Zk 92, 23. April 1914. Redaktioneller Teil. vom 31. Dezember 1913 1913 >! 31. Dez. ^ 4 !! Vermögen: Bestand laut vorigem Abschlüsse. . 5 ! Schulden an den Börsenverein 6 Übertrag aus neue Rechnung <s. Rechnung Nr. 3) Passivs. .<r 218S1 84 19 21935 7V 31 92 93 Stiftung 1913 Habe» 1913 4 31. Dez. 4 Vortrag aus 1912 282 15 5 Zinsen vom Bankguthaben 11 40 e Zinsen von der Hhpothek anteilig 895 12 1188 67 oder an deren Hinterbliebene zu dauernden oder einmaligen Unterstützungen vergeben. Falls die Zinsen eines Jahres nicht aufgebraucht werden, soll der ver bleibende Rest aus das nächste Jahr übertragen werden. Sollte sich aber durch mehrere Jahre ein Ileberschuß ergeben, so ist dieser zum Kapital zu schlagen, sobald er die Höhe von 1000 erreicht hat. Bestimmungen über die vr. Parey'sche Stiftung wurden vom Vorstande des Börsenvereins am 18. Oktober 1902 beschlossen. 597