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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1942
- Sprache
- Deutsch
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Verkauf älterer Presseerzeugnisse Für den Verkauf älterer Presseerzeugnisse gilt ab sofort folgende zwischen dem Herrn Präsidenten der Reichspresse- kammer mit dem Reichskommissar für die Preisbildung ge troffene Regelung: 1. Die nachstehend veröffentlichten Presseerzeugnisse dürfen im Einzelhandel zwei Monate nach dem Erscheinungstermin nur zu einem um 25 v. H. herabgesetzten Preis verkauft werden. 2. Ein Jahr nach dem Erscheinen ist der Preis um 50 v. H. zu senken. 3. Die zum ermäßigten Preis zu verkaufenden Presseerzeug nisse sind von den übrigen getrennt zu halten und als solche durch einen deutlichen Hinweis zu kennzeichnen. Diese Neuregelung gilt für alte Angehörigen der Fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandels und des Reichsverbandes deutscher Bahnhofsbuchhändler. Verzeichnis a) der Illustrierten Blätter, die im Illustrierte Blätter: Deutsche Illustrierte Neue Illustrierte Zeitung Wiener Illustrierte 8 Pfg. Illustrierte Die Wehrmacht Illustrierter Beobachter Berliner Illustrierte Zeitung Die Koralle Münchner Illustrierte Presse Die Woche Der Adler Illustriertes Blatt Hamburger Illustrierte Kölnische Illustrierte Wochenschau Stuttgarter Illustrierte Das Reich Das Schwarze Korps Deutsche Sport-Illustrierte Straßenverkauf vertrieben werden Verlag: Erich Zander Druck- u. Verlags haus, Berlin SW 11, Zossener Strasse 5 Berlin SW 68, Ritterstr. 50 Wien 1/1, Fleisdimarkt 5 Augsburg, Schmiedlech 3 Berlin-Charl., Uhlandstr. 7/8 München 22, Thierschstr. 11/13 Berlin SW 68, Kochstr. 22 Berlin SW 68, Kochstr. 22 München, Sendlingerstr. 80 Berlin SW 68, Zimmerstr. 35-41 Berlin SW 68, Zimmerstr. 35-41 Frankfurt/Main Verlag Broschek & Co., Ham burg, Gr. Bleichen 36-52 Köln Verlag W. Girardet, Essen Stuttgart, Augustenstr. 11-15 Berlin SW 68, Kochstr. 22 Berlin SW 68, Zimmerstr. 88 Stuttgart b) der straßengängigen Zeitschriften mit wöchentlichem bzw. 14tägigem Erscheinen Zeitschriften: Bayerische Hausfrau Berliner Hausfrau Blatt der Hausfrau Box-Sport Die Bühne Columbus-Rätsel-Zeitung Daheim Danziger Hausfrau Deutsche Krcuzworträtsel-Zeitg. Deutsches Rätsel-Blatt Der Film Filmwelt Filmwoche Fliegende Blätter Fürs Haus Fußball Fußballwoche (Ausg. A) Die neue Gartenlaube Die Junge Dame Kladderadatsch Kleine Rätsel-Woche Koralle Das große Kreuzworträts.-Magaz. Kriegsmarine Die Lachende Welt Verlag: Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Deutsdicr Verlag. Berlin Stoof-Verlag, Berlin Wilhelm Limpert, Berlin Pilger & Co., Berlin Velhagen & Klasing, Leipzig Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Pilger & Co., Berlin Problem-Verlag, Pricros, Bez. Potsdam Hermann Scherping, Berlin Verlag Scherl, Berlin Filmschriften-Verlag, Berlin J. F. Schreiber, München Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Eugen Seybold, München Verlag Koenig, Berlin Verlag Scherl, Berlin Dr. v. Arnim & Co., Berlin Steiniger Verlagsanstalt, Berlin Josef Neuf, Wien Deutscher Verlag, Berlin Karl Sasse. Harzburg Heinrich Beenken, Berlin A. Bergmann, Leipzig • Zeitschriften: Lustige Blätter Lustige Kölner Zeitung Marie Luise Mein Blatt Mitteldeutsche Hausfrau Moderne Welt Motor und Sport Das Motorrad Neue Rätsel Norddeutsche Hausfrau Ostdeutsche Hausfrau Das Rätsel für 10 Pfg. Rätselecke Rätsel-Post Rätsel-Welt Rätsel-Woche Sächsische Hausfrau Simplicissimus Südd. Hausfrau Vobachs Familienhilfe Wiener Hausfrau Verlag: Zander Druck u. Verlagsh., Brln. Pit Fries, Köln Zander Druck u. Verlagsh., Brln. W. Vobach & Co., Leipzig Nordd. Budidr. u. Verlagsanst., Berlin Buch- u. Tiefdruck-GmbH., Bin. Vogel-Verlag, Pößneck Verlag Koenig, Berlin Pilger & Co., Berlin Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Pit Fries, Köln Pilger & Co., Berlin Pilger & Co., Berlin Pilger & Co., Berlin Josef Neuf, Wien Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Knorr & Hirth K.G., München Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin W. Vobach & Co., Leipzig Nordd. Buchdr. u. Verlagsanst., Berlin Der Reichsfinanzhof zur Bewertung von Verlagsrechten nach dem Reichsbewertungsgesetz Im Urteil vom 4. Juni 1942 nimmt der Reichsfinanzhof zu der Frage, ob das Verlagsrecht beim Verleger ein bewertbares Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist, grundsätjlich Stellung und bejaht sie. Die Entscheidung bringt Einzelheiten darüber, wie bei der Bewertung zu verfahren ist. Freilich bleiben noch genug offene Fragen übrig, so daß sich Verhandlungen notwendig machen werden. Aus einzelnen Städten wird berichtet, daß Prüfer bei den Kriegsbetriebsprüfungen daran gegangen sind, auf Grund des Urteils die Verlagsrechte zu bewerten. Wir bitten hierüber Genaueres an die Geschäftsstelle zu berichten. Nachstehend bringen wir einen kurzen Auszug aus dem Urteil. 1. Der Urheber behält das Urheberrecht und muß es. wenn nicht die Vorausse^ungen des § 67 Ziffer 5 Sa§ 2 oder 4 RBewG. vorliegen, versteuern; daneben muß er u. U. seine Honorarforde rung gegenüber dem Verleger versteuern. Der Verleger hat das Verlagsrecht zu versteuern, wobei die Honorarforderung des Ur hebers eine abzugsfähige Schuld darstellt. Maßgebend ist der Teilwert. Den besten Anhaltspunkt für seine Schälung bieten — wie auch sonst — tatsächlich erzielte Kaufpreise; es wird im all gemeinen möglich sein, vergleichbare Verkäufe festzustellen. In Einzelfällen kann auch die an den Urheber gezahlte Vergütung einen Anhalt für die Bemessung des Teilwerts bieten. 2. Grundsä^lich muß jedes einzelne Verlagsrecht — das Recht für jedes einzelne Werk — als besonderes Wirtschaftsgut behandelt und für sich allein bewertet werden. Eine Zusammen fassung mehrerer gleichartiger Verlagsrechte bei der Bewertung ist grundsätjlich ebensowenig zulässig wie sonst bei Gegenständen des Betriebsvermögens, wo auch eine Bestandsaufnahme (Inven tur) erforderlich und eine pauschmäßige Schälung regelmäßig unzulässig ist. 3. Bei der Ermittlung des Teilwerts der Verlagsrechte ist der bisher erzielte Ertrag zu berücksichtigen, soweit er Schlüsse auf die Ertragsaussichten zuläßt. Der Wert des Verlagsrechts besteht darin, daß der Verleger auf bestimmte Zeit allein den Ertrag aus dem Verkauf des Verlagswerks ziehen kann und auf ungewisse Zeit den Ertrag tatsächlich ziehen wird. Audi der Erwerber eines Verlagsrechts wird bei Bemessung des Kaufpreises von der mut maßlichen Dauer der gewinnbringenden Verwertung des Werks ausgehen. Man kann auf diese Weise den Wert jedes einzelnen Verlagsrechtes ermitteln und anse^en. Nur wenn sich im Einzel fall diese Art der Bewertung aus irgendwelchen Gründen, z. B. 25U Nr. 289, Sonnabend, den 19. Dezember 1942
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