Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1937
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- 1937-05-20
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Fünfundzwanzig Jahre Wiener Bibliophilen- Gesellschaft Am 17. April beging die Wiener Bibliophilen-Gesellschaft in festlichem Rahmen den Tag ihres fitnfundzwanzigjährigen Bestehens. Die Feier vereinigte Bücherfreunde und bekannte Persönlichkeiten aus fast allen Gebieten der Kunst, Wissenschaft und des öffentlichen Lebens. Der Bundeskommissär für Kulturpropaganda Freiherr von Hammerstein-Equord hielt die Festrede. Den Höhepunkt und Abschluß der Feierlichkeiten bildete das am Abend abgehaltene Fest bankett, an dem neben den Mitgliedern der Gesellschaft auch deren Freunde und geistige Förderer teilnahmen. Sie alle erhielten nach altem Brauch zum Schluß ein Bücherspenöenpaket. Mit Stolz und Genugtuung wurde in der Schlußbetrachtung scstgestellt, daß die Wiener Bibliophilen-Gesellschaft ihre Aufgabe während des ersten Vierteljahrhunderts ihres Bestandes fest im Auge behalten hat. Die Gesellschaft hat nie geistlosen Sammelsport ge trieben, ihre Mitglieder verstanden die Bibliophilie stets wörtlich: als Liebe zu den Büchern. Nicht um einen leeren Kult der Aus stattung ging es, wenn der Einfluß der bibliophilen Vereinigung auf die Gestaltung des Buchäußeren auch segensreich und nicht zu unterschätzen ist. Was die Wiener Bibliophilen erstrebten, war der wertvolle Buchinhalt, der sich freilich in allen ihren Veröffentlichungen in einem durchaus edlen äußeren Gewände barbot. Die diesjährige Jahresgabe ist eine Veröffentlichung der »Wiener Elegien« Ferdinand v. Saars, auf der Handpresse der Okkisina Vluckoboueusiis auf hand geschöpftem Vidalon-BUtten gedruckt. Aus Anlaß der Feier erschien auch eine Festschrift, die eine chronikartige Geschichte der Vereinigung aus der Feder ihres Vizepräsidenten Professor vr. Michael Maria Rabenlechuer enthält. Ferner gibt darin der Gründer und Präsident der Wiener Biblio philen-Gesellschaft Professor Hans Feigl Rückblick und Vorschau. Der Anhang bringt eine Bibliographie der bisherigen Veröffent lichungen der Gesellschaft sowie der Festgaben auf den zwei großen Wiener Bibliophilen-Tagungen. Wilhelm-Busch-Museum in Hannover Im Nahmen der Hannoverschen Festwoche, am 13. Juni, wird das Wilhelm-Busch-Museum in Hannover, am Nustplatz 16, der Öffentlichkeit übergeben werden. Damit erhalten die seit Jahren von der Wilhelm-Busch-Gesellschaft und anderen Stellen gesammelten wert vollen Buscherinnerungen endlich ein ihrer Bedeutung würdiges Heim. Schon heute kann gesagt werden, daß es bei der Fülle von zur Verfügung stehendem Material nicht möglich sein wird, alles zu gleicher Zeit auszustellen. Besitzt doch die Wilhelm-Busch-Gesellschaft allein rund 700 Zeichnungen von Wilhelm Busch, darunter die Ori ginale von Max und Moritz, Fromme Helene, Schnurrdiburr, Hernach u. a., ferner einschließlich der Leihgaben rund 150 Gemälde von Busch, seine Werke in fast allen Weltsprachen, eine umfangreiche Busch literatur und unzählige persönliche Erinnerungen an ihn und sein Schassen. Dadurch besteht die Möglichkeit, das Museum immer wieder abwechslungsreich und neuartig zu gestalten, gewissermaßen eine Dauerausstellung daraus zu machen, die immer wieder etwas Neues bietet. Den größten Teil der Buscherinnerungen besaß die Wilhelm- Busch-Gesellschaft schon selbst, ferner haben die Stadt Hannover und die Provinzialverwaltung (Landesmuseum) ihre Buscherinnerungen teils ganz, teils in guter Auswahl für das Museum zur Verfügung gestellt. Einen Teil dieser Sammlungen konnte die Wilhelm-Busch- Gesellschaft käuflich erwerben. Außerdem stehen aus ganz Deutsch land noch verstreut vorhandene Sammlungsgegenstände in Aussicht. Damit erhält Hannover ein Museum für die Werke und Erinne rungen des Malerdichters und unerreichten Meisters des Humors, wie man es sich vor Jahren noch kaum hätte träumen lassen. Die Freunde Wilhelm Büschs und seiner Werke werden es der Wilhelm- Busch-Gesellschaft und der Stadt Hannover danken, daß sie ihnen hier eine würdige Erinnerungsstätte für den Meister geschaffen haben. W. Kleeberg. Llrheberrechtsfragen in Amerika Auf dem letzten Panamerikakongreß, der Ende vorigen Jahres in Buenos Aires stattfand, kam, wie aus englischen Fachzeitschriften be kannt wird, einige Tage vor Schluß auch das Urheberrecht zur Sprache. Auf Antrag des Abgeordneten von Uruguay wurde be schlossen, daß die Pan-Amerika-Union einen Vertrag ausarbeiten solle, der die Rechte der Autoren, Übersetzer und Komponisten in den zweiundzwanzig der Pan-Amerika-Union angehörenden Staaten schützen soll. Die Sache liegt nicht ganz einfach, da die Staaten Süd amerikas zum Teil der Berner Übereinkunft angehören, während die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika noch nicht beigetreten sind. Auf dem internationalen Verleger-Kongreß im Sommer 1936 in London wurde über die Abkommen zwischen den südamerikanischen Staaten berichtet und auf dieser Grundlage soll die Möglichkeit eines Vertrages aller amerikanischen Staaten untereinander gefunden werden. Auch die Revision der Schulbücher kam zur Sprache; es wird angestrebt, alle Stellen, die für andere Staaten beleidigend sind, aus zumerzen. Argentinien und Brasilien haben bereits 1933 einen Ver trag abgeschlossen und die Schulbücher daraufhin durchgeprttft und verbessert. Zum besseren Verständnis soll auch der Austausch von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen beitragen. Nach einem Beschluß des Kongresses wird eine Zentralstelle für amerikanische Biblio graphie bei der Oolumbub Memorial I^brar> errichtet. Diese Zentral stelle wird Nachrichten über hervorragende Bücher von amerikanischem Interesse verbreiten, Vorschriften an die Bibliotheken in den Ver bandsländern ergehen lassen und den Schriftenaustausch vermitteln. Die Leitung liegt in den Händen des Generaldirektors der ?av- ^msk-wa-Hvion. Die Beschlüsse des Siebenten internationalen Kongresses der amerikanischen Staaten für Bibliographie sollen durch die Zentralstelle für amerikanische Bibliographie verwirklicht werden. Zehn Jahre lang sollenAkten aufbewahrt werden Paßt diese Forderung noch in die heutige Zeit? Ja und nein. Ja, wenn es wirklich wichtige Dinge sind, seien es Verträge, Quit tungen, Kassenbelege oder sonstige wichtige Akten. Verneinen möchte ich aber die Frage auf alle Fälle für den vielen mehr oder weniger unwichtigen Schriftwechsel. Es ist doch wirklich eine Seltenheit, daß man mal eine normale Sache nachschlägt, die, sagen wir fünf Jahre, zurückliegt. All den vielen, oft belanglosen Schriftwechsel zehn Jahre lang aufzuheben, bas ist meines Erachtens mehr als überflüssig. Natürlich können wir nicht einfach willkürlich handeln. Wir müssen uns vielmehr an die bestehende Gesetzgebung (HGB. §8 38 und 44) halten. Zwar schreibt das HGB. nichts vor über das Aufbewahren von Belegen, wie Rechnungen, Quittungen, Frachtbriefe, Lieferscheine und andere Formulare, denn der Wortlaut des Gesetzes bezieht sich aus schließlich auf Briefe und deren Durchschläge. Der Kaufmann erblickt aber in der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen eine Notwendig keit, auch die eben erwähnten Belege zehn Jahre lang aufzu bewahren. Ich halte diese Paragraphen des Handelsgesetzbuches für reformbedürftig, und ich glaube auch, daß diese Reform nur eine Frage der Zeit ist. Abgesehen von der Wichtigkeit einer Aufbewahrung derartiger Unterlagen würde eine Verringerung dieser Aufbewahrungsfrist zu einer großen Entlastung führen. Der Kaufmann würde Platz frei bekommen. Er brauchte sich nicht mehr mit zu viel Unterlagen zu belasten. Die Registraturen würden nicht ins Unermeßliche anwachsen. Ich könnte mir auch denken, daß sich diese Maßnahme günstig auf die Papierherstellung auswirkt. Würde man beispielsweise heute die Aufbewahrungsfrist für bestimmte Dinge, sagen wir für den allge meinen Schriftwechsel, von zehn auf fünf oder sieben Jahre herab setzen, so würben mit einem Schlage ganz gewaltige Mengen Papier zum Einstampfeu frei, die der Papierherstellung zugeführt werden könnten. In der Verringerung der Aufbewahrungsfrist sehe ich einen kleinen Beitrag zur Erfüllung des großen Vierjahresplans. Herbert Schatz. Gebrauch des Wortes „Schulung" Nach einer Anordnung des Reichsorganisationsleiters vom 26. Ok tober 1936 darf die Bezeichnung »Schulung« nur für die weltan schauliche Ausrichtung der NSDAP, und ihrer Gliederungen ver wendet werden. Für alle anderen Zwecke ist das Wort »Schulung« zu vermeiden. Das trifft auch für Büchertitel oder Titel für Sammlungen usw. zu. Die Schulungsämter der NSDAP, sind angewiesen, gegen miß bräuchliche Verwendung der Bezeichnung »Schulung« einzuschreiten. Verkehrsnachrichten Päckchen oder Briefpäckchen? »Worin unterscheiden sich eigentlich diese beiden Versendungs arten?. So wird oft an den Postschaltsrn gefragt. Hier die Antwort: Das Päckchen, das bis zum Höchstgewicht von 2 kx nur 4V Rps. kostet, wird mit der Pakeipost befördert und durch die Paletzusteller, Nr. 113 Donnerstag, den 20. Mat 1S87 443
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