.E 92, 23. April 1914. Redaktioneller Teil. vom 31. Deirmbrr 1913 Passivs 9 1913 !I 4 31. Dez. 5 Vermöge«: Bestand laut vorigem Abschlüsse 47500 — 6 ! Übertrag auf neue Rechnung (s. Rechnung Nr. 4) 1402 74 ! I 48902 74 Schwerin-Stiftung 19 l3 Haben 1913 4 4 31. Dez. 5 Vortrag aus 1912 1405 04 s Zinsen vom Bankguthaben 27 50 7 Zinsen von der Forderung laut Bilanz Nr. i 1750 3182 54 sollen den Vorzug genießen, wenn sie mindestens 5 auseinander folgende Jahre bei der Firma angestcllt waren. Dieser Vorzug erlischt, sofern die Erben der Stifterin das Verlagsgeschäft John Henry Schwerin veräußern. Der Reinertrag der Stiftung ist am 23. Mai jeden Jahres an die Unterstützungsbedürftigen zur Auszahlung zu bringen. Etwaige nicht verausgabte Beträge werden nicht zum Kapital geschlagen, sondern können in späteren Jahren stistungsgemäß verwendet werden. Der Vorstand des Börsenvereins hat am 1k. November 1907 Stiftungs- Statuten aufgestellt. 599