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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1940
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 1ZZ (N. »2> Leipzig, Dienstag den 11, Juni 1940 ttI7. Jahrgang Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Forderungen gegen Umsiedler aus Lettland Wir erfahren durch die »Nachrichten für den Außenhandel« Nr. 103 vom 4. Mai 1940: »Auf Grund von Verhandlungen zwischen der Umsiedlungs- treuhandgesellschaft und der lettischen Liquidationsverwaltung der Sachwerte der deutschen Rückwanderer ist zwischen dem deutschen Gesandten und dem lettischen Justizminister eine Überein kunft betreffs Durchführung des Artikels 15 des Umsiedlungs- Vertrages vom 30. Oktober 1939 getroffen worden. Darin ist u. a. vorgesehen, daß die Anmeldefrist für Forderungen gegen Um siedler am 30. Juni 1910.abläust. Der Ministerrat hat zudem ein Gesetz angenommen, das den Finanzminister berechtigt, Zeit und Ordnung zu bestimmen, in der Forderungen an Umsiedler bei der UTAG. angemeldet werden müssen; die Erhebung neuer zivilrecht licher Forderungen einzuschränkcn, wenn diese nicht bei der UTAG angemeldet sind, und soweit die UTAG. sie nicht zurückgewicsen hat, Pfändungen der Umsiedler oder der UTAG. aufzugeben und neue Pfändungen zu verhindern, einzelnen Personen das Recht zu erteilen, die Angelegenheiten der UTAG., als der Vertreterin der rückgewandertcn deutschen Volksgruppe, vor Gericht zu vertreten, versäumte Einspruchsfristen wieder zu erneuern. Das am 29. April 1940 in Kraft getretene Gesetz hat bis zum 31. Dezember 1940 Geltung.« Auf die Anfrage, ob die deutschen Gläubiger ihre Forderun gen an Umsiedler in Riga oder Berlin der UTAG. melden können oder müssen, teilt die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft m. b. H., Berlin W 8, Mohrenstraße 42—44 mit, »daß die An meldefrist für Forderungen gegen Umsiedler aus Lettland am 30. Juni 1940 abläuft. Die Forderungen gegen Umsiedler können sowohl bei uns in Berlin, als auch direkt bei der UTAG. (Umsied- lungs-Treuhand-A.-G.) in Riga angemeldet werden. Es emp fiehlt sich, falls urkundliche Beweise für die angemeldeten Forde rungen vorliegen, dieselben auch einzusenden.« Leipzig , den 10. Juni 1940 vr. H e ß Erfahrungen und Anregungen aus dem Betrieb Aus Zuschriften an das Börsenblatt Der Verleger hilft werben Der Verlag B. G. Teubner, Leipzig, übermittelte mir völlig fertiggemachte Werbebriefe, die ich nur noch zu unterschreiben und zu frankieren hatte. Es handelte sich um ein Spezialwerk (Gräser, Handbuch des englischen Unterrichts), für das ich die Anschriften der Interessenten nicht so genau und vollständig ermitteln könnte wie der Verlag. Auch wäre es für mich nicht möglich gewesen, den Werbebrief zugkräftig genug zu gestalten, da ich naturgemäß über eine Menge Vorzüge des Buches nicht unterrichtet bin. Diese Methode der völligen Vorbereitung einer Werbung durch den Verlag erspart wertvolles Material, verhindert doppelte Arbeit und führt zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Wer bung zwischen Verlag und Sortiment. Der Versand von Werbe material direkt an Interessenten erfolgt ja heute wohl von jedem Verlag aus. Wenn auch auf den Bezug durch das ortsansässige Sor timent hingewiesen wird, so werden leider die meisten Bestellungen direkt an den Verlag gesandt. Bei dem von der Firma Teubner ver suchsweise eingeschlagcnen neuen Wege ist dies eigentlich nicht mög lich. Andererseits ist durch die Auswahl der Sortimente die Gewähr gegeben, daß auch der Versand des Werbematerlals sofort und richtig erfolgt. Kurt Ziehank, Heidelberg. Warum noch keine einheitlichen Rcchnungsvordrucke? Von der Normierung der Papierformate merkt man von rühmlichen Ausnahmen abgesehen — im buchhänölerischen Ge schäftsverkehr nicht allzuviel. Warum immer noch dieser Wirrwarr z. B. der Verlagsformulare? Hier wäre tatsächlich die Einführung eines Zwanges am Platze. Ich schlage vor: Gr. Din ^ 4 ausnahms los für sämtliche Fakturen (ob viel oder wenig Rechnungsposten). Verschiedene Farben je nach Verwendung der Rechnungen. Auf jeder Rechnung an einer bestimmten Stelle genügend Platz für Abferti gungsnotizen — Ablegewort nicht vergessen! Es geht alles, nur muß ein Wille vorhanden sein. Erich Benz, Uberlingen a. Bo. Die Bestellnummer ist für den Sortimenter wichtig Wenn die Herren Verleger wüßten, welch unangenehme Aus wirkung die Weglassung der vom Sortimenter meist deutlich ange führten Bestell-Nummer hat, dann würden sie ihre Mit arbeiter strengstens dazu anhalten, diesen wichtigen Hinweis mit wirklicher Sorgfalt zu wiederholen. Viel Arbeit wäre hierdurch er spart, viele Rückfragen würden überflüssig werden. Wäre eS nicht jetzt erst recht an der Zeit, sich zu beider Nutzen darauf einzuspielen? Und dann Ihr Herren Verleger, auch Ihr hättet mehr Erfolg mit Euren wieder für Euch so erwünschten Buchungsnummern, wenn diese deutlicher, leserlicher und leichter auffindbar wären. Alles wird heute genormt, warum nicht auch die Fakturen? Die einen sind so klein, daß nicht einmal die Lochung ausreicht, die andern sind wieder Leintücher und dazwischendurch abenteuerlichste Formate. Wie er wünscht wäre z. B. in der rechten oberen Ecke die Anführung des Ablegewortes! Eine vorbildliche Faktur ist z. B. die des Verlages Jos. Scholz in Mainz! Ein Klagenfurter Buchhändler! Das Postscheckkonto soll auf keiner Rechnung fehlen Es kommt leider immer wieder vor, daß der Verleger auf seinen Rechnungen keinerlei Bankverbindung und auch das Postscheckkonto nicht nennt. Der Sortimenter muß dann, wenn er ans Bezahlen der Rechnung geht, erst im Buchhändleradreßbuch nachsuchen, wohin wohl der Betrag zu überweisen ist. Dies bringt immer wieder völlig unnützen Arbeits- und Zeitaufwand mit sich. Keines von beiden hat der Sortimenter bei seiner sehr vielen Kleinarbeit übrig. Ver meidbar sind diese unnützen Suchereicn, wenn jede Bank- und Post scheckverbindung der Rechnung aufgcdruckt ist. Dann aber auch bitte recht deutlich und nicht in irgendeiner Ecke ganz verschwindend klein, sodaß man schließlich noch die Lupe zum Erkennen nehmen muß! Heinrich Heine, Stadthagcn. Nicht auf dem Umschlag oder dem Titelblatt auszeichnen! Leider werden immer noch viele Bücher vorn auf dem Um schlag oder auf dem Titelblatt mit Tintenstift ausgezeichnet. Da durch wird das Buch unansehnlich und im Falle einer Rück sendung für den Verleger oft unbrauchbar. Neue Titelblätter, neue Umschläge oder Schutzumschläge kosten neues Material, das oft nur schwer zu beschaffen ist. Außerdem erfordern sie neue Geldaus gaben, Arbeit und Mühe. Ein Buch gehört auf der dritten Umschlag seite, oben rechts ausgezeichnet und nirgendanders! P. M. Nur den wirklichen Bedarf an Prospekten bestellen Wenn in einer Anzeige ausdrücklich erwähnt wird, daß cs für das angekündigte Werk keine Prospekte gibt, so dürften unmittelbar darauf nicht einige hundert Anforderungen nach Prospekten eingehen. Daraus sieht man nur zu deutlich, mit welcher »Angewohnheit« viele Buchhändler Prospekte anfordern. In der heutigen Zeit mit L17
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