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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1942-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1942
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- Deutsch
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sind die überseeischen Staaten gleichzustellen, die die Beziehungen zu Deutschland abgebrochen haben. — Bei Forderungen gegen Schuldner im europäischen feindlichen Ausland ist eine niedrigere Bewertung nur zulässig, soweit ein besonderes Kreditrisiko (Zahlungsunfähigkeit des Schuldners u. dgl.) in Betracht kommt. Es muß also im Einzelfall eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis ist zur Zeit möglich, weil über Schuldner im europäischen feindlichen Ausland in der Regel Auskünfte zu er langen sind. — Bei überseeischen Ländern ist außer dem Abschlag wegen des politischen Risikos eine niedrigere Bewertung der Forderung nur zulässig, wenn ein besonderes Kreditrisiko in Frage kommt. (Erlaß des RdF. vom 24. Oktober 1942, Reichssteuerblatt S. 986.) Umsatzsteuer im Verkehr mit dem Generalgouvernement und den übrigen Ostgebieten. Vom 1. November 1942 an werden die Steuerfreiheit der Einfuhr anschlußlieferungen, der Ausfuhrlieferungen, die Ausfuhrhändlerver- gütungen und die Ausfuhrvergütungen im Verkehr mit dem General gouvernement, dem Ostland, der Ukraine und den übrigen besetzten Ostgebieten nicht mehr gewährt. Daraus folgt u. a. 1. die Lieferungen aus dem Reichsgebiet nach diesen Gebieten sind ab 1. November 1942 nicht mehr als Ausfuhrlieferungen steuerfrei und nicht mehr vergütungsfähig. 2. das Verbringen von Gegenständen nach den bezeichneten Gebieten zwecks gewerblicher Verwendung im eigenen Unternehmen ist ab 1. November nicht mehr vergütungsfähig. Die bezeichneten Gebiete sind nicht Inland im Sinne des Reichs- umsatjsteuergesetjes. Lieferungen und Leistungen, die in diesen Ge bieten ausgeführt werden, sind demgemäß nicht nach dem Reichsum- satjsteuergesetj steuerbar, sondern nach den Vorschriften, die in diesen Gebieten gelten. Beim Verkehr des Protektorats Böhmen und Mähren, der Unter steiermark, Oberkrains, des Elsaß, Lothringens, Luxemburgs, der be setzen niederländischen Gebiete und des Bezirks Bialystok mit den genannten Ostgebieten ist entsprechend zu verfahren. (Erlaß des RdF. vom 26. Oktober 1942, Reichssteuerblatt S. 993.) Anrechnung des Arbeitsdienstes auf das Pflichtjahr. Bei jugendlichen weiblichen Lehrlingen und Angestellten, die ihrer Arbeitsdienstpflicht genügt haben, ist oft nicht klar, wie weit sic noch das Pflichtjahr abzuleisten haben. Hierzu ist darauf hinzu weisen, daß der Arbeitsdienst in seiner gesetzlich festgelegten Dauer auf das Pflichtjahr angerechnet wird, nicht aber der Kriegshilfsdienst. Nach der jetzigen Regelung beträgt die Dienstzeit für die im Früh jahr eingestellten Arbeitsmaiden 7 Monate und für die im Herbst eingestellten Arbeitsmaiden 5 Monate. Somit ist der im Sommer ab geleistete Arbeitsdienst mit 7 Monaten, der im Winter abgeleistete Arbeitsdienst mit 5 Monaten auf das Pflichtjahr anzurechnen. (Erlaß des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 5. Oktober 1942, Reichsarbeitsblatt I S. 456.) Geltungsdauer der gewerblichen Ausweise. Die für das Jahr 1942 geltenden Legitimationsscheine, Legi timationskarten und Stadthausierscheine gelten, soweit sie deutschen Rcichsangchörigen erteilt worden sind oder noch erteilt werden, bis zum 31. Dezember 1943. Die Wandergewerbescheine für das Jahr 1942 werden durch Aufträgen eines Verlängerungsvermerkes auf das Jahr 1943 erstreckt. (Verordnung vom 29. Oktober 1942, RGBl. I S. 633). Vereinfachtes Bcurkundungsverfahren. Nach der Verordnung vom 21. Oktober 1942 (RGBl. I S. 609) stehen Lichtbilder einer beglaubigten Abschrift gleich, wenn die zur Beglau bigung der Abschrift befugte Stelle bescheinigt, daß es ein vollständiges Lichtbild der Hauptschrift ist. Die Bescheinigung soll auf das Lichtbild oder ein besonderes mit dem Lichtbild durch Schnur und Siegel zu verbindendes Blatt gesetzt sein. — Ein Lichtbild einer Urkunde kann für die Erteilung einer Ausfertigung verwandt werden, wenn die aus fertigende Stelle bescheinigt, daß es ein vollständiges Lichtbild der Hauptschrift ist. — Die Übersetzung einer Urkunde gilt als richtig und vollständig, wenn dies von einem Übersetyer bescheinigt wird, der dazu nach den Richtlinien des Reichsministers der Justiz ermächtigt ist. — Schließlich sind noch Niederschriften des Auswärtigen Amtes über die telegraphische Übermittlung des Inhalts einer von einem deutschen Konsul aufgenommenen Urkunde der Ausfertigung der Ur kunde gleichgestellt, wenn das Auswärtige Amt diese Niederschrift in entsprechender Weise bestätigt. Dasselbe gilt für telegraphische Zweit schriften und telegraphische Abschriften. — Die näheren Vorschriften zu dieser Regelung werden im Verwaltungswege erlassen. Die Verord nung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten sowie für die deut schen Gerichte und Notare im Protektorat Böhmen und Mähren. Eichendorff-Feier der Bibliophilen Die Gesellschaft der Bibliophilen, Weimar, und der Berliner Bibliophilen-Abend hatten am Sonnabend, dem 21. November 1942, die Mitglieder und Freunde zu einem in festlichem Rahmen gehaltenen Abend zu Ehren Eichendorffs aus Anlaß seines 85. To destages in den schönen Festsaal des Schiller-Theaters der Reichshauptstadt geladen. Im Mittelpunkt der wohlgelun genen Veranstaltung stand der Vortrag des Reichsdramaturgen und Präsidenten der Eichendorff-Gesellschaft, Dr. Rainer Schlös ser, der den Dichter und seine Unsterblichkeit, den Deutschen und seine geheime Bezogenheit auf einen inneren Sinn der Dinge, den Künder und Gestalter eines echten und reinen Lebens- und Na turgefühls in schönen Bemerkungen und Profilierungen feierte. Das sorgsame Spiel des Kammer-Orchesters des Mozart-Chors der Berliner HJ., unter der klugen Stabführung Erich Steffens, gab dem Abend eine sinnvolle Umrahmung. Man brachte den ersten Satz „Allegro“ und den dritten Satz „Menuett“ aus der „Kleinen Sinfonie“ von Paul Juon zu Gehör. Der Mozart-Chor, ebenfalls unter der Führung von Erich Steffen, sang Eichendorff- Lieder nach den ausgezeichneten Sätzen von Arnim Knab, Cesar Bresgen und Paul Höffer. Lesestücke aus dem „Taugenichts“ und den „Wandersprüchen“, vorgetragen von hellen Knaben- und Mädchenstimmen, trugen weiterhin zur Ausbreitung einer echten Eichendorff-Stimmung bei. Der besondere Reiz des wohlgelungenen Abends lag vor allem in der Verbindung des lebendigen Dichtergeistes mit der strahlenden Gläubigkeit junger Herzen. Darüber hinaus ist aber auch diese Veranstaltung so etwas wie ein Sinnbild für die neu gesehenen Aufgaben der Gesellschaft der Bibliophilen, deren Präsident Reichsleiter und Reichsstatthalter Baldur von Schirach ist, und die darin liegen, Bücherfreundschaft und Bücherlieb haberei zu einer wahren Volksbibliophilie werden zu lassen, etwa in dem Sinne, daß das Lebendige im Strom der Zeiten bewahrt, erneuert und mit den Erfordernissen unserer Zeit für die Ge samtheit des Volkes im Einklang gebracht wird. Hierin liegt die große erzieherische Aufgabe, die der Gesellschaft als einer schöp ferischen Gemeinschaft derjenigen, die sich der Schönheit und Pflege der künstlerischen Gestalt des Buches und jedes Druck werkes verantwortlich fühlen, zugewiesen wurde. An der Steue rung dieser volkserzieherischen Arbeit, vor allem in seinem repräsentativen und organisatorischen Sektor, hat der rührige Sekretär der Gesellschaft, August Friedrich Velmede, besonderes Verdienst. Ihm ist auch das Zustandekommen und Gelingen des Abends, der ein bemerkenswerter Auftakt für kommende ist, zu danken. Eine kleine, von Dr. Eberhard Hölscher pfleglichst zusam mengestellte Bücherschau zeigte vorbildliche und hervorragende Privatdrucke der Bauerschen Gießerei in Frankfurt am Main aus den Jahren 1931 —1942 und Hausdrucke der Buchdruckerei Ge brüder Mann in Berlin aus den Jahren 1926—1941. Walther G. Oschilewski Autorenabend des Karl H. Bischoff Verlages Mit dem Zwecke, die Werke noch unbekannter Dichter und Schriftsteller gerade heute dem Buchhandel und einem weiten Lesepublikum zu vermitteln und zu erschließen, hat der Karl H. Bischoff Verlag, Wien, am 18. November 1942 seinen ersten Autorenabend in den Räumen des Ausländerdienstes abgehalten. Eingeladen waren Vertreter der öffentlichen Kulturinstitutionen, Autoren, Schriftleiter und Buchhändler. Der Verleger Karl H. Bischoff eröffnete die Veranstaltung mit einleitenden Worten über den obenerwähnten Sinn und Zweck dieser Abende. Hierauf brachte Franz Weber einen Abschnitt aus seinem großangelegten, demnächst erscheinenden Roman „Die Verwand lung des Vesal“ und eine Reihe von Gedichten zum Vortrag. So dann las die Schauspielerin Julitta Velden Gedichte von Walter Sachs in eindrucksvoller Weise vor. An den offiziellen Teil schloß sich ein gemütliches Zusam mensein der geladenen Gäste und der Verlagsleitung. Der Verlauf des gelungenen Abends berechtigt zu der Hoff nung, daß sich die künftigen Veranstaltungen zum Treffpunkt der geistigen und kulturellen Kreise Wiens gestalten werden. Nr. 277, Sonnabend, den 6. Dezember 1942 251
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