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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1937
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19370325
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193703250
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19370325
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
- Monat1937-03
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Organisation im Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunswlatthandels bekanntzugeben. Er hat dem Kunstblatthändler die Lieferung zum gleichen Preise zu ermöglichen, wenn chm die Bezugs- berechtigung des Kunden nachgewiesen wird. Der Kunstblatthändler hat hierbei Anspruch auf mindestens zwei Drittel des auf den vollen Ladenpreis gewährten Rabattsatzes. 8 7- Antiquariat (1) Kunstblätter dürfen vom Kunstverleger oder Kunstblatt händler nur dann unter dem Ladenpreis angeboteN und verkauft werden, wenn sie nachweislich beschädigt oder antiquarisch erworben worden sind und wenn auf diese Tatsache bei Angebot und Verkauf ausdrücklich hingewiesen wird. Der Hinweis hat durch die Bezeich nungen »beschädigt« oder »antiquarisch« zu erfolgen. Ladenpreissreie Kunstblätter (2) Ladenpreisfrei werden Kunstblätter, wenn der Kunstverleger den Ladenpreis ausdrücklich als aufgehoben bekanntgegeben hat. In solchem Falle ist die Bezeichnung »Ladenpreis aufgehoben« gestattet. (3) Ladenpreisfrei werden Kunstblätter ferner, wenn der Kunst verleger Maßnahmen getroffen hat, die einer Aufhebung des Laden preises gleichkommen. Solche Maßnahmen sind z. B.: 1. die Abgabe des Auflagenrestes oder größerer Partien eines Kunstblattes ohne Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises, 2. die Abgabe eines Kunstblattes als Zeitungsprämie, 3. die Gewährung eines Händlerrabattes, der die Aufhebung des Ladenpreisfchutzes durch den Vorsteher des Börsenvereins zur Folge hat. (4) Auch in solchen Fällen hat der Kunstverleger die Aufhebung des Ladenpreises im Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunstblatthandels anzuzeigen. Im Unterlassungsfälle kann der Vor steher des Börsenvereins ihn dazu anhalten und bei Nichtbesolgung seiner Aufforderung die Aufhebung des Preisschutzes durch den Börsenverein im Börsenblatt bekanntgeben. öekanntmacbung betr. Verzeichnis ver Neuerscheinungen des Veuticken kunstblatthanvels Das Ende des Jahres 1918 eingestellte Verzeichnis der Neu erscheinungen des Deutschen Kunstblatthandels wird in Übereinstim mung zwischen der Reichskammer der bildenden Künste und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler vom 1. April 1937 an wieder erscheinen. In der ersten Nummer werden die Neu erscheinungen rückwirkend vom 1. Januar 1937 an ausgenommen. Alle im Deutschen Reiche ansässigen Firmen, die sich mit Kunst verlag befassen, sind verpflichtet, sofort bei Erscheinen die erforder lichen Angaben in bibliographischer Form an die Schriftleitung des Börsenblattes einzusenden. Die mit dem deutschen Kunstblatthandel in Verbindung stehenden ausländischen Kunstverlage werden gebeten, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Die Titelzettel sollen die Größe von 14,8X21 em haben. Sie müssen unbedingt folgende Angaben enthalten: 1. Gruppe, in der das Werk aufzunehmen ist. 2. Verlag. 3. Name des Künstlers. 4. Titel. 5. Nähere Beschreibung des Dargestellten. 6. Papiergröße ... cm hoch . . . em breit. 7. Bildgröße . . . ew hoch . . . ew breit. 8. Sonst gebräuchliche Größenangabe. 9. Formate <Bild-und Papiergröße) von etwaigen Nebenausgäben. 10. Technik der Wiedergabe. 11. Ladenpreis. 12. Rabattsatz. 13. Zeitpunkt des Erscheinens. Vordrucke dazu wie das unten wiedergegebene Muster können zum Preise von RM 1.00 für 100 Stück vom Verlag des Börsen blattes bezogen werden. Die Aufnahme der Titel im Verzeichnis der Neuerscheinungen erfolgt kostenlos. Das Verzeichnis erscheint voraussichtlich monatlich. Maßgebend für die Aufnahme in das Verzeichnis sind die nachstehend bekanntgcgebcnen »Bestimmungen über die Ausnahme in das Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunstblatt handels«. Den Kunstblattverlegern wird empfohlen, von der Mög lichkeit der Jnserierung im »Illustrierten Teil« (Kunstdruckbogen) des Börsenblattes wieder Gebrauch zu machen. Berlin/Leipzig, den 20. März 1937 Der Präsident der Reichskammer Der Vorsteher des Börsenvereins der bildenden Künste der Deutschen Buchhändler I. A.: Hoffmann Baur Muster sllr den Titelzettel: An die Schristleitung des Börsenblattes sür den Deutschen Buchhandel, Leipzig C 1, Postfach 274/75. Zur Aufnahme im Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deut schen Kunstblatthandels: 1. Gruppe, in der bas Werk aufzunehmen ist: 2. Verlag: (möglichst Firmenstempel) 3. Name des Künstlers: 4. Titel: 5. Nähere Beschreibung des Dargestellten: 8. Papiergröße ........ cm hoch, cm breit 7. Bildgröße cm hoch, cm breit 8. Sonst gebräuchliche Größenangabe: 9. Formate (Bild- und Papiergröße) von etwaigen Nebenausgaben: 10. Technik der Wiedergabe: 11. Ladenpreis: 12. Rabattsatz: 13. Zeitpunkt des Erscheinens: Datum der Einsendung: 4- Ver Präsident der Nelciiskammer der bildenden Künste gibt aukerdem bekannt Mjt Bezugnahme auf dis zwischen der Reichskammer der bilden den Künste und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am 20. März 1937 getrosfene Vereinbarung und mit be sonderem Hinweis auf Ziffer 2, Absatz 2 fordere ich alle deutschen Kunstverleger auf, über alle Kunstblätter und Reproduktionen, die vor dem 31. Dezember 1936 erschienen und noch im Handel sind, Angaben in bibliographischer Form an die Schristleitung des Bövsen- blattes für den Deutschen Buchhandel einzusenden. Es ist beabsichtigt, eine Bibliographie des deutschen Kunstblatthandels zusammenzustellen und herauszugeben. Der Zweck dieser Bibliographie ist vornehmlich, unter freiwilliger Mitarbeit aller deutschen Kunstverlcger den Laden preisschutz durchzuführen und ferner eine verstärkte Exportförderung zu ermöglichen. Die Angaben sind auf den gleichen Formblättern zu machen wie sie vom Börscnvcrein der Deutschen Buchhändler für das An- meldeverfahrcn zum »Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunstblatthandels« vorgoschrieben sind. Die nächstehenden Bestim mungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunstblatthandels finden für die vor dem 31. Dezember 1936 erschienenen Kunstblätter und Reproduktionen Anwendung. Nr. 70 Donnerstag, den 25. März 1937 SV9
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