Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1937
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- 1937-05-20
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- 20.05.1937
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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zu quittieren ist und kehrt in die Stelle zurück, die die Fach zeitschriften in einer Art Geschäftsarchiv sammelt und vor allem vor Verlust behütet. Die Forderung der Schnelligkeit dieser Umläufe wird jedem Berufskameraden einleuchten. Wie soll sonst etwa der Ausliefe rungsleiter erfahren, daß nach dort und dort ein neuer Posttarif eingefühct worden ist oder daß jener Bücherwagen jetzt an einem anderen Tag als bisher verkehrt, wenn er erst nach Tagen oder nie seine maßgebende Fachzeitschrift zu Gesicht bekommt? Den Verantwortlichen Leiter des Autorenverkehrs interessiert es ganz bestimmt, so schnell als möglich zu erfahren, daß gerade ein ähn liches Werk erschienen ist, über das er mit einem anderen Schrift steller verhandelte. Nun erübrigt sich vielleicht ein Vertrags abschluß aus Gründen der Absatzmöglichkeit. Und jeder Verkäufer im Sortiment muß natürlich über Neuerscheinungen, möglichst schon bevor ihn der Kunde darauf anspricht, Bescheid wissen. Er muß wissen, was sich in seinem Fach, das er ordnungsgemäß aus zuführen ohne weiteres gewillt ist, alles ereignet — und dieses Wissen vermitteln ihm neben vielen anderen Möglichkeiten in erster Linie seine Fachzeitschriften! — Und wie steht es vor allem mit dem Stellenmarkt? Sofort auf ein Stellenangebot aufmerk sam zu werden und sich sofort bewerben zu können, um möglichst der erste zu sein, ist doch wohl erfolgreicher, als wenn man erst nach Tagen die Fachzeitschriften in die Hände bekommt und dann die Stelle schon vergeben ist. Das mögen nur einige Beispiele sein, die von der Wichtig keit unserer Fachpresse sprechen und zeigen sollen, daß es wohl in erster Linie Pflicht des Betriebssührers oder eines dafür ver antwortlichen Mannes ist, für die richtige Auswertung unserer buchhändlerischen Fachorgane innerhalb seines Betriebes Sorge zu tragen. Wie ärgerlich ist es doch, wenn man von Dingen, für die man sich bestimmt interessiert hätte, erst nach Wochen liest, weil einer der Berufskameraden die Zeitschrift mit nach Hause genom men und sie dort einige Tage »schlummern« lassen hat. Auch hier ist also Kameradschaftlichkeit angebracht. Die meisten Be triebsführer werden wohl sowieso ihren Angestellten die nötige Zeit zum Lesen der Fachzeitschriften an Ort und Stelle lassen. Und nun noch eine andere Anregung. Wie wäre es zum Beispiel, wenn derjenige, der das Fachblatt als erster durchsieht, gleich besonders wichtige Dinge für bestimmte Herren, die das behandelte Thema angeht, anstreicht oder aus dem Umschlag ver merkt: Herr Müller, siehe Seite ...!? Wichtig ist, daß man in gewissen Zeitabständen die erledigten Zeitschriften einbin-den läßt und sie an bestimmter Stelle, zum Beispiel in der Geschäftsbücherei oder bei den bibliographischen Hilfsmitteln für alle bereit hält, die einmal etwas nachschlagen wollen oder die in einem neuen Artikel auf einen älteren Aufsatz verwiesen werden und dergleichen. Gerade für den Lehrling wäre es sehr nützlich, wenn ihm dann und wann die nötige Zeit be lassen würde, solche Sammelbände, wenn auch nicht durchzulesen, so doch durchzublättern. Bestimmt wird jeder etwas finden, was ihn interessiert und ihm vielleicht wieder ein bisher unbekanntes Gebiet ausschließt. Es gibt zur richtigen Auswertung unserer buchhändlerischen Fachzeitschriften sicher noch viele andere Möglichkeiten. Sie auf zuspüren mag der Findigkeit, vor allem aber dem Verantwor tungsbewußtsein der einzelnen Berufskameraden überlassen blei ben. Meine Ausführungen sollten in erster Linie grundsätzliche Anregungen dazu sein. Wolfs Gudenberg, Leipzig. Kunst-Nachrichten Kunst-, Bildpost- und Glückwunschkarten als Kulturgut In einer Bekanntmachung des Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste vom 22. April 1937 wird bestimmt: »Kunst-, Bildpost- und Glückwunschkarten (jeder Art von D'ruck- technik) sind gemäß dem § 5 der ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) Kulturgut, wenn sie Werke der bildenden Künste wieder geben oder auf einen künstlerischen Entwurf zurückgehen. Wer mit diesem Kulturgut im Sinne des § 4 a. a. O. tätig wird, muß daher grundsätzlich Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste sein. Auf Grund des § 9 a. a. O. bestimme ich, daß die Mitwirkung an der Verbreitung, dem Absatz und der Vermittlung des Absatzes eine Zugehörigkeit zur Kammer nicht begründet, wenn der Umsatz in dem genannten Kulturgut nicht mehr als 100 RM im Jahr be trägt. In solchen Fällen erübrigt sich die Stellung eines Antrags auf Eingliederung in die Reichskammer der bildenden Künste bzw. auf Befreiung von der Zugehörigkeit«. Pertrieb von Kulturgut Es wurde wiederholt festgestellt, daß Kunsthändler Personen mit dem Verkauf von Kulturgut beauftragen, die zumeist in keinem festen Angestelltenverhältnis als Reisende stehen, und die nicht Mitglied der Neichskammer sind. Im Mitteilungsblatt der Reichskammer der bildenden Künste Nr. 5 wird daher nochmals nachdrücklich darauf hingewiefen, daß den Absatz oder die Vermittlung des Absatzes von Kulturgut nur derjenige betreiben darf, der die Mitgliedschaft der Kammer besitzt oder von ihr gemäß dem § 9 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) befreit ist. — Bei dieser Gelegenheit wird bemerkt, daß Angestellte, die bei der Verbreitung von Kulturgut Mit wirken, ebenfalls die Mitgliedschaft der Kammer erwerben müssen. Lehrlinge indessen sind hiervon freigestellt. 16. bis 18. Juli Tag der deutschen Kunst in München Im Mittelpunkt des »Tages der deutschen Kunst« in München wird die Einweihung des Hauses der deutschen Kunst stehen. Freitag, 16. Juli, findet die feierliche Eröffnung des »Tages der deutschen Kunst« im Kongreßsaal des Deutschen Museums statt, nachmittags wird in den Räumen des Maximilianeums der in- und ausländischen Presse ein Empfang bereitet. Den Schluß dieses Tages bilden eine Festaufführung von »Tristan und Isolde« im National theater und eine Mozartaufführung im Nesidenztheater. Sonnabend, 17. Juli, vormittags hält »Das Haus der deutschen Kunst« seine Jahresversammlung und nachmittags die Neichskammer der bildenden Künste ihre zweite Jahrestagung ab. Am Abend empfängt die Reichs regierung die in- und ausländischen Gäste. Sonntag, 18. Juli, vor mittags erfolgt die Einweihung des Hauses der deutschen Kunst. Mittags empfängt die Hauptstadt der Bewegung und Stadt der deut schen Kunst die in- und ausländischen Gäste im Alten Nathaussaal. In den Nachmittagsstunden findet ein Festzug unter dem Leit gedanken »Zweitausend Jahre deutsche Kultur« statt. In künstlerischer Gestaltung werden Sinnbilder der germanischen, romanischen, goti schen und Renaissance-Zeit, des Barock, der Klassik, der Romantik und unserer Zeit an den Zuschauern vorüberziehen. Hilfswerk für deutsche bildende Kunst Das »Hilfswerk für deutsche bildende Kunst«, das von Neichs- minister vr. Goebbels im vergangenen Winter errichtet wurde, hat mit seinen ersten Ausstellungen einen außerordentlich erfolgreichen Weg beschritten. Bei der Eröffnungsausstellung des Hilfswerkes im März dieses Jahres im Folkwang-Museum in Essen wurden von den ausgestellten Werken achtundsechzig vom Hundert verkauft; rund siebentausend Personen besuchten die Ausstellung. Auf der zweiten Ausstellung in Dortmund wurden etwa fünfzig Werke verkauft und die Besucherzahl betrug viertausend Personen. Auch bei der darauffolgenden Ausstellung in Magdeburg, die Mitte April eröffnet wurde, können gute Erfolge verzeichnet werden. Professor Schweitzer, der mit der künstlerischen Leitung des Hilfswerkes beauftragt ist, erklärte in einer Ansprache vor der Ber liner und Neichspresse, daß dieser Erfolg der Ausstellungen ihm die Verpflichtung auferlege, bei der Beurteilung der eingesandten Werke einen höheren Maßstab vom Können anzulegen. Er habe von den im ersten Vierteljahr eingereichten etwa fünftausend Kunstwerken einen sehr großen Prozentsatz ablehnen müssen, da sie jeglichen künstlerischen Wert vermissen ließen. Das Hilfswerk für deutsche bildende Kunst habe nicht die Aufgabe, Menschen, die sich Künstler nennen, jedoch keine Grundlage für diese Behauptung vorweisen können, zu fördern, sondern den Künstlern zu helfen, die wirkliche Begabung aufweisen. — Die nächsten Ausstellungen des Hilfswerks für deutsche bildende Kunst werden vom 29. Mai bis 20. Juni in Chemnitz, vom 5. bis 27. Juni in Stuttgart, vom 26. Juni bis 17. Juli inLeipzigund vom 10. Juli bis 31. Juli in F r a n k - furt a. M. stattfinden. Nr. 113 Donnerstag, den 20. Mai 1937 441
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