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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1884
- Sprache
- Deutsch
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3844 Nichtamtlicher Thetl. ^ ISS, 25, August. Zum Schlüsse der „Erwiderung" kommt Herr Welten auch d auf meinen Resormvorschlag und meint: damit wäre nur gewonnen, t daß die Leihbibliothekare eine wesentliche Steigerung ihrer Ein- s nähme erzielen werden und für erwerbsunfähige Schriftsteller ein t Alterversorgungssonds, sonst nichts! — Da vielfach auch von l anderer Seite die Tragweite meiner Reform nicht erkannt worden ist, so möge mir gestattet sein, diese kurz zu skizziren, ^ Genugsam ist erörtert, daß Schriftsteller, Romanverleger und I Leihbibliothek« sich in nothleidendem Zustande befinden, aus dem i Grunde, weil der Deutsche nicht genügende Mittel der Erhaltung i seiner Literatur zuwendet, oder weil man es bisher nicht verstand, i diese Mittel in der richtigen Weise ihm abzunehmen. Versuche i durch billige Bücher genügend Käufer zu schaffen, daran fehlt es I schon seit lange nicht; sie haben indessen noch nicht das Geringste ! zur Besserung unserer Zustände beigetragen, Neuestens sind wir i schon bei SO Pfennig angelangt; — wo soll da ein Verdienst noch I herauskommen, in den sich Autor, Verleger und Sortimenter zu theilen haben!? Der Leihbibliothekar allerdings findet dabei am , besten seine Rechnung, weil er seinen Kaufpreis da mehrfach wieder herausschlägt, wozu er bei den gewöhnlichen Preisen keine Aus sicht hat. Der einzige sichere Weg, der unbedingt Erfolg haben muß, vom Publicum das nöthige Geld zu erlangen, führt, bis jetzt wenigstens noch, durch die Leihbibliothek, Den Kauf wird das Publicum versagen, selbst wenn man auch unter den Erzeugungs preis herabgeht; der Leihbibliothek aber kann man sich nicht entziehen; hier zwingt das Bedürfniß, das durch den Kauf, selbst zu den billigsten Preisen, nicht zu befriedigen ist. Eine allgemeine Erhöhung der Lesegebühr auf 3 Mark monatlich für einfaches Abonnement in den größeren Leihanstalten, und eine entsprechende in den kleineren, würde alle Schäden be seitigen, Hierbei kann nicht nur der Leihbibliothek« in würdiger Weise bestehen, er kann auch dem Autor und Verleger zehnfach mehr als jetzt zuwenden, wodurch Beiden der Lohn ihrer Arbeit und ihre Existenz gesichert erscheint. Wiederum also ist Herr Welten im Jrrthum, wenn er sagt, daß ich ihn allein auf die Altersversorgung angewiesen habe. Daß einem solchen Fonds noch nebenbei jährlich eine Summe von mindestens hunderttausend Mark zugewiesen werden kann, dürfte wohl nicht als Fehler meines Vorschlages angesehen werden können. Der Löwenantheil unserer Erhöhung dürste doch dem schassenden Autor und dem Verleger zufließen; daß „wir ihn in die Tasche stecken", ist nicht zu fürchten; denn die Concurrenz würde uns schon zwingen, das Aeußerste aufzubieten, um nicht vom Nachbar ge schlagen zu werden, Herrn Welten's Zartgefühl fühlt sich stark verletzt durch eine jährlich wiederkehrende Pauschalzahlung von unserer Seite an einen Versorgungssonds; doch ist nicht leicht einzuschen, worin die „tiefe Demüthigung" für den Schriftsteller dabei liegen sollte. In diesem Falle müßte er doch sofort die Auslösung aller solcher bereits bestehenden Fonds anstreben, — Dennoch klagt Herr Welten, daß diese Fonds ungenügend seien, daß die Jüngeren daraus nichts erhalten können, auch wenn sie darum bäten. Wenn Herr Welten vorzieht, Beiträge für brotlos gewordene Leihbibliothekare zu leisten, so wolle er doch gefälligst auch sagen, aus welchen Mitteln er diese zu leisten gedenkt? Ich kann ihm sagen, daß eine nicht unbeträchtliche Zahl unter uns der Unter stützung bedürftig ist, die keine tiefe Demüthigung in einer Unterstützung von Seite der Schriftsteller erblicken würde, weil ihre Arbeit doch auch für letztere war. Auch der Sortimenter ist in meinem Vorschläge nicht so ganz vergessen, wie Herr Welten meint; denn wenn der Verleger in Folge dessen künftig so viel Tausende von Exemplaren an uns absetzt, als bisher Hunderte, so wird er naturgemäß auch seine Preise billiger stellen; der schreiende Abstand zwischen Bllcherpreis und Leihgebühr wird sich ausgleichen und dadurch viele Leser, deren Bedarf in den Leihanstalten ein geringer ist, dem Kaufe zugeführt werden. Die Folgen, die sich im Geiste des Herrn Welten als Ergebniß seines „Versuches" darstellen: „höhere Leistungen der Leihbiblio thekare an den Autor resp, Verleger", — „als deren ersprießliche Folge höhere Leistungen des Publicums an denLeihbibliothekar"; — und auf anderer Seite: „Billige Bücherpreise für das Publi cum", — „Steigerung der Einnahme für den Autor", — Hem mung der Ueberproduction", — „Hebung des Sortimentsbuch handels"; — alle diese schönen Dinge werden bei Herrn Welten's Reform fromme Wünsche bleiben; kein einziges dieser Resultate wird sich daraus ergeben; vom elfteren sammt seiner ersprießlichen Folge ist der Mißerfolg bereits sichtbar. Aus meiner Reform sind aber alle diese aufgezählten Folgen erweislich; ihre Durchführung hängt nur von der uns gesetzlich auf zuerlegenden Zahlungspflicht ab, Ohne diese ist eine allgemeine Preissteigerung von unserer Seite nicht durchzuführen, und ohne diese sind wir für weitere Leistungen an den Autor nicht fähig. So wie die Sache liegt, kann kein Leihbibliothekar sich freiwillig zu einer Leistung herbeilassen; daher ist es unrichtig, daß ich mich unter heutigen Verhältnissen zu einer Abgabe von 5000 M, bereit erklärt habe, welche Angabe Herr Welten als Folie hinstellt, daß ich ihm die 2 M, (richtiger 3 M) verweigere. Ich verweigere 5 M, pro Band, weil ein solcher Bücherpreis nicht unserer Einnahme entspricht; weil mich außerdem gar nichts nöthigt, das Buch überhaupt zu besitzen; und hauptsächlich aus dem Grunde: weil ich mir von dem „Versuche" des Herrn Welten nicht den geringsten Erfolg für Besserung unserer Zustände ver sprechen kann. Wenn aus Anlaß dieses „Versuches" in den öffentlichen Blättern die schwebende Frage neuerdings vielfach besprochen wird, die Stimmen sich vorwiegend nicht nur dagegen, sondern gegen den Anspruch des Autors an die Leihbibliotheken überhaupt richten, so hat das vielleicht zur guten Folge, die übertriebenen Ansprüche, die von mancher Seite gestellt werden, auf ein richtiges Maß zurückzuführen (eine Stimme in Darmstadt verlangte unsere halbe Bruttoeinnahme); andererseits wird man dadurch wohl zur Einsicht kommen, daß die Gehässigkeit, mit der man die Action gegen uns eröffne«, und die noch immer durchschimmert, ganz am Unrechten Platze ist. Zu beklagen wäre indeß, wenn durch diese Diskussion die Sache zu Falle gebracht würde; denn ein Gedanke, dem eine Be rechtigung zu Grunde liegt, einmal ausgesprochen, stirbt nicht ^ wieder; die Vertagung seiner Ausführung kann den Schaden nur vergrößern, Wien, Albert Last, Misccllcn. ZumUrheberrecht, — Der Verfasser (Urheber) eines Schriftwerkes und ebenso seine Erben und seine sonstigen Rechtsnachfolger sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II, Civilsenats, vom I, Juli d, I,, befugt, jede ohne ihren Willen von einem Dritten veranstaltete mechanische Vervielfältigung als Verletzung ihres Urheberrechts zu betrachten und gegen sie mit den vom Gesetze gegebenen Mitteln einzuschreiten, ohne daß sie ver pflichtet wären, eine Vermögensbeschädigung darzuthun oder über haupt die Beweggründe, welche sie bestimmen, das Urheberrecht geltend zu machen, klar zu legen.
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