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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1937
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- Deutsch
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Auslegungsgrundsätze zu § 6s der Buchhändlerischen Verkehrsordnung Paragraph 6a der Buchhändlerischen Verkehrsordnung lautet: »Der direkte Verkauf ist nur als Ergänzung zulässig und darf weder unter Ausschluß des Sortiments noch unter Wahrnehmung von Wettbewerbsvorteilen erfolgen. Der Verleger hat bei jeder Werbung auf die Möglichkeit des Bezuges durch das Sortiment hinzuweisen und darf eine Werbung für Neuerscheinungen nicht zu einem früheren Zeitpunkt durchführen, als auch der Sortimenter dazu in der Lage ist.» Da sich aus der Anwendung dieser Bestimmung erhebliche Meinungsverschiedenheiten ergaben, hat der Vorsteher hierzu nochmals eine besondere Durchführungsverordnung unterm 23. September lg35 erlassen, deren dritter Absatz folgenden Wortlaut hat: »Im Sinne der Berkehrsordnungsvorschrist und der Erhal tung der Wettbewerbsfähigkeit des Sortiments muß es für die Verleger auch eine Selbstverständlichkeit sein, daß sie die ihren Werbedrucksachen bcigesllgten Bestellkartcn nicht von vornherein mit der eigenen Verlagsadresse versehen, son dern es dem Bezieher selbst überlassen, ob er die Bestell karte an eine ihm bekannte Buchhandlung oder an den Verleger adressieren will.» Die Auseinandersetzungen wurden damit aber nicht beendet, und es kam immer wieder zu Beschwerden von Sortimenterseite darüber, daß manche Verleger sich bei Durchführung ihrer Wer bung an die Bestimmungen nicht hielten, während die Verleger zu ihrer Verteidigung darauf hinwiesen, daß sie auf Angabe ihrer Verlagsfirma nicht in allen Fällen verzichten könnten, wenn sie nicht völlige Erfolglosigkeit ihrer Werbemaßnahmen riskieren wollen. Zwei Fälle sind es vor allen Dingen, die dabei immer wieder den Anlaß zu Beschwerden gaben: Die Ankündigungen von Verlagsanzcigcn in Zeitungen und Zeitschriften und die Beifügung von Bestellkarten oder Bestellzetteln zu Verlagsprospekten in Zeitschriften usw. Um der Geschäftsstelle zeit- und kostenraubenden Briefwechsel zu ersparen und um auf diesem umstrittenen Gebiete zu einer Regelung zu kommen, die nach Möglichkeit den Forderungen bei der Teile gerecht wird, hat der Beratungsausschuß folgende Aus- legungsgrundfätze aufgestellt, welche die Zustimmung des Vor stehers gefunden haben: »1) Ankündigungen von Verlagsanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Der Hinweis auf den Bezug durch den Buchhandel darf wegblcibcn, wenn in Anzeigen lediglich die Verlagsfirma ohne genaue Anschrift, ohne Lieferungs- und Zahlungs bedingungen und ohne Postscheckkonto angegeben wird. 2) Beifügung von Bestellkarten oder Be stellzetteln zu Verlagsprospekten in Zeitschriften usw. Glaubt der Verleger bei der Werbung für wissenschaft liche Werke oder Fachliteratur aus statistischen Gründen auf die Einsetzung der Verlagsfirma auf der Anschriften seite nicht verzichten zu können, so muß auf der Rückseite auf den Bezug durch das Sortiment mit folgender For mulierung, und zwar in auffallender Drucktype, hin gewiesen werden: Ich bestelle durch die Buchhandlung Dagegen dürfen aus der Rückseite weder die Verlagsfirma noch Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder das Postscheckkonto angegeben werden.« Der Beratungsausschuß glaubt, daß das Sortiment mit einer solchen Regelung einverstanden sein kann, da insbesondere in dem zweiten Falle der Hinweis auf den Bezug durch das Sortiment mit aller Deutlichkeit gegeben ist. Er bittet den Verlag, nach dieser Weisung zu verfahren, dann werden die Beschwerden des Sorti ments von selbst aufhören. Hinweisen möchten wir auf eine Lösung, die der Verlag Julius Hoffmann in Stuttgart gefunden hat und die dem vom Beratungsausschuß vorgeschlagencn Wortlaut gleichzustcllen ist, wenn sie nicht überhaupt in noch besserer Form den Wünschen des Sortiments entspricht. Der Prospekt der genannten Firma hat folgenden Wortlaut: »An den Verlag Julius Hoffmann in Stuttgart Veranlassen Sie bitte die Buchhandlung in mir als Festbestellung zu liefern — zur Ansicht vorzulegen Stand und Name Wohnort und Straße Hier erhält der Verlag die Sicherheit, daß seine Werbung ge wirkt hat, das Sortiment aber hat die Gewähr, daß es die Be stellungen aussühren kann und nicht ausgeschallet wird. Das deutsche Sportschrifttum Im Rahmen der Werbung für das deutsche Gesundheitsschrift tum veröffentlicht das »Kuratorium für das deutsche Fachschrifttum« in der soeben erschienenen Nummer 5 seiner Zeitschrift »Das deutsche Fachschrifttum« eine umfassende Sportbuchliste, die von dem Schrift tumsbeauftragten des Neichssportführers zusammengestellt wurde. Diese Liste kommt gerade zur rechten Zeit, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, das; sich zur Werbung für dieses Gebiet des Schrifttums im Augenblick ganz besondere Möglichkeiten ergeben. Die gesamte Öffentlichkeit ist durch den großen Einsatz aller Propagandamittel für das Gesundheitsfchrifttum, besonders auch durch den Photowett bewerb, schon weitgehend darauf vorbereitet und für eine zusätzliche Werbung empfangsbereit gemacht. Das große Gebiet der Leibes übungen spielt bei der Gesunderhaltung des einzelnen wie des ganzen Volkes eine so entscheidende Nolle, daß sich der natürliche Zusammen hang zwischen Gesundheitsschrifttum und Schrifttum des Sports für jeden offen dartut. Dem deutschen Sportschrifttum ist eine große neue Aufgabe zu gewiesen, seitdem der nationalsozialistische Staat den Leibesübungen den rechten Platz im Leben der Nation zugewiesen hat. Mit dieser neuen Aufgabe beschäftigt sich darum ein grundsätzlicher Aufsatz des Leiters des politisch-pädagogischen Instituts der Neichsakademie für Leibesübungen und Referenten beim Reichssportführer vr. Heinz Wetzel »Das Fachbuch in den Leibesübungen«. In ihm heißt es: »Es wird aber niemals bestritten werden können, daß gerade dieses Fachbuch ein recht großes Verdienst daran hat, daß die Sportplätze belebt sind und daß sie heute als Volksplätze betrachtet werden, auf denen die Ubungsmannigfaltigkeit ein ganzes Volk festhaltcn und er freuen kann«. Diese Worte treffen den Kern der damit auch dem deutschen Buchhandel gestellten Ausgabe. Denn ebenso, wie die Leibes übungen eine Sache des ganzen Volkes geworden sind, ebenso muß auch das Sportschrifttum Besitz des ganzen Volkes werden! — Ein weiterer Aufsatz »Was wird für das Sportschrifttum getan?« be schäftigt sich daher ganz eingehend mit den vielseitigen Möglichkeiten der Werbung für das Sportfchrifttum und gibt genaue Hinweise, auf welchen Wegen und in Zusammenarbeit mit welchen Dienst stellen diese Propaganda durchgeführt werden kann. In ihm wird gesagt: »Es liegt im Wesen der öffentlichen Werbung für das Buch be gründet, daß die Gemeinschaftswcrbung immer Schrifttumsgruppen zusammenfaßt und herausstellt, denen eine hohe erzieherische Mission übertragen ist. Damit wird auch erst die Berechtigung und di« Er folgsgrundlage für einen so großen und umfassenden Einsatz öffent licher Werbemittel und Werbeträger geschaffen. Und gerade das Inter esse des Buchhandels verlangt es, baß sich die Einzelwerbung nach «38
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