Seilrä-e zur Rechkernenernni» öemelnlchallsarbellrn aus »er »eutfchen Rechtspfiege Irglinzeade SchriN-vreiste >ur „Veullchen ZusNz" » fierousgegeden oo» prol.Lr.Vr. Schlegelberger un» pr.Rolanü Zrelrler Vom alten rum neuen lklielcheiüungsrechl Kritik»vorlchlag»Begründung von Staatssekretär Nr. Nolanü Zreisler unter Mitwirkung von Nivisgerichtsrat Lo>ent Lr. SchSnke und öerichlsasseslor Zakultälschsistellt Lr. Loüo Richter Aus dem Seleitwort: ! Umfang 144 Seiten » Preis NM I Vom alten zum neuen Ulieschelöungsrecht - dieser Litoi will andeulen, dag üle vorliegende Arbeit beim Umbruch des Rechtes, in dem wir mitten drin stebon, beifen will. Viele Vorarbeiten sind schon geleistet worden: fast zastilose Aufsätze im rechtspoiitischen Schrifttum! die Venkschrist des famiiienrechtsausschusses der Akademie für veutsches Recht; Vorschlag nebst Regründung der wissenschastlichen Abteilung des VSRL; rechts- kritische und rechtspolitische Linzeischrifien; von amtlichen Vorarbeiten gar nicht zu reden. An eine neue Arbeit zu geben kann da vermessen erscheinen; iizre Rechtfertigung findet die vorliegende Arbeit im gewissen ibrer Verfasser, das sie zur vurchdonkung dieser zur Zeit vielleicht dringendsten gemeinrechtlichen lkrneuerungsaufgabe trieb. Rechtsorneuorung, erst recht Lsterechtserneuerung ist nicht ausschließliche Vomäne des Rechtswatzrers; sie ist, wie Las Rechtsieben überizaupt, Zache des ganzen Volkes. vaster rechnet auch diese Arbeit nicht allein mit Rechtswastrern als Lesern. Sie bittet den Rechtswastrer um Seduiü, wenn sie istm Rekanntos bringt; und den Vichtrechtswastrer um Überbiäitern von Seiten, in denen Linzeifragen allzu rechtlich-fachlich bestandest find. Sie bemüstte sich, allen, die an der Lste- rechtserneuerung Anteil nestmen, verständlich zu sein. vie Arbeit umfaßt Kritik, Vorschlag und Regründung. vie Kritik am überkommenen Rocht ist nichts Lrstmaiigos; sie legt besonderen wert auf Irfasfung nicht nur des Rechtes, sondern der Wirklichkeit des Scheidungswesens. ver Vorschlag bringt Istosen, die sich aufs wesentlichste beschränken. Lr vermeidet die form eines gesetz- entwurfos; denn ein solcher kann im Linzeigang wostl so, daß er gefällt — doch das ist unwesentlich —, nicht aber so, daß er ernststaster Prüfung standstält, ausgearbeitet werden. Lr würde auch einen An spruch aufsteilen, den diese Arbeit nicht erstebt. Vie Begründung sucht unter Hinweis auf sonstige Vorarbeiten, von grundsätzlichen Anschauungen und gemachten Lrsastrungon ausgestend, die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Vorschläge darzuiegen. Vie Arbeit möchte der oft verkannten Bedeutung des Scheidungsoerfastrens, der Vrd- nung des Zustandes wästrend des versastrens und der Lestandiung der Schei- dungssoigen für die Scheiüungswirklichkeit gerecht werden. Sie erstreckt Kritik, Vorschlag und Begründung aus diese Bediele. n. v. vecker's Verlag, o. Schemk * verttn w 9 Nr. 208 Donnerstag, ben ö. September 1987