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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1937
- Strukturtyp
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- 1937-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1937
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überwunden wurde durch die vollständige Wandlung zur gemein schaftsverbundenen Persönlichkeit, die in der eigenen Völksge- meinschaft fest zusammenwuchs. Diesen Umbruch auf allen Gebieten unseres völkischen Lebens erleben wir seit dem 30. Januar 1933, als die nationalsozialistische Idee des Gemeinnutzes nach schwerem Ringen von fast anderthalb Jahrzehnten endlich Deutschland siegreich eroberte. Seit jenem denkwürdigen Tag wird jeder Volksgenosse zu der Aufbauarbeit des neuen Staates, der das Volk in seiner Gesamtheit, also auf politischem, wirtschaftlichem und geistig-kulturellem Gebiet, er fassen und einheitlich zusammenfassen will, hcrangezogen und in die Organisation des gesamten tätigen Volkes eingebaut. Eine gewaltige neue Organisationssorm, die berufsständische Gliede rung unter Führung des Staates, wie sie schon im Programm der NSDAP, vom Jahre 1920 gefordert wird, wurde geschaffen, um einen einheitlichen und geschlossenen Einsatz aller Kräfte zum Wohle der Gesamtheit zu ermöglichen. Alle am nationalen Kul turleben mitwirkenden Volksgenossen wurden in eine berufsstän dische Organisation der Kulturberufe eingegliedert, in die Reichskulturkammer mit ihren sieben Fachkammern. Der Einbau des Kulturstandes in den großen ständischen Ausbau des ganzen Volkes wird durch den korporativen Anschluß der Reichs kulturkammer an die Deutsche Arbeitsfront zum Ausdruck gebracht. Für den ständischen Aufbau der deutschen Kultur bildet die gesetz liche Grundlage das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 und die beiden Verordnungen zu seiner Durchführung vom I. und 9. November 1933. Zum eingehenderen Studium dieses Gesetzes, seiner Auslegung und Durchführung nenne ich die beiden Schriften über »die Reichskulturkammer- von Karl Fried rich Schrieber (Berlin, Junker und Dünnhaupt, 1934) und von Hans Schmidt-Leonhardt (Berlin, Spaeth L Linde, 1938). Auf diese Veröffentlichungen stützen sich zum Teil auch die folgenden Ausführungen. Durch das Reichskulturkammergesetz wird der Reichsminister für Volksausklärung und Propaganda »beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen-. Die Aufgabe der Reichskulturkammer hat ihr Schöpfer und Präsident, Reichsminister vr. Goebbels, ganz ein deutig dahin umrissen, daß sie nicht Kunst zu Produzieren habe, sondern die kulturschasfenden Menschen zusammenzufassen, sie organisatorisch zu gliedern, in ihnen und unter ihnen auftauchende Hemmungen und Widerstände zu beseitigen und unter ihrer Zu hilfenahme das vorhandene, das werdende und das in Zukunft noch werdende Kulturgut sachgemäß zum Nutzen des deutschen Volkes zu verwalten habe. In dieser einheitlichen Zusammenfassung aller kulturschasfen den deutschen Menschen unter der Führung des Reiches war an Stelle der früheren freiwilligen Organisation der gesetzliche Zwang getreten. Durch die enge Bindung der Kultur an die nationalen Lebensgesetze unseres Volkes war zu der bloßen Ver tretung der eigenen Standesintcressen die verantwortungsbewußte Vertretung der Belange unserer völkischen Gemeinschaft als ganz neue Hauptaufgabe hinzugekommen. Das heißt: durch die neue Standesorganisation werden ohne Einschränkung der schöpferi schen Freiheit die schädlichen und unerwünschten Kräste bekämpft und die im nationalen Sinne wertvollen gefördert. Diese Be tonung der Verantwortung für Volk und Reich wird keinem Künstler oder Schriftsteller, der neben seinen künstlerischen Fähig keiten auch ein kulturelles Gewissen besitzt und ernstlich an dem großen kulturellen Aufbauwerk des Führers Mitarbeiten will, eine lästige Fessel sein. Die deutschen Kulturträger wissen Heute ihre Aufgabe und bekennen wie Eberhard Wolsgang Möller: ». . . Wir werden sein Was Spätere, wenn wir im Grab verwesen, Aus unserem Leben Lesenswertes lesen». Für eine der sieben Einzelkammern, aus denen die Reichs- kulturkammer sich zusammensetzt, die Reichsschrifttums kammer, bildete die Keimzelle der Reichsverband Deutscher Schriftsteller E. V., eine seit Juni 1933 bestehende Einheitsorga nisation aller deutschen Schriftstellerverbände, für deren örtliche und fachliche Gliederung (Gaue und Ortsgruppen — Fachschaften nach Arbeitsgebieten) der Schutzverband der deutschen Schrift steller die Grundlage bildete. Der Rsichsverband Deutscher Schriftsteller, der zunächst ein wesentlicher Fachverband der Reichsschrifttumskammer geworden war, löste sich am 1. Oktober 1935 auf. Seine bisherigen Mitglieder, alle Schriftsteller, soweit sie nichtperiodische Schriften insbesondere Werke der Dichtkunst verfassen, rund 11 000 an der Zahl, sind seitdem unmittelbare Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, auf die auch die fach liche und regionale Führung und Leitung überging. Dadurch wurden nicht nur eine wesentliche Vereinfachung des 'Verwal tungsapparates und große Ersparnisse erreicht, sondern auch eine engere und reibungslosere Zusammenarbeit. Nach Auflösung des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller stellte dessen Zeitschrift »Der Schriftsteller-, der in Berlin monatlich erschien und schon das Organ des Schutzverbandes gewesen war, sein Erscheinen ein. An seine Stelle trat seit 1. Januar 1936 eine private Zeitschriften gründung: »Der Deutsche Schriftsteller«, der im Brunnen-Verlag Willi Bischofs in Berlin monatlich erscheint. Die Reichsschrifttumskammer, deren Gebiet in Gaue aufge teilt ist, erfaßt die ständischen Belange aller nicht nur an der Herstellung sondern auch an dem Absatz von nichtperiodischcn Schriften beteiligten Personen. Fast alle das Schrifttum vermit telnden Berufe wurden innerhalb der Reichsschrifttumskammer seit dem 26. September 1934 ') zusammengeschlossen in dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler E. V., der am 24. Oktober 1936 in eine Gruppe der Reichsschrifttumskammer umgewandelt wurde und infolgedessen seine Rechtsfähigkeit aufgab. Wir erinnern uns hier, daß Buchhändler schon der Leipziger Literatenverein zu seinen Mitgliedern zählte. Von Fachverbänden, die der Reichs schrifttumskammer angehörcn, seien nur noch genannt: der Reichs verband des Adreß- und Anzeigenbuchverlags-Gewerbes, dessen Umwandlung in eine unselbständige Fachschaft und daher dessen Aufgehen in der Reichsschrifttumskammer ebenfalls geplant ist; der Verband der Deutschen Volksbibliothekare und die Gesellschaft der Bibliophilen. Der Verein Deutscher Bibliothekare wurde im Juli 1935 aus dem Zuständigkeitsbereich der Reichsschrifttums kammer wieder entlassen, da er seinem Charakter nach als ein wissenschaftlicher Fachvercin und nicht als berufsständischer Fach verband anzusehen ist. Die Einzelkammern der Reichskulturkammer haben nach Z 3 der ersten Durchführungsverordnung vom 1. November 1933 die Ausgabe, »die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln, und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken». Alles Neue, besonders auf kulturellem Gebiet, kann nur langsam reisen. Trotzdem läßt sich heute schon feststellen, daß das organisatorische Zusammenleben der deutschen Schriftsteller mit den berufenen Mittlern und Verwaltern des deutschen Schrifttums den ganzen Stand nicht nur ideell zu fördern, sondern auch in seinen wirt schaftlichen Belangen materiell zu unterstützen vermag. Durch die Anordnung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer vom 3. Juni 1935 über einen Normal-Verlagsvertrag zwischen Schriftstellern und Verlegern und die gemeinsame Anordnung der Präsidenten der Reichsschrifttumskammer und der Reichspresse kammer vom 5. Juni 1935 über eine geordnete, das heißt schnel lere und gewissenhaftere Buchbesprechung ist aus zwei viel um strittenen und reformbedürftigen Gebieten ein wesentlicher Erfolg der Zusammenarbeit erzielt worden. Die seit 1934 alljährlich im Herbst durchgeführte Woche des Deutschen Buches sowie die neuer dings in jedem Jahr durchgeführte Fachbuchwcrbung haben ihre Wirkung auf die Volksgenossen nicht verfehlt und sind dadurch allen Beteiligten, den Buchschaffenden im weitesten Sinne ebenso wie den Buchlesenden, zugute gekommen. Diese kulturpolitische und kulturpädagogische Arbeit ist von Bemühungen begleitet, dem deutschen Buch auch im Auslande eine stärkere Verbreitung als bisher zu sichern. 'j Am 28. September 1934 fand die Grtlndungsversammlung des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler statt. S. Börsenblatt 1934, Nr. 251, S. 958. 748 Nr. AS Dl-nSt-g, den Sl. S-ptemS-r 1SS7
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