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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1940
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 283 (R. 74) Leipzig. Sonnabend den 31. August 1840 187. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Neichsschul-Lehrgänge (Wiederholt) Die Termine der diesjährigen Neichsschul-Lehrgänge ab Oktober haben eine Änderung erfahren; der 2. November-Lehrgang mußte infolgedessen überhaupt gestrichen werden. Die Verschiebung ab Oktober machte sich aus arbcitstcchnischen Gründen nötig. Der als 2. November-Lehrgang vorgesehene Kursus hätte nunmehr vollständig in den Dezember gelegt werden müssen. Mit Rücksicht auf die Lehr firmen, denen eine Beurlaubung ihrer Lehrlinge während des Weih nachtsgeschäftes nicht zugemutet werden kann, fällt dieser Lehrgang aus. Damit sind sämtliche diesjährigen Lehrgänge besetzt und ge schlossen. Anmeldungen dazu können also nicht mehr angenommen werden. Da die Neichsschul-Lehrgänge infolge der durch den Krieg be dingten Verhältnisse vorläufig nur mit der Hälfte der sonst üblichen Belegstärke durchgeführt werden, haben sich im übrigen folgende Maßnahmen als notwendig erwiesen: 1. werden die Lehrlinge, die bereits Schüler der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt waren oder noch sind, bis auf weiteres vom Neichsschulbesuch befreit und 2. wer den auch die Lehrlinge, denen vor ihrer Gehilfcnprüfung Gelegenheit zum Neichsschulbesuch nicht gegeben werden kann, nach g u t bestandener Prüfung bis auf weiteres von der Verpflichtung zum nachträglichen Neichsschulbesuch entbunden, sofern sie nicht schon fest zum Oktober- und November-Lehrgang dieses Jahres angemeldet sind. Voraus setzung in den Fällen zu 1 wie zu 2 ist, daß die Reichsschrifttums kammer nicht aus besonderen Gründen auf dem Besuch der Neichs- schule ausdrücklich besteht. Unter den gegebenen Verhältnissen wird zu den ersten drei Lehrgängen des nächsten Jahres um ausdrückliche schriftliche Meldung zunächst nur der Lehrlinge gebeten, auf deren Reichsschul besuch vor der Gehilfen Prüfung von seiten der Lehrfirma oder vom Lehrling selbst besonderer W e r t g e l e g t w i r d. Es kommen hierfür nur Lehrlinge in Frage, die berechtigt sind, sich im Frühjahr 1941 zur Gehilfenprüfuug zu stellen. Die Meldungen sind mit einer entsprechen den Begründung späte st ens bis zum 15. September bei der Vermalt ungs st elle der Neichsschule, Leipzig C 1, Gerichtswegs, einzureichen. Es bleibt der Verwaltungsstelle Vorbehalten, diese Lehrlinge nach Maßgabe der vorhandenen Plätze in den drei ersten Lehrgängen des nächsten Jahres unterzubringen. Soweit möglich, werden Terminwünsche selbstver ständlich berücksichtigt. Sollten nach Ablauf der genannten Frist in den ersten drei Lehrgängen des nächsten Jahres noch freie Plätze verfügbar sein, erfolgen selbstverständlich weitere Einberufungen bzw. wird zur Anmeldung weiterer Lehrlinge an gleicher Stelle aufge fordert werden. Die bisher bei der Verwaltungsstelle der Neichsschule e i n g e g a n g c n e n Anmeldungen für Lehrgänge ab Januar 1941 und etwaige Zusagen der Verwaltungsstelle darauf verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Nachstehend die Termine der nächsten Lehrgänge: 1940: September-Lehrgang: 4.-26. September; Oktober-Lehrgang: 7.—30. Oktober; November-Lehrgang: 4.-29. November. 1941: Januar-Lehrgang: 6.—31. Januar; Februar-Lehrgang: 3.-28. Februar; März-Lehrgang: 4.-28. März. Leipzig, den 21. August 1940. I. A.: Thulke An den Berliner Verlags- und Sortiments buchhandel! Lehrlingseinstcllung Frühjahr 1941 In der Berliner Ausgabe des »Völkischen Beobachters« vom 25. August 1940 wird folgende Bekanntmachung des Herrn Präsiden ten des Arbeitsamtes Berlin veröffentlicht: »Berliner Betriebe, die zum Frühjahr 1941 Lehrlinge, Praktikanten oder Volontäre ein- zustcllen beabsichtigen, müssen bis zum 1. Okto ber 1940 dem Arbeitsamt Berlin Anträge auf Zustimmung zur E i n st c l l u n g dieser Kräfte ein - reichen. Bei nicht pünktlicher A n t r a g st e l l u n g besteht die Gefahr, daß der Antrag abgelehnt wird, da dann u. U. bereits über die vorhandenen Jugendlichen verfügt ist. Die Anträge sind auf einem besonderen Vordruck zu stellen, der täglich zwischen 8 und 15 Uhr (Sonnabends 8 und 12 Uhr) in den Berufsberatungsabteilungen oder den Ortsstellen des Arbeits amtes Berlin (Anschriften siehe Fernsprechverzeichnis) abgeholt werden kann.« Dem Berliner Verlags- und Sortimentsbuchhandel steht im kom menden Jahr die gleiche Anzahl Jugendlicher für die Berufsaus bildung zur Verfügung wie in diesem Jahr. Es wird ihm trotzdem in seinem eigenen Interesse die rechtzeitige Antragstellung dringend empfohlen! Uber die gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Einstellung eines Lehrlings zu beachten sind, gibt ein Merkblatt des Arbeitsamtes, das auf Verlangen ebenfalls kostenlos ausgchändigt wird, erschöpfend Auskunft. Der vorstehend erwähnte Vordruck ist genauestens auszusüllen, das Original an das Arbeitsamt, Abteilung Berufsberatung, Berlin C 2, Alexanderplatz 1, eiuzusenden. Die Durchschrift muß zwecks Stellungnahme an den Landesobmann des Buchhandels, Anschrist: Neichsschrifttumskammer, Refe rat III I., Bcrlin-Charlottcnburg 2, Hardenbergstraße 6, eiugcreicht werden! Es wird darauf hingewiesen, daß selbstverständlich nur solche Buchhandelsfirmen die Genehmigung zur Ausbildung von Lehrlingen erhalten können, bei denen die Gewähr gegeben ist, daß die vom Leiter des Deutschen Buchhandels erlassenen Ausbildungsvorschriften erfüllt werden. Martin Wülfing, Landesleiter für Schrifttum Nochmals die Buchbesprechung I)r. Hellmuth Langenbucher hat im Börsenblatt Nr. 55 (siehe auch »Deutsche Presse« Nr. 10) die Frage der Buchbesprechung in unserer Zeit behandelt und damit ein aktuelles Thema berührt, das Verleger und Schriftleiter in gleicher Weise angeht. Man kann natür lich unter den verschiedensten Gesichtspunkten an diesen Fragen komplex Herangehen und danach auch zu den verschiedensten Ergeb nissen kommen. Grundsätzlich wird aber daran festzuhalten sein, daß die »Bedeutung der Kunstbetrachtung auf dem Gebiete des Schrift tums als Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung unserer Zeit« un bestritten ist, ja vielleicht unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch verstärkt erscheint. Von diesem Ausgangspunkt lassen sich dann die Grenzen abstecken, um das Thema in seinen wesentlichen Ausmaßen zu erfassen. Es ist bereits festgestellt worden, daß in einer Zeit der Hoch konjunktur des Buches es manchen Verlegern wichtiger war, möglichst viele Bände auszuliefern, als das ohnedies nicht der Nachfrage ge nügende Lager durch den Versand von Bcsprechungsstücken zu schwä chen. Diese Einstellung ist vom wirtschaftlichen Standpunkt ohne weiteres zu verstehen und zweifellos berechtigt, ganz abgesehen davon, daß es natürlich der persönlichen Entscheidung des Verlegers über lassen bleiben muß, inwieweit er Rezensionsexemplare zu versenden gedenkt. Man kann hierbei sogar sagen, daß aus diesem Gebiet in 309
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