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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1937
- Strukturtyp
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- 1937-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1937
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- Deutsch
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zu beachten, daß bei starken Büchern eine stete Veränderung der Ent fernung zwischen Original und Objektiv eintritt. Die Aufnahmen kön nen auf Filme oder abziehbare Platten gemacht werden. Sie bieten den Vorteil einer zweckmäßigen und raumsparenden Aufbewahrung und außerdem den großen Vorzug, daß die Reproduktionen in anderen Größen vorgenommen werden können, als das Original aufweist. Die verschiedenen Firmen, die sich mit diesem Verfahren beschäftigen, haben große Erfahrungen gesammelt und diese zweckmäßig ausgewertet. Mit allen Plattenarten sind gleich gute Erfolge erzielt worden. In dieser kurzen Besprechung können wir auf die Einzelheiten, die sich nicht grundlegend voneinander unterscheiden, sondern nur in minimalen Ab weichungen bestehen, nicht eingehen. Sie werden äußerlich in ihren Namen, wie Obvaldruck, Helioplandruck, Bresmadruck, Roöardruck usw. bekundet. Zum Schluß sei der Manuldruck, der 1914 erstmalig auf der Bugra gezeigt wurde, erwähnt. Ihm liegt das Reflexkopierverfahren zugrunde. Anregungen Verkaussständc bei Dichterabenden Die Verkaufszeit in offenen Verkaufsstellen wird durch die Arbeitszeitverordnung vom 26. Juli 1834 geregelt. Nach den Be stimmungen dieser Verordnung müssen Verkaufsstellen von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens für den Geschäftsverkehr geschlossen sein. Die Einrichtung eines Verkaussstandes bei einem Dichterabend, der nach 19 Uhr bzw. an einem Sonntag stattfindet, bedarf der Genehmi gung durch die Ortspolizeibehörde. Diese wird im allgemeinen, soweit uns bekannt ist, ohne weiteres erteilt. In einzelnen Orten ist die Genehmigung jedoch mit Schwierigkeiten verbunden bzw. wird sie nur erteilt, wenn die »bringende Notwendigkeit» des Verkaussstandes nachgewiesen wird. — Können Firmen über ihre Erfahrungen berichten? Werbemittel wie sie nicht sein sollen Unter den vielen Verlags-Werbeschriften, die die Tagespost dem Buchhändler bringt, befinden sich oft sehr wertvolle. Leiber zeigt sich, daß manchmal gerade die wertvollsten Werbemittel nicht weiterver wendbar sind. Der Kleinstadtbuchhändler vor allem, der häufig nur einen oder wenige Abnehmer sllr größere Werke hat, möchte die er haltenen Drucksachen, um sllr seine Werbung keine Zeit zu verlieren, gleich an den betreffenden Kunden weitergeben. Das aber ist in manchen Fällen nicht möglich, weil auf der Rückseite die Bezugs bedingungen usw. stehen oder der Verlangzettel ausgeschnitten werben muß, wodurch die Werbeschrift unansehnlich und so für Weitersendung unbrauchbar wird. Erwünscht ist ein beigelegter kleiner Bestellzettel oder, falls es sich um eine gefaltete Werbeschrift und ausführliche Angaben über Lieferungsbedingungen, Nachlässe, Werbevorfchläge mit Berlangzettel handelt, eine andere Satzanorbnung, etwa: Seite 1 und 2 mit sachlichem Inhalt nur für die Kunden sznm Abtrennen), Seite 3—4 dagegen mit den für den Buchhändler wichtigen Angaben. So ist die Verlags-Werbeschrift in zweifacher Hinsicht ausgenützt und — Zeit gewonnen. E. Nestle, Herrnhut. »Vergriffen, Neuauflage in Vorbereitung — Lieferung nach Er scheinen« So oder ähnlich lauten vielfach die Antworten, die der Sorti menter vom Verleger erhalt, wenn eine Bestellung nicht ausgeführt werden kann. Eine solche Auskunft ist völlig ungenügend und sie bringt den Sortimenter feinen Kunden gegenüber in große Verlegen heit. Der Kunde will genau wissen, wann er mit dem bestellten Buch rechnen kann, und es ist ihm nicht zu verargen, wenn er glaubt, von seinem Buchhändler eine genaue Auskunft verlangen zu können. Ein zweiter llbelstand ist der, baß, wenn Fristen angegeben werden, diese in den meisten Fällen nicht eingehalten werden. Aus zwei Wochen werden oft zwei Monate! Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, baß es sich die Verlagsauslieserungen oft sehr bequem machen. Sie denken nicht genügend daran, daß jede ungenaue Auskunft dem Sortimenter, der sie gibt, schadet. Durch Zuverlässigkeit muß er sich das Vertrauen feiner Kunden erwerben und es zu erhalten suchen. An die Verleger von Reisehandbüchern, Konversationslexika usw. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie bitten, vor Druck legung der Manuskripte den Buchhandlungen eine Frist von etwa drei Wochen zu geben, innerhalb der sie Änderung und Vervollständigung des Textes Uber ihre Ortschaft einsenben können. Oft werben ganz veraltete Angaben gebracht, die unter Umständen den Absatz des An Stelle der mit einer Silberschicht überzogenen Glasplatte wird eine solche mit einer besonders dünnen Chromatkolloidschicht verarbeitet, die die Strahlen der rückwärts ausgestellten Lichtquelle widerstandslos durchläßt und dadurch belichtet wird. Mit dieser kurzen Aufzeichnung sind die zahlreichen Vervielsälti- gungsversahren nicht erschöpft, da, wie bereits erwähnt, jede größere Firma ihr Spezialgebiet entsprechend ausgebaut hat. Sie alle bieten große sinanzielle Vorteile, sobald es sich um den Nachdruck in kleinen Auflagen oder um die Neuherstellung besonders kostbarer Stücke handelt. Es ist aber zu empfehlen, daß man bei Verwendung eines dieser Nachdruckversahren sich mit einem erfahrenen Fachmann ver ständigt, um das richtige auszuwählen, damit man den Arbeitsprozeß benutzt, der den Eigenarten der Vorlage gerecht wird und damit die größten Aussichten sllr eine originalgetreue Wiedergabe bietet. Schmidt. und Wünsche betreffenden Reisebuches oder Konversationslexikons in der betreffen den Ortschaft beeinträchtigen. Jeder Buchhändler wird gewiß sein Möglichstes tun, um vollständige und aufs neueste ergänzte Angaben über seine Stadt zu bringen. Wie fatal es ist, wenn z. B. von In dustrien die Rede ist, die längst verschwunden sind, während von einer Weltfirma kein Wort erwähnt wird. Arbon. St. Streifs-Mart i. Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir! Darum soll man die Gedanken bei der Arbeit zusammenhaben, um keine oder möglichst keine Fehler zu machen. Wieder erhalte ich eine Mahnung über zwei Fakturen von ver schiedener Zeit, die längst bezahlt sind. Ein Fehler kann Vorkommen, aber wie solche sich in neuerer Zeit häufen —sowohl was Expedition be trifft wie Buchführung —, das veranlaßt mich, diese Art Arbeits methode anzuklagen, weil ja sehr wahrscheinlich viele darunter zu leiden haben. Wieviel unnütze Schreiberei, Porto und dergleichen ent stehen dadurch, abgesehen vom Zeitverlust für die Aufklärung. Passiert mir das von einer Firma öfter, dann werde ich allerdings sehr energisch in der Hoffnung, daß der oder die betreffenden Sünder sich dadurch bessern. Denn diese leiden ja selber unter den von ihnen ge machten Fehlern, die sie nachher auszubaden haben. Darum nicht schematisch, sondern mit dem Kopfe arbeiten zum eigenen Besten! Darm st ad t. OttoCarius. Strafporto zahlt man nicht gern Ein Sortimenter schreibt: »Bindfaden soll und muß eingespart werden, die Verleger kleben nun vielfach die Kreuzbänder (bis 500 §) so fest zu, daß die Post das Kreuzband als .Brief' austaxiert. Ich mußte daher schon wiederholt 15 Pf. Strafporto zahlen. Vielleicht schafft da ein Hinweis im Börsenblatt Abhilfe, denn man zahlt ungern noch die Extragebühr von 15 Pf.«. Laßt Bücher sprechen! Vor einigen Tagen war ich Gast bei der Hochzeit eines Zahn arztes und bemerkte, wie es wohl bei allen derartigen Feiern der Fall ist, daß die Gratulationen zumeist von einem Blumenstrauß oder -topf begleitet waren. Etwa vierzig zählte ich! Nicht ein Buch war zu sehen! Es heißt zwar »Laßt Blumen sprechen«, doch meine ich, daß auch Bücher eine beredte Sprache sprechen. — Hier, scheint mir, liegt noch eine große Erziehungsaufgabe vor uns. G. Bl. Gebundene Besprechungsstücke Häufig wird es den Zeitschriften unmöglich gemacht, zu ent scheiden, ob ein Buch geeignet ist, besprochen zu werden, weil ihnen BesprechungsstUcke zugeschickt werden, in die sie nur unvollkommen Einsicht nehmen können. Selbsthilfe ist aber den Schriftleitungen in sofern versagt, als die Bücher nach der gemeinsamen Anordnung der Neichsschrifttums- und Neichspressekammer solange Eigentum des Verlegers bleiben, bis sie besprochen worden sind. Die Verleger sollten deshalb nur gebundene oder schon beschnittene geheftete Be sprechungsstücke versenden. Im Ausland verbotene Bücher Es wirb immer noch berichtet, baß Verlage an Buchhandlungen im Ausland Bücher versenden, die dort verboten sind; dem Empfänger entstehen dadurch große Kosten und Unannehmlichkeiten. Ein solches Verfahren verbietet sich von selbst. Schon in einer Bekanntmachung vom 20. November 1934 wurde darauf hingewiesen. 478 Nr. 123 Dienstag, den 1. Juni 1S37
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