Meikel-^mliof Kommentar zur örundbuckordnung vom 5. August 1Y55 unter besonderer Berücksichtigung der in Preußen und Bayern weiter geltenden landesrechtlichen Bestimmungen 4., »cubearbeltcte flullage ö. lliekerung. Seiten 801—1L9S. RM 20.— Mit dieser Lieferung ist der „Meikel-Imhof" abgeschlossen. Oer Preis für das Gesamtwerk be trägt gebunden RM 5Z.—. Kür die Bezieher der Einzellieserungen ist eine Decke zum Preise von Ri7! 1.50 angefertigt worden. Oie Deutsche Notar-Zeitschrift schrieb bei Erscheinen der 5. Lieferung: . Es darf nochmals darauf hingewiesen werden, daß der Kommentar von Imhof bei jedem Grundbuchrichter und um so mehr, als die jetzige Auflage ja auch das in Preußen noch fortgeltende Landesrecht erschöpfend berücksichtigt. lVer Imkoks tZrundbuckordnung einmal in öebrauck genommen Kat, wird sie nickt mekr vermissen wollen." Werbemittel: Prospekt. sA »F. 8 v I> « v i t L « r VvrI»8s.IkvrI»i» 3 » Zur Beachtung! Oie Erledigung von Bestellungen erleidet sehr oft dadurch eine erhebliche Ver zögerung, daß derselbe Verlangzettel für mehrere Eitel benutzt wird, wodurch für die vergriffenen und im Neudruck befindlichen Bücher zeitraubende Ab schrift-Arbeiten notwendig werden. wir bitten deshalb, künftig für jeden Eitel einen besonderen Zettel zu be nutzen. Nm zu verhindern, daß dem Sortimenter dadurch Wehrarbeit ent steht, stellen wir kostenlos besondere Verlangzettel zur Verfügung, wir bitten, bei Bedarf diese Zettel von uns anzufordern. von Reklamationen bitten wir abzusehen, da Bestellungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Einganges erledigt werden. Verlag E.S. Mittler K Sohn ^ öerlin SW öS S«8V