Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1937
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- 1937-07-27
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- 27.07.1937
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Musik-Nachrichten Preiserhöhungen im Musikverlag Unterm 7. Juli erließ der Leiter des Deutschen Musikalien- Verleger-Vereins H. Sander nachstehende Bekanntmachung: Auf Grund der »Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen« vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 955) sind mit Wirkung vom 18. Ok tober 1936 auch für den Musikverlag Preiserhöhungen jeglicher Art verboten. Eine Preiserhöhung liegt auch dann vor, wenn die Zah- lungs- und Lieferungsbedingungen zum Nachteil der Abnehmer ver ändert werden. Auf Grund des § 2 der Verordnung ist die Vornahme von Handlungen verboten, durch die mittelbar oder unmittelbar eine Umgehung der Vorschriften erfolgen soll. Unzulässig ist demnach u. a. besonders: 1. Eine Erhöhung der Verkaufspreise gegenüber den vor dem 18. Oktober 1936 geltenden Preisen. 2. Eine Nabattkürzung gegenüber den vom Reichsverband der Deutschen Musikalienhändler zum Handel mit Musikalien zu gelassenen Firmen. 3. Die Herabsetzung eines dem Handel gewährten Rabattsatzes (z. B. durch Umänderung eines Ordinärrabatts in einen Nctto- rabatt). 4. Nichtgewährung eines Nachlasses von 10 °/o an solche Privat kunden, die als Mitglieder der Reichsmusikkammer vor dem 18. Oktober 1936 gemäß 8 4 der Verkaussordnung für den deut schen Musikalienhandel vom 30. Juni 1936 diesen Nachlaß er halten habem 5. Die Umänderung eines festen Ladenpreises in einen Preis nach Vereinbarung, soweit hierdurch entweder eine Verteuerung des betreffenden Werkes für den letzten Abnehmer eintritt oder die Gewinnspanne des Musikalienhändlers verringert wird. 6. Berechnung von Versandspesen, soweit solche einem Abnehmer nicht bereits vor dem 18. Oktober 1936 regelmäßig in Ansatz gebracht wurden. In Zweifelsfällen, ob eine unzulässige Preiserhöhung vorliegt, ist vorher eine Auskunft des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins einzuholen. Erscheinen einem Verleger Preise, die am 18. Oktober 1936 gültig waren, nicht mehr haltbar, oder glaubt er, zu den damals eingeräumten Bedingungen nicht mehr liefern zu können, so bedarf er zur Erhöhung der Preise und Abänderung der Bezugs- uud Liefe rungsbedingungen zu ungunsten der Abnehmer der ausdrücklichen Genehmigung des Neichskommissars für die Preisbildung oder der von ihm beauftragten Stellen. Die Genehmigung wird nur in be sonders begründeten Ausnahmesüllen erteilt. Auf Anordnung des Neichskommissars für die Preisbildung sind Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht an ihn unmittelbar, sondern an den Deutschen Musikalieu-Verleger-Verein zu richten, der sie über den Präsidenten der Neichsmusikkammer der zuständigen Stelle weiter leitet. Bei Einräumung von Vorzugsrabatten empfiehlt es sich einmal, die Abnehmer ausdrücklich daraus hinzuweisen, daß es sich um ein Ausnahmeangebot handelt, und zum anderen, die Ausnahme bedingungen in jedem Fall zeitlich zu begrenzen. Die Unterlassung einer Kennzeichnung als Ausnahmeangebot oder der zeitlichen Be grenzung kann zur Folge haben, daß die Rückkehr zu normalen Liefe rungsbedingungen als unzulässige Preiserhöhung angesehen wird. Wer den Vorschriften der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen zuwiderhandelt, wird von den Preisüberwachungs stellen mit einer Ordnungsstrafe in unbegrenzter Höhe belegt werden. Unabhängig hiervon wird der Präsident der Neichsmusikkammer bei Verstöße« eines Musikverlegers ein Ausschlußverfahren aus Grund des 8 10 der I. Durchführungsverordnung zum Neichskulturkammer- gesetz vom 1. November 1933 (RGBl. I — S. 797) einleiten. Tag der deutschen Hausmusik 1937 Der diesjährige »Tag der deutschen Hausmusik« wird am Dienstag, dem 16. November, durchgeführt. Die Gesamtleitung liegt wiederum bei der »Arbeitsgemeinschaft für Hausmusik in der Neichs musikkammer«. Da nur eine umfassende, sorgfältige Vorbereitung den Erfolg der Hausmusikwerbung sicherstellen kann, wird erwartet, und Laienmusikpslege entscheidend wichtigen Kundgebung begonnen wird. Anfragen aller Art beantwortet die »Arbeitsgemeinschaft für Hausmusik«, Berlin SW 11, Bernburger Straße 19. Abdrucksgebühren für Liederbücher und Liederblätter Um die Verbreitung nationalsozialistischen Liedgutes in besonders hohen Auflagen zu fördern, hat sich der deutsche Musikverlag ent schlossen, die Abdrucksgenehmigungsgebühren von urheberrechtlich ge berufsmäßigen Musikverlag erscheinen, zu e r m ä ß i g e n. Es ergeben sich danach für den Abdruck urheberrechtlich geschützter Lieder der Bewegung folgende besonders ermäßigte Gebührensätze: Geschützte. Originallieder Pfg. pro Lied und Exemplar (statt sonst 54 Pfg.). — Volksliedbearbeitungen ^ Pfg. pro Lied und Exemplar (statt sonst ^ Pfg ). In der darauf bezüglichen Bekanntmachung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins vom 9. Juni 1937 wird daraus hinge wiesen, daß, wenn der Abdruck ohne vorherige Einholung der Ge nehmigung erfolgt, der Originalverleger berechtigt ist, die Gebühren sätze um 100°/o zu erhöhen. In Fällen, wo es strittig ist, ob Gutgläubig keit seitens des Herausgebers vorliegt oder nicht, entscheidet das Schiedsgericht des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins. — Es wird noch ausdrücklich hervorgehoben, daß diese ermäßigten Abdrucks gebühren für Auflagen, die vor dem 1. Juli 1937 herausgegeben wurden, keine Anwendung finden. Anteil des nationalsozialistischen Liedgutes am Siege Aus Anlaß des 12. Deutschen SängerbundeSsestes in Breslau vom 28. Juli bis 1. August 1937 nimmt der Geschäftsführer der Neichsmusikkammer, Reichskultursenator Jhlert, Veranlassung, im Festfllhrer sich grundsätzlich über die Bedeutung des Liedes und des Chorgesanges im nationalsozialistischen Gemeinschaftsleben zu äußern. Die gemeinschaftsbindende Kraft des Gesanges habe in der Geschichte stets eine Nolle gespielt. Bei destruktiven Negierungssormen aber sei die Macht des Gesanges zu rein materialistischen Bestrebungen miß braucht worden. Daraus werde eine Wechselwirkung zwischen Negie rungsform und Musikleben deutlich. Die nationalsozialistische Be wegung habe mit ihren Bekenntnisliedern nicht nur nationalsozia listisches Ideengut in das deutsche Volk getragen, sondern auch von ihrer Geburt an durch diese Lieder und ihre Sänger einen unsicht baren Wall gegen Kulturzersetzung errichtet. Welcher Anteil am Siege der nationalsozialistischen Bewegung dem nationalsozialistischen Lied gut und der Macht des Gesanges zukomme, möge die Geschichte ent scheiden, zweifellos sei er nicht gering. Der heutige Staat habe den Singvcreinigungen besondere Aufgaben zugedacht. In den vielgestal tigen Formen der Zusammenkünfte und Geselligkeiten wie auch bei den ernsten Feiern und Volksfesten werde das Lied einen ständigen Platz erhalten. Erhöhung der Rundfunkpauschale In einer Besprechung der Neichs-Nundsunk-Gesellschaft mit der Stagma und der Ammre über die finanzielle Grundlage der Ver träge für die Geschäftsjahre 1937/39 wurde festgelegt, daß die Neichs- schen und ausländischen Autoren und Musikverleger einen Mehr betrag von NM 500 000.— zur Verfügung stellen wird. Die Stagma erhält somit für die Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1938 für Aufführungen lebender Musik insgesamt NM 2 600 000.—, während die Ammre für die Herstellung und Benutzung von Wachsplatten usw. durch den Rundfunk für den gleichen Zeitraum NM 240 000.— erhält. Zwölfter Kongreß der Oonk6ck6ration Internationale cke8 8oci616s ck'^uteur8 et Oompo8iteur8 Die »Oonkeckeration Internationale cles Zoelötea (l'^utenrs et lüompositeurs«, deren letzte Tagung im Jahre 1936 in Berlin statt fand, hielt ihren XII. Kongreß in Paris in der Zeit vom 14. bis 19. Juni 1937 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, des italienischen Propagandaministers Exz. Dino Alfiero, ab. Wie der »Völkische Beobachter« berichtet, hatten die in der Con- federation und deren Untergliederungen vertretenen deutschen Gesell schaften eine Abordnung unter der Führung des Vizepräsidenten der Neichsmusikkammer, Generalintendanten vr. Dre wes, Leiter der Musikabteilung des Neichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, entsandt. Mitglieder der Abordnung waren u. a. Heinz Volten-Baeckers, Ehrenpräsident der Federation fiir Bühnenauffiih- rungsrechte vr. von Zwehl, Professor I)r. Paul Graener für die deut schen Komponisten, Intendant Stoffrcgen für die deutschen Schrift steller und Leo Ritter als Direktor der Stagma. Zum Präsidenten der Federation der Autoren, Komponisten und Musikverleger wurde Prof. Paul Graener und in allen anderen Vereinigungen wurden als Vizepräsidenten deutsche Vertreter gewählt. Zum Präsidenten der Confederation fiir das nächste Jahr wurde der französische Dramatiker Charles Mor6 ernannt. Nr. 170 Dienstag, den 27. Juli 1987 619
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