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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1940
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 67 (R. 24) Leipzig, Dienstag den 19, März 1940 167. Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 140 Inkraftsetzung von Anordnungen der Reichsschristtumskammer in den eingegliederten Ostgebieten Auf Grund des § 4 der Verordnung über die Einführung der Reichskulturkammergesetzgebung in den eingegliederten Ostgebieten vom 29. Dezember 1939 (RGBl. I, S. 2507) bestimme ich: Mit der Veröffentlichung dieser Anordnung im »Völkischen Be obachter« treten in den eingegliederten Ostgebieten mit Ausnahme des Gebietes der ehemaligen Freien Stadt Danzig* *) folgende An ordnungen**) der Reichsschristtumskammer in Kraft: 88 4, 7, 8 und 9 Abs. 3 der Anordnung Nr. 13 vom 7. Februar 1934 Nahmenbcstimmuug für die Ausübung des Leihbüchercigewcrbes (abgedruckt im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« Nr. 35/1934 und Nr. 78/1938), ferner die Anordnungen Nr. 25 vom 1. Mai 1934 Neichsschule des Deutschen Buchhandels (abgedruckt im Börsenblatt Nr. 113/1934), Nr. 32 vom 31. Mai 1934 Fragen der Buchverbreitung durch Buchvertreter (verkündet im »Völkischen Beobachter« vom 11. Juli 1934), Nr. 44 vom 21. Juni 1938 Verwendungvon Decknamen (Neu fassung; »Völkischer Beobachter« vom 23. August 1938), Nr. 59 vom 1. Juni 1939 Herausgabe von Kalendern und ande rem periodischen Schrifttum***) (Neufassung; »Völkischer Beobachter« vom 10. Juni 1939), Anmerkung: *) Mit dem 1. Januar 1940 ist auf Grund des Gesetzes über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939 (RGBl. I, S. 1547) in Danzig das gesamte Neichsrecht, also auch die Neichskulturkammergesetzgebung so wie die auf Grund des § 25 der Ersten Verordnung zur Durch führung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) ergangenen Anordnungen des Präsidenten der Reichsschristtumskammer in Kraft getreten. **) Abdrucke können von der Reichsschristtumskammer, Berlin- Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 6, angefordert werden. ***) Soweit Kalender und sonstiges Schrifttum im Sinne der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 59 bereits vor den Fristen bzw. Ter minen des 8 2 der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 59 vertrieben werden, braucht der Vertrieb deshalb nicht unterbrochen zu werden. Die Anordnung gilt in diesem Falle erst für die nächste Ausgabe. Nr. 72 vom 3. Juni 1935 Normalverlagsvertrag zwischen Schriftstellern und Verlegern (»Völkischer Beobachter« vom 20. Juni 1935) , Nr. 79 vom 21. August 1935 Betrieb von Leihbüchereien in Warenhäusern (»Völkischer Beobachter« vom 24. August 1935), Nr. 115 vom 18. Juni 1936 Handel mit Büchern in Einheits preis-, Kleinpreis- und Serieugeschäften (»Völkischer Beobachter« vom 25. Juni 1936), Nr. 116 vom 22. Oktober 1936 Gründungssperre für Reise- und Versandbuchhaudlungen (»Völkischer Beobachter« vom 22. Oktober 1936) , in der Fassung der Nr. 137 vom 30. Oktober 1939 (»Völkischer Beobachter« vom 10. November 1939), Nr. 120 vom 27. April 1937 Schutz des Leihbüchereigewerbes (»Völkischer Beobachter« vom 28. April 1937) in der Fassung der Nr. 137 vom 30. Oktober 1939 (»Völkischer Beobachter« vom 10. No vember 1939), Nr. 123 vom 10. Januar 1938 Gründungssperre für Buchgroß- handlungcn und Kommissionsbuchhandlungen (/»Völkischer Beobachter« vom 21. Januar 1938), in der Fassung der Nr. 137 vom 30. Oktober 1939 (»Völkischer Beobachter« vom 10. November 1939), Nr. 133 vom 31. März 1939 Schutz der verantwortlichen Persön lichkeit im Buchhandel mit Ausnahme der HF 8 Abs. 2 und 9 Abs. 1 Satz 2 (»Völkischer Beobachter« vom 9. April 1939); die in 8 8 Abs. 1 der Anordnung bezeichncte Frist wird auf zwei Jahre festgesetzt, Nr. 134 vom 1. Mai 1939 Einzelhandel mit Schrifttum (»Völki scher Beobachter« vom 3. Mai 1939), Nr. 136 vom 12. Juni 1939 Literarische Vereine (»Völkischer Beobachter« vom 25. Juli 1939). Anstelle der Fristen, die im 8 2 der Anordnung Nr. 79 und 8 2 der Anordnung Nr. 115 gesetzt sind, tritt für die eingegliederten Ostgebiete die Frist bis 31. Dezember 1940. Berlin-Charlottenburg 2, den 5. März 1940 Hardenbergstraße 6. Der Präsident der Reichsschristtumskammer gez. Hanns Johst * Anmerkung der Schriftleitung: Die Bekanntmachung ist im »Völkischen Beobachter«, Norddeutsche Ausgabe vom 14. März 1940 erschienen. Gegenwartsaufgaben des deutschen Schrifttums Anläßlich der Verleihung des W e st m a r k - P r e i s e s in Kai serslautern an Karl Schworm und Friedrich Rech hielt Ober regierungsrat Hein Schlecht eine Festansprache über die Gegen wartsaufgaben des deutschen Schrifttums und die staatliche Schrift- tumsförderung. » Der in Friedenszeiten gestiftete Westmarkpreis war der Förde rung des kulturellen Lebens im saarpfälzischen Grenzgau gewidmet. Es ist ein besonderes Zeichen unserer inneren Kraft, daß dieser Preis auch im Kriege zur Verteilung gelangt in einem Gau, der von den kriegerischen Ereignissen mit am stärksten berührt ist. Oberregierungsrat Schlecht, stellvertretender Leiter der Abtei lung Schrifttum im Neichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, nahm diese Tatsache zum Ausgang seiner Ansprache und führte aus, daß ein moderner Krieg nicht ausschließlich mit der Gewalt der Waffen gewonnen werden könne, sondern daß dazu die innere Bereitschaft der Herzen eines ganzen Volkes kommen müsse. Wir hätten diese Erfahrung aus dem Jahrzehnte währenden uner bittlichen Kampf um die Lebensrechte unseres Volkes gewonnen. Wir seien aus diesen Gründen unseren Gegnern von vornherein über legen, »weil wir eine Jugend und ein Geschlecht von Frontsoldaten besitzen, das in der heroischen Lebensauffassung groß geworden ist und es niemals gelernt hat, ein sattes und bequemes Leben zu führen, wie es den Pfeffersäcken und Krämerseelen des Westens als höchstes Ideal vorschwebt«. Nach einer Darstellung der Methoden der gegnerischen Pro paganda wandte sich Schlecht der inneren Bereitschaft zu und be tonte, daß wir bemüht seien, die seelischen Kräfte der Nation au der Front und in der -Heimat wachzuhalten und zu stärken. Die Kunst in ihrem weitesten Sinn erfülle damit ihre schönsten Aufgaben. Sic verleihe dem Menschen die Kraft zur Höchstleistung, zum letzten Ein satz für Volk und Nation. Die Werke unserer Dichter würden in den entscheidenden Stunden des Krieges nicht beiseitegestellt, sondern sie entzündeten neu den Mut und die Tapferkeit derer, die auf der Wacht And im Kampf stünden. Ausgehend von einem Wort des Dichters Georg Schmückle be leuchtete Schlecht Gestalt und Wesen des deutschen Buches und zeigte die Gestalt des deutschen Dichters, der aus dem Raum seines Jchs 85
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