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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 71 (R. 36) Leipzig. Dienstag den 30. März 1937 104.Jahrgang Am 24. und 25. April in Leipzig Auch in diesem Jahr wird der Protektor des deutschen Schrift tums Reichsminister vr. Goebbels zu dem am Kantate-Sonntag (25. April) in Leipzig versammelten Buchhandel sprechen. Wir alle wissen, welche Auszeichnung das bedeutet. In deutlicher und weithin sichtbarer Weise zeigt der Besuch des Ministers, welch starkes Inter esse der nationalsozialistische Staat dem Buchhandel entgegenbringt. Die früheren rein fachlichen Versammlungen werden damit zu großen Kundgebungen, an denen die Öffentlichkeit in weitem Maße Anteil nimmt. Der Blick weiter Kreise unseres Volkes, der Auslanddeutschen und selbst des Auslandes wird in diesen Tagen nach Leipzig, der Stadt des Buches, gelenkt. Für die zu erwartende Zahl der Teil nehmer an dieser Großkundgebungdesdeutschen Buch handels würden die Säle des Buchhändlerhauses bei weitem nicht mehr ausreichen, die Kundgebung am Sonntagmorgen ist daher in das Neue Theater am Augustusplatz verlegt. Sie wird — auch das ein Beweis, welches Interesse die Öffentlichkeit an dieser Veranstaltung nimmt — von allen deutschen Sendern übertragen. Die Hauptversammlung des Börsenvereins wird wieder am Sonnabendnachmittag stattfinden, gefolgt von der Gemeinsamen Tagung der Gruppe Buchhandel unddesBörsenvereins. Beide Versammlungen werden Ge legenheit geben, die vom Buchhandel im verflossenen Jahr geleistete Arbeit zu überprüfen und zu besprechen. Aus der Gemeinsamen Tagung der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer und des Börsenvereins wird der Präsident der Reichsschrifttums kammer Staatsrat Hanns Iohst das Wort ergreifen. Wer die im Börsenblatt vom 18. März veröffentlichte Ta gungsordnung genau gelesen hat, konnte seststellen, daß schon ab Mitte der Kantate-Woche fachliche Tagungen stattfinden. Der Kleine und der Große Rat des Börsenvereins, der Rat der Gruppe Buchhandel, der Gauausschuß, die Fachjchaften und verschiedene Fachgruppen werden am Donnerstag und Freitag zusammenkommen, um sich über ihre Arbeit Rechenschaft abzulegen und neue Aufgaben in Angriff zu nehmen. Den künstlerischen Rahmen wird der diesjährigen Kantate- Tagung ein Festkonzert im Gewandhaus — das Schönste was Leipzig bieten kann — unter Leitung von Generalmusikdirektor Hermann Abendroth und unter Mitwirkung der Kammersängerin Irma Beilke verleihen. Die Vortragsfolge ist im Börsenblatt vom 25. März zu finden. — Der Pflege der Kameradschaft und der per sönlichen Aussprache ist der Kameradschaftsabend am Sonntag in den Sälen des Buchhändlerhauses gewidmet. Am Nach mittag ist Gelegenheit, in bequemen Stadtrundfahrten einige Sehenswürdigkeiten Leipzigs (Haus der Kultur — Richard- Wagner-Nationaldenkmal — Völkerschlachtdenkmal) kennenzulernen. Über die Anmeldung zu den verschiedenen Veranstaltungen (Ein tritt ist nur gegen Karte möglicht), Preise, Kartenbestellungen usw. gibt die Bekanntmachung aus der ersten Seite der Nummer 70 des Börsenblattes vom 25. März Aufschluß. Da alle Karten in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen abgegeben werden, emp fiehlt es sich, diese umgehend auf dem Bestellzettelvordruck nach Leipzig zu senden. Bekanntmachung des Börsenvereins Versand nach Polen Da wiederholt angefragt wurde, ob der in der Bekanntmachung des Börsenblattes Nr. 165 vom 18. Juli 1936, Absatz 2, erwähnte Termin vom 1. Februar 1937 überholt ist, weisen wir daraus hin, daß schon am 13. Februar d. I. das neue Abkommen mit Polen paraphiert und verkündet worden ist. Der Wirtschaftsvertrag ist da mit um zwei Jahre, d. h. bis zum 28. Febr. 1939, verlängert worden. In der Besprechung des Deutschen und des Polnischen Regie rungsausschusses vom 22.Z23. Februar 1937 ist u. a. folgendes ver einbart worden: »Es besteht Einverständnis darüber, daß beiderseits Kredit fristen grundsätzlich nicht über die Dauer von neun Monaten hinaus gewährt werden sollen. Sind wegen der Art des Geschäftes längere Kreditfristen notwendig, so tonnen sie beiderseits genehmigt werden. Wenn ein Antrag aus Gewährung einer längeren Kreditfrist von der einen Seite abgelehut wird, kann die andere Seite beantragen, daß die Regierungsausschiisse endgültig entscheiden. Kreditfristen, die über die Dauer des Notenwechsels vom 18. Juli 1S3S hinaus sich erstrecken, dürfen nicht gewährt werden. Die gleiche Regelung gilt für die Behandlung von Anträgen auf Verlängerung bereits genehmigter Kreditfristen-. Diese Vereinbarungen beziehen sich auch aus den Direktversand von Büchern. Die Einschränkung hinsichtlich des Notenwechsels vom 18. Juli 1936 bedeutet, daß Kreditfristen über die Dauer des Ab kommens hinaus nicht gewährt werden dürfen. Leipzig, den 25. März 1937 vr. Heß Schulreform Ostern 1937 Dis Arbeitsgemeinschaft der Schulbuchverleger teilt mit: Wir sind vom Reichserziehungsministcrium ermächtigt, dar auf hinzuweisen, daß sich durch die mit Erlaß vom 20. März 1937 veröffentlichten Übergangsbestimmungen zur Vereinheitlichung des höheren Schulwesens in der Lehrbuchfrage insofern nichts ändert, als neue Lehrbücher nur in der Anfangsklafse für Englisch (Sexta) benutzt werden dürfen. Gewisse Schwierigkeiten werden sich leider bei der Umstellung der Quarta auf Latein als zweite Fremdsprache gegen bisher Englisch oder Französisch nicht vermeiden lassen. Nr. 71 Dienstag, den 80. März 1987 Verzeichnis der wichtigsten Bekanntmachungen 1. Zanuar bis ZI. März I9Z7 Biirscnverein der Deutschen Buchhändler. Bekanntmachung betr. Ausschüsse und Beretnsgericht. Nr. 82. — betr. Einräumung eines Behördenrabattes. Nr. 18. — betr. Vereinbarung mit der Reichskammer der bildenden Künste und Verkaufsorbnung für den Kunsthandel. Nr. 70. — betr. Wirtschastswerbung in Bücher- und Musikalienverzeich nissen. Nr. 11. Hauptversammlung am 24. April in Leipzig. Nr. 84. 7V. Buchverkaussstellcn. Verbreitung von Schrifttum im Nebenbetrteb. Nr. 12. 18. Deutsche Bücherei in Leipzig. Ablieferung von Druckschriften. Nr. 18. Kunsthandel. Verkaufsorbnung. — Verzeichnis der Neuerscheinungen. Nr. 70. Rabatt. Behördenrabatt. Keine Gewährung. Nr. 18. Ncichskulturkaniiuer. Ablieferung von Druckschriften an die Deutsche Bücherei. Nr. 16. Neichsfchrifttumskammer. Anordnung über die Verbreitung von Schrifttum Im Neben betrieb. Nr. 12. 18. Mitgliedschaft. Nachweis. Nr. 40. — Gruppe Buchhandel. Bekanntmachung betr. Normalvertrag zwischen Verlagsbuchhand lungen und Verlagsvertretern. Nr. SO. Großkundgebung am 2S. April in Leipzig. Nr. S8. 84. 68. 70. Schweiz. Schweizerischer Buchhändlerverein. Mitgliederstanb. Nr. 32. Verlagsvcrtreter. Normalvertrag. Nr. SO. Werbung. Bekanntmachung des Börsenvereins betr. Wirtschastswerbung in Bücher- und Musikalienverzeichnissen. Nr. 14. Wissenschaftliche Zeitschriften. Neues Sonderdruckabkommen. Nr. S4. 27»
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