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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1937
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 2VK (R. 193) Leipzig, Dienstag den 7. September 1837 194.Jahrga»g Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Vertrieb des Reichsvolksschullesebuches Ans Wunsch der Reichsgcschäftsstelle für die Herausgabe von Vollsschullesebüchern teilen wir folgendes mit und bitten um ge naue Beachtung: Aus gegebener Veranlassung muß darauf hingewicsen wer den, daß die für den Vertrieb des Reichsvolksschullesebuches ge troffenen Bestimmungen selbstverständlich auch von den am Schul- buchhandel beteiligten S o r t i m e n ts firmen genau zu beach ten sind. Dies ist letzthin verschiedentlich in solchen Fällen nicht ge schehen, in denen das Neichsvolksschullesebuch für eine Lesebuch- Landschaft von mehreren Verlagsfirmen hergestellt und ver breitet wird. Wenn z. B. in der Lesebuch-Landschaft VII (Nieder- fachsen) an der Herstellung der entsprechenden Lesebuchausgabe sechs Verlagsfirmen beteiligt find, so bedeutet dies, dich für das Ge'samtgebiet dieser Landschaft sechs inhaltlich übereinstimmende Fassungen der Ausgabe VII des Reichsvolksschullesebuches vor- licgcn. Daß 'in diesem Falle wie in allen entsprechenden die vor- gsnommenc Aufteilung der Lesebuch-Landschaft auch vom Sorti mentsbuchhandel streng beachtet werden muß, wenn Störungen vermieden werden sollen, dürfte ohne weiteres einleuchtend sein. Kein Schulbuchsortimcnter kann sich heute noch darüber im unklaren sein, welcher Lesebuchvcrlag für ihn »zuständig» ist. Auch solche Buchhandlungen, die mit dem Reichsvolksschullesebuche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Reform-Verlag in Warnsdorf (LSR.) Der Reform-Verlag in Warnsdorf (LSR.) be müht sich, mit rcichsdeutschen Verlegern in Geschäftsverbindung zu kommen. Wir weisen darauf hin, daß der Reform-Verlag kein buchhändlerisches Unternehmen ist und keine Gewerbeberechtigung zuni Handel mit Büchern hat. Leipzig, den 2. September 1937 vr. Heß Mitteilung der Fachschaft des deutschen Zei- tungs- und Zeitschriften-Einzelhandels in der Neichspressekammer Aufforderung zur Zahlung der Vcrwaltungsgebiihr 1937/38 Wie wiederholt bekanntgcgcben, erfolgt die Ausstellung eines Berechtigungsausweises zum Einzelhandel mit Zeitungen und Zeitschriften gegen Erstattung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 2.— RM. Die am 31. März 1937 abgelausenen Ausweise sind mit Wir kung vom 1. April für das Geschäftsjahr 1937/38 ohne Rücksicht aus den Eingang der Verwaltungsgebühr erneuert und den in Frage kommenden Firmen übersandt worden. Es muß nun leider festgestcllt werden, daß eine ganze Anzahl von Einzclhandelsstellen, insbesondere von Buchhandlungen, die sich mit den, Einzelverkaus von Zeitungen und Zeitschriften be fassen und den neuen Berechtigungsausweis erhalten haben, ihrer Zahlungsverpflichtung trotz verschiedener Erinnerungen nicht nachgekommen sind. Wir fordern daher hierdurch letztmalig zur umgehenden Überweisung des ausstehenden Verwaltungsbcitrages in Höhe von größere Teilgebiete beliefern, in denen die gleiche Losebuchausgabe in verschiedenen Fassungen eingesührt ist, müssen jetzt nach mehr jährigein Bestehen der Lesebuchplanung wissen, welche Fassung in dem einen und welche Fassung derselben Lcsebuchausgabe in dem anderen Stadt- oder Landkreis verwendet wird. Die Verleger haben überdies in allen Fällen, in denen Überschneidungen zu be fürchten waren, die Bücher mit Streifbändern versehen, auf denen das jeweilige Einführungsgebiet der betreffenden Lesebuchfasfung angegeben ist. An die vorgenommenc Gebietseinteilung haben die in Frage kommenden Sortimentsbuchhandlungen sich auch dann genaucstcns zu halten, wenn eine der beteiligten Verlagssirmen die von ihr hcrgestellte Lesebuchfasfung vorübergehend nicht liefern kann. In einem derartigen Falle, der ohnehin nur ausnahmsweise Vorkom men wird, darf der Sortimenter also unter keinen Um ständen eine zwar inhaltlich mit der eigentlich eingeführten Lesc- buchfassung übereinstimmende, für das betreffende Teilgebiet jedoch nicht bestimmte Lesebuchfassung aus einem anderen Verlage »als Ersatz» oder »als dasselbe Buch» verkaufen. Es wird darauf hingewiesen, daß solche Sortimentssirmen, die hiergegen verstoßen und dadurch die ordnungsgemäße Durch führung der Lesebuchplanung stören, von der weiteren Belieferung init dem Reichsvolksschullesebuche ausgeschlossen werden können. 2.— RM für das Geschäftsjahr 1937/38 auf und werden nach erfolglosem Ablauf dieser Mahnung entsprechende Maßnahmen gegen die Säumigen treffen lassen. Dasselbe gilt für diejenigen Einzclhandelsstcllcn, soweit auch die Verwaltungsgebühren für die zurückliegenden Jahre bisher nicht entrichtet wurden. Neichsschrifttumskammer — Landesleitung Magdeburg-Anhalt Einladung zu einer Arbeitstagung sämtlicher Ortsobmünner und Gaufach- schaftsberater des Gaues in Magdeburg, Sonntag, den 19. September 1937, vormittags 8.30 Uhr im Haus der Deutschen Arbeit, Ratswageplatz 1—4, Sitzungszimmer II (Eingang durch die Schwemme). Arbeitsplan: 1. Eröffnung durch den Gauobmann. 2. Der Landesleiter der RSK., Rudolf Ahlers, spricht über die Aufgaben der Landesleitung und ihre praktische Verwirklichung. 3. Berichte der drei Gaufachschaftsberater. 4. Buchwoche 1937 und sonstige Werbemaßnahmen. 5. Auswertung der Oberstdorfer Schulungswoche. 8. Allgemeine Aussprache. 7. Kameradschaftliches Beisammensein. Ich erwarte vollzählige Beteiligung und bitte so rechtzeitig zu erscheinen, daß die Arbeit pünktlich 8.30 Uhr begonnen werden kann. Reisekosten mit Fahrkarte 3. Klasse (Sonntagsfahrkarte) und RM 4.S0 Tagegeld werden gezahlt. Magdeburg, den 2. September 1937 Hans Angermeier, Gauobmann des Buchhandels Nr. 206 Dienstag, den 7. September 1937 705
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