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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Redaktioneller Teil. ^ 93, 24. April 1914. 50 Jahre Genfer Konvention. — Zur Erinnerung an das 50jäh° vige Bestehen des Roten Kreuzes und der Genfer Konvention hält am Z7. April der Volksheilstättcnverein vom Noten Kreuz nachmittags 2 Uhr in Berlin im Hcrrcnhause eine öffentliche Versammlung ab, um die wichtigsten Fragen der Tuberkulosebekämpfung zu erörtern. Vorträge werden halten Prof. Di-. Kirchner, Geh. Rat Professor vr. Bier und Stadtmedizinalrat Geh. Rat Or. Weber. Zulassungskarten durch Geh. Rat Prof. Oi. Pannwitz, Berlin VV 35, Schöneberger Ufer 18. Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge. — Der Verein hält Sonn abend, den 25. April, nachmittags 5 Uhr, seine ordentliche Mitglieder versammlung in Berlin im Reichstagsgcbäude ab. An demselben Tage, abends 8 Uhr, findet im Plenar-Sitzungssaale des Neichstags- gebäudes die XII. regelmäßige Jugendfürsorge-Konferenz statt. Das Thema lautet: »Die Psyche der weiblichen Großstadtjugend«. Deutscher Perlegerverein. — Die 28. ordentliche Hauptversammlung wird Sonnabend, den 9. Mai, vormittags 9 Uhr im Deutschen Buch händlerhause zu Leipzig (rechter kleiner Saal, Eingang Portal III) abgehalten werden. Auf die Tagesordnung sind nachstehende Punkte gesetzt worden: l. Bericht des Vorstandes. — 2. Bericht des Schatz meisters und der Rechnungsprüfer. — 3. Antrag der Herren Richard Quelle, Leipzig: Robert Hillig, Wien: Adolf Köhler, Dresden; vr. Robert Thost, Berlin, und Georg Westermann, Braunschweig: Die Hauptversammlung wolle eine Kommission beauftragen, mit dem Vor stände des Börsenverems und des Vereins Leipziger Kommissionäre über eine Reform der Ostermeßabrechnung in Verbindung zu treten. Insbesondere wären anzustreben: r«) Beschränkung der Abrechnung auf einen Tag; k) Aufhebung der Barabrechnung zwischen Kommissionär und Verleger im Buchhündlerhause; e) statt dessen Überweisung der Ostermeßzahlung seitens der einzelnen Kommissionäre direkt an die Verleger durch Scheck, Bank usw. 4. Wahl von zwei Vorstandsmit gliedern an Stelle der satzungsgemäß ausscheidenden Herren Paul Schumann, Stuttgart, zweiter Schriftführer, und Rudolf Hofmann, Berlin, zweiter Schatzmeister. 5. Wahl von vier Mitgliedern für das Schiedsgericht an Stelle der satzungsgemäß ausscheidenden Herren Paul Schumann, Stuttgart, Arthur Sellier, München, Friedrich Thie nemann, Gotha, und des durch den Tod ausgeschiedenen Herrn Ferdi nand Lomnitz, Leipzig. — 6. Wahl eines Vertreters in den Vereins ausschuß des Börsenverems an Stelle des satznngsgemäß ausscheiden den Herrn Karl Hoffmann, Berlin. — 7. Wahl von zwei Rechnungs prüfern. — 8. Bestimmung des Orts für die nächste ordentliche Haupt versammlung. Gebühr für Postanweisungen. Die Kommission des Deutschen Handelstags betr. Verkehr sprach sich am 4. April dafür aus, daß die Gebühr für Postanweisungen bis 10 (statt 5) 10 betrage. Die Reorganisation der »Brücke«. — Prof. Or. Wilhelm Ostwald- Leipzig erklärt auf eine Anfrage, daß von einem Zusammenbruch der »Brücke«, der bekannten Gesellschaft zur Organisierung der geistigen Forschung, nicht die Rede sein könne. Vielmehr werde nach Erledigung der durch den Generalsekretär der Gesellschaft eingegangenen großen Verbindlichkeiten und der dadurch entstandenen Prozesse eine Rekon struktion der »Brücke« vorgenommen werden. Die Vereinigung brandenburgischer Museen, die im September 1912 begründet worden ist, wird am 25. und 26. April in Guben ihre Frühjahrsvcrsammlung abhalten. Im Anschluß an die geschäft lichen Besprechungen wird Dr. Klose ans Berlin das Verhältnis der -Heimatmuseen zur Naturdenkmalpflege erörtern und der Vorsitzende Redakteur N. Schmidt aus Ebcrswalde die Bedeutung der Heimat museen für das Allgemeinwohl beleuchten. In der »Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft, Vereinigung für weltwirtschaftliche Forschung und Belehrung«, die am 22. Februar in Berlin zu dem Zwecke gegründet worden ist, unter Ausschaltung politischer Ziele die Vorgänge und Zusammenhänge des Welthandels, des Weltverkehrs und der sonstigen weltwirtschaftlichen Beziehungen zu erforschen und das Verständnis dafür zu verbreiten, ist der vor läufige Vorstand konstituiert worden. An der Spitze stehen: Prof, vr. van der Borght-Berlin, Wirkl. Geh. Obcr-Finanzrat vr. Schwarz- Berlin, Stadtrat Maas-Berlin, Vorsitzender des Handelsvertrags vereins, als Vorsitzende. Schriftführer sind die Herren vr. Hennig- Berlin und Obcrpostpraktikant vr. Roscher-Berlin. Als Nächstliegende Aufgabe betrachtet die Gesellschaft vor allem die Fühlungnahme mit den bestehenden Vereinen und Korporationen des In- und Auslandes, die verwandte Ziele verfolgen, zur Herbeiführung eines gemeinsamen Arbeitens im Sinne der gesteckten Ziele. Ein Ausschuß ist mit der Prüfung der Frage eines Organs der Gesellschaft beauftragt worden. Unerlaubter Nachdruck von Fachartiteln. Urteil des Reichs gerichts vom 4. April 1914. (Nachdruck verboten.) — Das Nachdrucks- oerfolgungsrecht für Zeitungsartikel, die Redaktionsarbeit sind, steht an sich demjenigen Redakteur, der Verfasser des Artikels ist, zu; ist der Verfasser nicht mehr feststellbar, so gilt die Redaktion in ihrer Ge samtheit als verfolgungsberechtigte Urheberin. Es kann daher, wie stets, wenn ein mehreren gemeinsam gehöriges Rechtsgut verletzt ist, jeder Redakteur selbständig sein Recht als Mitverfasser geltend machen; eine Verzichtleistung oder eine Fristversäumnis des anderen beschränkt nicht sein Persönlichkeitsrecht. Dieser praktisch höchst bedeutsame Nechtsgrundsatz, der die Nachdrucksverfolgung wesentlich erleichtert, wurde jetzt vom Reichsgericht in einem interessanten Falle wiederum bestätigt. Das Landgericht Königsberg (Preußen) hatte am 22. Ja nuar 1914 wegen Vergehens gegen die §§ 18 und 38 des Urheber- rechtsgesctzes den Redakteur der Fachzeitschrift »Das Baublatt«, Max Koslowitz, zu einer geringfügigen Geldstrafe verurteilt. Wie fest gestellt, hatte Koslowitz aus der Zeitschrift »Der Baumaterialienmarkt« sechs Fachartikel, also Ausarbeitungen wissenschaftlichen Inhalts, ohne Erlaubnis der Redaktion, deren Mitglieder Verfasser der Artikel waren, in seinem Blatte abgedruckt. Das war als unerlaubter Nach druck strafbar. Schon vor der Strafkammer bestritt Koslowitz die Gül tigkeit des am 29. Oktober 1913 von dem Redakteur R. gestellten Strafantrags, da ihn der eigentliche Verfasser der Artikel, Redakteur D., ein Kollege des Antragstellers R., schon am 29. Juni 1913 schrift lich zur Schadensersatzleistung aufgeforbert habe. Somit habe die Redaktion des »Baumaterialienmarktes« schon drei Monate vor An- tragstcllung Kenntnis gehabt, daher sei der Strafantrag als verspätet zurückznweisen. Die Strafkammer erachtete jedoch den Strafantrag für rechtswirksam, da der verfolgungsberechtigte Antragsteller N. die Kenntnis von dem Nachdruck erst nach dem 1. August 1913 erlangt habe. Die Revision K.s, die darauf hinwies, daß die Fristversäumnis des zum Strafantrag befugten Redaktionsmitgliedes D. das jetzige Strafverfahren unzulässig erscheinen lasse, hat der 3. Strafsenat des Reichsgerichts auf Antrag des Reichsanwalts als unbegründet ver worfen, da nach § 62 des StGB, das Recht der übrigen zum Anträge Be rechtigten nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß einer von ihnen die dreimonatige Frist versäumt. (Aktenzeichen 3 D. 243/14.) Die Internationalen Theosophischen Ferienkurse ans dem Weißen Hirsch bei Dresden sollen dieses Jahr wieder stattfinden, und zwar im Juni und Juli. Eine KuttjtgcwcrbcausstcHung in Brüssel. Am 17. Juni wirb in Brüssel eine große Kunstgewerbeausstcllung eröffnet, mit deren Organisation Henri van de Velde in Weimar betraut ist. Persolialini-richteu. Gestorben: am 21. April nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden im 66. Lebensjahre Herr Alwin Schmidt, Inhaber der Firma seines Namens, in Leipzig. Der Verstorbene war fast ein Vierteljahrhundert lang im Geschäft der Firma Zangenberg L Himly in Leipzig tätig gewesen, mit dessen Inhaber ihn verwandtschaftliche Bande verknüpften, zuletzt als Prokurist und Geschäftsleiter. Am 11. Juli 1898 trat er aus, um seine Selbstän digkeit zu gründen, übernahm die Verlagsartikel des Zangenberg L Himly'schcn Verlages und eröffnete eine Sortimentsbuchhandlung, mit der er einen Jvnrnalzirkcl verband. Schmidt war Kombattant von 1870/71 und ein allgemein geachteter, liebenswürdiger Kollege, dessen Hinscheidcn viele Berufsgenossen schmerzlich berühren wird. Max Schröder -I. — Am 20. April ist in Strelitz der als Verfasser zahlreicher Abhandlungen und Bücher bekannte Architekt Max Schröder im 50. Lebensjahre gestorben. Seine bekannteste Arbeit ist die »Per spektive«, während als sein bedeutendstes Werk in Fachkreisen »Der Hausbau. Eine Schnle des Konstrnierens und Entwerfend« gilt, von dem vier Bände erschienen sind. ? C . v ^ pZ ll. ertchtsweg 6 lBuchbandlkrbau ).
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