3640 Mr,«n„at< I- » Dtlchn. «uch«»n«> Künftig erjcheineude Bücher. X« 66, 27. März 1920. Zur Ausgabe liegt bereit: A lowle Sie Verordnungen der hohen RommWon in Cobienz Dreisprachige Tektousgaben mit Erläuterungen von H. Vogels. l>. w. Vogels, Reglerungsrat beim Reichs- und Staatsanwalt in Köln tommissar für die besetzten rhein. Gebiete in Loblenz Preis kort, etwa M. 14 — Buch ist sowohl für weiteste kreise im besetzten Gebiet wie auch für dieZentra'behördenim unbesetzten Deutschland von größter Wichtigkeit. Es enthält den gesamten Rechtsstoff, der für die Lesehungsangelegenheiten von L-deutung ist, und zwar den E. xt in französisch und englisch mit der deutschen Übersetzung. D e Erläuterungen wollen die Ergebnisse der Missenschaft und Praxis, sowie das gesamte in dipiomat scheu und parlamentarischen Verhand lungen niedergelegte Material für die beteiligten Kreise nutz bar machen. Dorangestellt sind einige die Besetzung be treffende Bestimmungen aus dem Maffenstillflandsoertrag, aus dem Haager Abkommen und dem Kriedensoertrag. Beim Rheinlandabkommen werden außer der Stellung der hohen Kommission und des Reichskommissars insbesondere erörtert: öle deutsche Verwaltung und die Delegierten der h. k.. öas Keguisiiions- und Ejnyuortierungswelen. sowie der milltärlsche Oberbefehl bel Elleubvlin, Schiff und Post, vie Er läuterungen zur Gesehgebungsverorünung behandeln die wich tigen Kragen, die sch aus dem Zusammentreffen der ver schiedenen Rechtsquellen ergeben, nämlich der Verordnungen der hohen Kommission, militärischen Befehle nnd der deut schen Gesetze. Bei der Gerichtsoerordnung werden die Ein wirkungen der Besetzung auf die Straf- und Zio lgerichts- barkeit dargelegt. Diese Verordnung enthält auch eine Anzahl Strafbestimmungen, z. L. dos verbot des Alkoholausschanks an M'litärpersonen, des Fordern; besonderer Ausländ^rpreise, des Erwerbs von heeresgut. der Verletzung der Grußpflicht usw. vie verordnuna 3 bietet Gelegenheit, auf die Verhältnisse des Personen- und Nochrichtenoerk- brs, der Presse, Versammlungen und der Jagd einzugehen. Erläutert sind ferner die Streil- verordnung, die Verordnung Nr. 6 betr. das Eisenbahnwesen, sowie eine weitere Vorschrift, z. B die Verordnung Nr 9,. beir die Prozeßeinrede der Unzuständigkeit. — Zm letzten Ab schnitte folgen die bisher erlassenen 7 Anweisungen der hohen Kommission, die sich mit der Berichterstattung der deutschen Behörden, mit den Personaloeränderungen, der Beamten, der Ausstellung von Waffenscheinen, dem eximierten Gerichissiand und anderem befassen. — Vas Buch ist für alle, die mit den Besehungsfragen zu tun baden, ein unentbehrliches Hilfs mittel. wir bitten es ollen verwaltungs- und Gerichts behörden, Eisenbahnbehörden, allen Anwälten, Banken, Handelskammern, größeren Industrie- und Handelsunter nehmungen, ferner Parlamentariern und Politikern vorzulegen. wir können in der Hauptsache nur gegen bar, befreundeten Zirmen eo. gegen bar mit Kemissionsrecht auf 6 Wochen liefern. Ein kurzer Prospekt zur sorgfältigen Verteilung steht zur Verfügung. wir bitten, zu verlangen. Bestellzettel anbei. ft. Marcus k E. Webers Verlag chr. jur. Wert fW) in Sonn. Demnächst erscheint - Die Malirlieil über clie Linlirei8un§ Veul8cltlanä8 Dem cieutsclien Volke tlgrj;eleZt von bäusrä kernstein Preis 4 klark IM dem xroöen Sciiisgvvort von der „Linkreisunx Deutschlands ist von allen Seiten soviel ^esündixt worden, dag cs jeder als befreiende lat empfinden wird, wenn kduard kcrnstein es jelrt unternimmt dem deutschen Volke dis Wahrheit über diese Kraxe darauicxen. Be^ugsbeclin^un^en: orcl. kl. 4.—, netto kl 3.—, bar kl. 2.60. Partie IIM In Kommission nur bei xieichreitixer Larbesteliunx ^usiiekerunx- K. K. Xoehier, bciprix / Koch, blett L- Oetinxcr, Stuttgart / Kricse 8- banx, Wien.