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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400907
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194009075
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Zeitschriften- und Zeitungswesen Auflagcnzusicherung bei Zeitschriften Der Neichsverband der Deutschen Zeitschriftcn-Verleger hat mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft vereinbart, das; die Verlage für zukünftige Anzcigenaufträge wieder eine bestimmte Mindcstanflage zusichern können, die jedoch nicht höher sein darf als diejenige des dritten Quartals 1938. Werden diese Mindestauflagcn um 20 v. H. sbzw. bei einer zugcsichertcn Auflage von weniger als 5000 Stück um 30 v. H.) unterschritten, so hat der Verleger den Auftraggeber ent sprechend zu benachrichtigen. Die neue Regelung, die sich nur ans künftige Anzcigenabschlüsse bezieht, bei denen der Verleger ans aus drücklichen Wunsch des Werbnngtrcibenöen eine Mindcstanflage zn- sichcrt, entspricht den Grundsätzen, die auch für die Verlage von Tages zeitungen Geltung haben (s. Nr. 169). Sie ist im Mitteilungsblatt des Wcrbcrats der deutschen Wirtschaft »Wirtschaftswerbung« Heft 8 ver öffentlicht. Fciertagsbczahlung für Bezieherwerbcr Im Einvernehmen mit der Neichspressekammer und dem Neichs- verband der Deutschen Lesezirkelbcsitzer empfiehlt der Neichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel den Vertriebsfirmen, ihren angcstellten hauptberuflichen Bezieherwerbern künftig für jeden in der Anordnung vom 3. Dezember 1937 bczeichneten Feiertag ein Fünfzigstel des durchschnittlichen Monatseinkommens, mindestens aber NM 4.— zu vergüten. Das durchschnittliche Monatseinkommen er rechnet sich gemäß Z 9 der Tarifordnung für Bezieherwerbcr »nach den Provisionseinnahmen der letzten sechs Monate oder, wenn die Beschäftigungsöaner kürzer ist, nach der gesamten Beschäftigungs- dauer. Beträge, die von einer Finanzbehörde als Werbungskosten an erkannt sind, zählen hierbei nicht als Einkommen. Das gilt nicht, so weit das Einkommen im Monat NM. 150.— nicht übersteigt«. Für die in Frage kommenden Feiertage: Ncujahrstag, Oster und Pfingstmontag sowie erster und zweiter Wcihnachtsfeiertag (Neu jahrs- und Weihnachtstage nicht, soweit sic auf einen Sonntag fallen) soll also die Hälfte der für Krankheits- und Urlaubstage vorgesehenen Vergütung gezahlt werden (Vso statt ^ des Dnrchschnittsverdienstes abzüglich Werbungskosten). Es wird empfohlen, die gleiche Vergütung auch für den 1. Mai (Nationalfeiertag) zu zahlen, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt. Kalender-Beilagen in Zeitungen Die Neichsprcssekammer/Papierwirtschaftsstelle weist daraus hin, das; die Herstellung und Beifügung von Kalendern oder ähnlichen Beilagen in Zeitungen aus papierwirtschaftlichen Gründen in diesem Jahr in jedem Falle unterbleiben muß. Verlage, die einen Kalender für das Jahr 1941 bereits fertiggestellt haben, haben ein Beleg exemplar dem Neichsverband der deutschen Zeitungsverleger über den zuständigen Landesverband einzureichen. ^ Earl-Schncbel-Preis des Deutschen Verlages Der Earl-Schncbel-Preis des Deutschen Verlages für hervor ragende illustrative Leistungen wurde nach der Entscheidung Carl Schncbels in diesem Jahr mit 2000 NM. verliehen an den PK.-Son- dersührer Hellmuth Ellgaard für seine Zeichnung »Achtung Tief flieger«, die als Titelblatt der Zeitschrift des Ncichsluftschutzbunöes »Die Sirene« erschien. Die preisgekrönte Arbeit legt Zeugnis dafür ab, welche großen Aufgaben in dem historischen Geschehen unserer Tage den Pressczcichnern gestellt sind, von denen viele in vorderster Front im grosjdeutschen Schicksalskampf stehen. Einstellung der Gemeinde-Amtsblätter Bereits vor längerer Zeit hat der Neichsminister des Innern eine möglichst weitgehende Einschränkung der Zahl der Gemeinde-Amts blätter gewünscht. In einem neuen Erlaß sicht sich der Neichsminister des Innern veranlaßt, allgemein die Einstellung der von Gemeinden und Gemeindevcrbänden herausgegcbenen Amtsblätter anzuordnen, soweit sie nicht ausschließlich für den inneren Dienstbctricb bestimmt sind. Die Einstellung der Amtsblätter ist zu dem frühest möglichen Zeitpunkt durchzuführcn. Für die Veröffentlichung von amtlichen Be kanntmachungen sollen sich die Gemeinden und Gemcindeverbändc der Tageszeitungen bedienen. 200 NM betrug) und Abgabe der Lohnstcucr-usw.-anmeldungen für den Monat August. 5. Abführung der im August 1940 ersparten Lohnbeträge und Mehr arbeitszuschläge, soweit sie nicht für die bis zum 15. August 1940 einbehalteneu Beträge am 20. August 1940 abzuführcn waren. 10. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Einbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Bürgerstcucr in Höhe von einem Zwölftel des auf der Steuerkarte angcfordcrten Bürgerstcuer- jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von mehr als einer Woche gezahlt wird, bzw. von einem Vierund zwanzigstel des Jahresbctrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 10. Entrichtung der Einkommcnstcucrvorauszahlung cinschl. des Kricgszuschlags zur Einkommensteuer bzw.^ der Kvrperschafts- steuervorauszahlung. 10. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Mo natszahler auf Grund der Umsätze des Monats August, soweit der Vorjahresumsatz 50 000 NM überstiegen hat. 14. Entrichtung der Werbeabgabe für Werbeeinnahmen im August. 16. (15.) Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen im August. 16. (15.) Grundsteuer für Monatszahler mit einem Zwölftel des Jahresbctrags. 16. (15.) Lohnsummensteuer für August, soweit in der Gemeinde eine solche eiugeführt ist. 20. Abführung der Lohnsteuer, Wchrsteuer und des Kriegszuschlags zur Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. September, wenn die Lohnsteuer mehr als 200 NM beträgt. 20. Abführung der in der Zeit vom 1. bis 15. September ersparten Lohnbeträge und Mchrarbeitszuschläge, wenn die für diese Zeit abzuführcnde Lohnsteuer mehr als 200 NM beträgt. 24. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Einbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Vierundzwanzigstel des auf der Steuerkarte angeforderten Bür gersteuerjahresbetrages, wenn der Arbeitslohn für nicht mehr als eine Woche gezahlt wird. Unveröffentlichte Briese an Georg Andreas Reimer ^ In der »Berliner Börsen-Zeitung« vom 11. August wurden in einem »Vjie wird der Frieden aussehen?« überschriebenen Aufsatz zwei bisher unveröffentlichte Briefe des preußischen Generalfeldmar schalls Neithardt von Gneisenau an seinen Freund, den Berliner Ver lagsbuchhändler Georg Andreas Reimer aus den Jahren 1814—15 veröffentlicht. In den Briefen äußert sich Gneisenau in Worten voller Bitterkeit das erste Mal am Vorabend des Wiener Kongresses und das zweite Mal nach der Schlacht von Waterloo über den am grünen Tisch verlorenen Frieden, den das Schwert auf den Schlachtfeldern gewonnen hatte. — Reimer stand bekanntlich als glühender Vater landsfreund mitten in der Bewegung, die die Erhebung Preußens nach dem Kriege von 1806/07 vorbereitete. Am Befreiungskrieg 1813 nahm er als Freiwilliger teil. Schwindler Jacobs gefaßt Der Schwindler, vor dem im Börsenblatt Nr. 165 und 179 ge warnt worden war, hatte in Köln versucht, Bücher auf Rechnung eines Kriegerbundes zu kaufen. Er wurde auf Grund der Warnung erkannt und der Polizei übergeben. Verkehrsnachrichten Pakctdienst mit Elsaß und Lothringen Am 3. September wurde im Elsas; und in Lothringen der Paket- dicnst ausgenommen. Es sind zunächst nur gewöhnliche Pakete ohne Nachnahme bis zum Höchstgewicht von 20 kx zu innerdeutschen Ge bühren und Versendungsbedingungen zugelassen. Zollpapiere sind nicht erforderlich. Uber die Gebühren geben die Postämter Auskunft. Postgüter sind zunächst nicht zugelassen. Personalnachrichten Rittmeister Friedrich Leopold Hüffcr, Mitinhaber der Aschcndorfsschen Verlagsbuchhandlung in Münster Wests., wurde die Spange zum Eisernen Kreuz II. Klasse verliehen. Reichsstcucrzahlungen im September 1940 5. Abführung der Lohnsteuer, Wehrsteuer und des .Kriegszuschlags zur Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. bis 31. August (bzw. vom 1. bis 31. August), wenn die für die Zeit vom 1. bis 15. Augnst einbehaltene Lohnsteuer weniger als Seine vierzigjährige Zugehörigkeit zur Gefolgschaft der Firma C. F. Peters-Leipzig beging am 5. September der Bibliothcksdiener und Lagerist Herr Otto Minkwitz. Durch seine Gewissenhaftigkeit und Arbeitstrcuc hat er sich die vollste Zufriedenheit seiner Vor gesetzten und die Freundschaft seiner Arbeitskameraden erworben. Hauptschristleitcr: vr. Hellmuth Langenbucher, Schömbcr Walter Hersurth, Leipzig. — Berta«: Verlag des Bür.... ^ , dttion: Leipzig 0 1, Gerichtsweg 26, Postschlicßfach 274/75. — Druck: Ernst Hedrich Nachs.,"Leipzig 0 1, Hospitalstraße lla-18. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 320
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