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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 92, 23. April 1914. ^ cker- 7i>reck6-u,-ll^a,7e.) (32 8.) 50 (19x>3). (k'rimockt, LopovÜLASil). 50 Oi s. (309 u. 324 m. ^.bb.) 8". /D/'escke-r 7906.^D. Dterson./ 6 gsdä. 8 2.-4. ^.uü. (213) 8°. (De,7iir 797^, Der/rTl-p^re-r.) 2 Asdä. 3 ck^m. ü. .1. Vssv. 8". s2lx15^. (205 blr.). Z' 1.90; ^sb. ^2.50. ^ ^ O^dor^A.- (103.)^ käppbauä. 1.50^ H-i-210 x. 12 (Oro^v D. KärtAtt-rAsMeAe. 2. ^.uü. (12. 143 8. w. ^dd. u. 1 l^ksl.) Z-9tr«t/Aa^ 7977, D. D. 1 ^ 80 L,; gsb. 2 ^ 25 L,. 'Irumpp (1.)., Ouick^ckos gue vsos8itLv los vinos äs psebo. I'racluo- oiün 6s1 Or. Laiigus 8uüsr.—127 päg8. (18,5x11,5.— VkIlLäoliä, 1913. Viuäa 6s lUoatsro.—3 pssstLs. UidliotsoL 8tu6iuw. 7906. K. ü.^ 6 Uari». libr. ü. vuaoä st 1^. kinLt. 1913. kstit iv-8, X1I-261 x. Lvse 6^.. 7 fr. 50. l^iebtA. Oiara. Die Heilige Di-r/a^. ^ovsüsn. 1.—8. ^.uü. (7, 235) 8°. ZBeriin 7970. D. Dieise/te/ «L (Zs./ 3 ./t; 1,. 4 >V. Uruva L 2oov. 8°. s19^x l3^). ?sr vr. /'-.IO. derA 7908, (7. I^i-r^er's Drriv.-D/t.) Lart. 5 prstata äL Larl Vo88lsr. Vol. II, pa-lts I (ÜL ssSQS8i Ist.tsrg.riL). 'I'rg.- äulrions äi 8tskaQ0 laoivi. La-ri, (1. ünlsruL s L^ü, 1913. 16". p. 557- 880. I.. 4. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Verleihung des Preises der Otto Vahlbruch-Stiftung. — Otto Vahl bruch, am 28. März 1896 in Hamburg gestorben, hat bestimmt, daß alle zwei Jahre dem Verfasser derjenigen in deutscher Sprache geschriebenen und veröffentlichten Arbeit, die in dem gleichen Zeitraum den größten Fortschritt in den Naturwissenschaften gebracht hat, ein Preis zu erkannt werden möge, der aus den Einkünften des von ihm hinter- lassenen Vermögens entnommen werden soll. Dem Wunsch des Stif ters gemäß hat die philosophische Fakultät der Universität Göttingen das Ehrenamt übernommen, als ausschlaggebende Jury für die Zu erkennung des Preises zu fungieren. In diesem Jahre ist nun der Preis verliehen worden, und zwar im Betrage von 12 000 je zur Hälfte an vr. I o h. Stark, Professor an der Technischen Hochschule in Aachen, für die Entdeckung der Zerlegung der Spektrallinien im elektrischen Felde, und an Or. M. v. L a u e, Professor an der Universi tät Zürich, für die Entdeckung der Beugung der Nöntgenstrahlen durch die Raumgitter der Kristalle. Gefahren im Hausicrbetrieb für Buchhändler. — Der Buchhändler Julius Sens ist Inhaber einer Verlagsbuchhandlung in Braunschweig. Bestellungen auf Bücher pflegt er auf seinen Reisen, die er von Ort zu Ort macht, zu sammeln. Auf einer solchen Reise kam er im Ok tober 1912 auch auf die Dörfer in der Umgegend von Köthen i. Anh., wo er besonders Bestellungen auf das Buch »Wache und bete« zu er langen suchte, das gebunden 20 Mark und als Prachtbanb 25 Mark kostet. So besuchte er den Pfarrer E., dann einen Rentmeister A., eine Frau Gutsbesitzer W. und andere Personen. Indem er diesen Personen das genannte Blich anpries, gab er an, daß ein Teil des Reingewinnes dem syrischen Krankenhause in Jerusalem zufließen solle. Mit diesem Hinweis auf einen wohltätigen Zweck wollte er die Kunden für eine Bestellung geneigter machen. In zwei Fällen hatte er hiermit auch Erfolg, denn er erhielt hier eine Bestellung. In vier weiteren Fällen war es ihm jedoch trotz alledem nicht geglückt, eine Bestellung zu erlangen. Da nun die Behauptung des Angeklagten, ein Teil des Reingewinnes sei für den genannten wohltätigen Zweck be stimmt, objektiv unwahr war, so hatte er sich am 21. Oktober v. I. vor dem Landgerichte Dessau wegen vollendeten Betruges in zwei und ver suchten Betruges in vier Fälldn zu verantworten. Das Landgericht 614 sprach jedoch den Angeklagten von diesem ihm zur Last gelegten Ver gehen frei, da erwiesenermaßen der Preis des Buches dem Werte desselben entsprach, also eine Vermögensschädigung der Besteller nicht eingetreten war, bzw. eine solche der ohne Erfolg ausgesuchten Kunden nicht eingetreten wäre, wenn diese das Buch bestellt und hinterher hätten bezahlen müssen. Da sich im Verlaufe der Verhandlung her- ansgestcllt hatte, daß S. auf der hier in Frage kommenden Reise im Oktober 1912 nicht im Besitze der erforderlichen Legitimationskarte war, wurde er aber wegen Übertretung der 88 44, 44a und 148 Ziffer 5 der Gewerbe-Ordnung zu 15 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt mit der Begründung, seine Verurteilung wegen Übertretung der Gewerbeordnung hätte wegen bereits eingetretener Verjährung nicht erfolgen dürfen. Über haupt hätte wegen Übertretung der Gewerbeordnung nicht ohne weiteres und ohne seine Zustimmung während der Hauptverhandlung gegen ihn verhandelt werden dürfen. Das Reichsgericht hielt die Revision für begründet; es hob heute deshalb das Urteil, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, auf und erkannte auf Einstellung des Ver fahrens betreffs der Übertretung der Gewerbeordnung. (3 I) 1385/13.) Unverlangte Zusendungen verbeten! — Herr Or. Nocke, Handels kammer- und Börsen-Syndikus, Hannover, Brühlstr. 1, richtete un term 17. April nachstehendes Schreiben an den Vorstand des Börsen vereins: Als Geschäftsführer oder Bevollmächtigter einer ganzen Anzahl von Korporationen gehen mir seit einiger Zeit in sich häufendem Maße unverlangte Büchersendungen zu. Ich habe mich daraufhin veranlaßt gesehen, für die von mir vertretenen Körperschaften die anliegende Karte herzustellen, die ich nunmehr jedem Einsender zugehen lasse. Ich nehme an, daß der geehrte Börsenverein Deutscher Buchhändler an der Angelegenheit Interesse hat, da nach meiner An sicht es wohl nicht den bisher im Buchhandel maßgebenden Anschau ungen entspricht, auf diese Weise die Bücher zu vertreiben. Diese Vertriebsart läuft wirklich auf eine unglaubliche Be lästigung der Empfänger hinaus. Man hat oft schon Mühe, die Pakete oder sonstigen Sendungen ordnungsmäßig zu öffnen und aufzubewahren. Naturgemäß wird in großen Betrieben mit dieser Arbeit ein jüngerer Beamter beschäftigt, von dem nicht immer zu verlangen ist, daß er die Sendungen ordnungsmäßig behandelt, registriert usw. Erst nach einiger Zeit finden sich dann bei der Vor lage an leitender Stelle Rechnungen vor, und es müssen wieder Dispositionen wegen der Rücksendung dieser Bücher getroffen wer den. Verluste und Beschädigungen usw. lassen sich nicht immer ver meiden und führen dann M Schwierigkeiten mit den Einsendern. Eine Anzahl solcher Einsender ist ganz besonders naiv und schickt an die Körperschaften Bücher, von denen jeder halbwegs gebildete Buchhändler annehmen müßte, daß diese von den betr. Körperschaften auf viel vorteilhaftere Weise, meistens kostenlos als Propaganda material, Verbandslieferung usw. bezogen werden können. Da zudem an jedem größeren Platze gediegene Sortimenter an sässig sind, die entweder unverlangt oder auf Verlangen jedes in den Interessenbereich eines Käufers fallende Buch zur Ansicht vor legen, so ist auch von diesem Gesichtspunkte aus die unverlangte Zu sendung von Büchern durch auswärtige Firmen eine ganze Über flüssigkeit. Ich werde mich freuen, wenn der Börsenverein Deutscher Buch händler die Angelegenheit einer Prüfung unterzieht und mir deren Ergebnis mitteilt. Auch behalte ich mir vor, im Kreise meiner Kollegen und derjenigen Körperschaften, mit denen ich regelmäßig geschäftliche Beziehungen unterhalte, auf Übernahme des Verfahrens, wie ich es eingefllhrt habe, hinzuwirken. In vorzüglicher Hochachtung Or. Nocke. Wortlaut der Karte. Hannover, den 19 . . Uns zum Kaufe angeborene unverlangte Bücher- und sonstige Warensendungen akzeptieren wir grundsätzlich nicht und senden sie nur zurlick, wenn Rückporto beiliegt. Sonst lagern sie 4 Wochen bei uns auf Gefahr des Absenders und werden dann vernichtet oder einer öffentlichen Bibliothek überwiesen. Wir sehen uns zu dieser Maßnahme gezwungen, weil die Un sitte der unverlangten Zusendung von Büchern und anderen Waren mit dem Ersuchen, den Gegenwert einzusenden, nach unseren Be obachtungen zu einer allgemeinen Belästigung ausartet. Der Preußische Verband hauptamtlicher FortbilduugSschulmänner wird am 1. und 2. Juni in Köln tagen.
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