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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1938
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- Deutsch
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weitig verwenden kann. Das; der Schriftsteller gegebenenfalls eine Ausfertigung des Manuskripts nicht zurückerhält, liegt in der Natur des unverlangten Angebots, für das den Empfänger nicht eine besondere Sorgfaltspflicht trifft. Da aber der Vordruck mit einem Formular für die Antwort versehen ist, darf angenommen werden, das; künftig häufiger als bisher Manuskripte, die nicht zu ver wenden sind, zurückgesandt werden«. Änderung der Versahrensordnung für die Bcrussgerichte der Presse Durch eine Verordnung des Neichsministers für Volksaufklä rung und Propaganda und des Reichsministers der Justiz vom 7. De zember 1937 (RGBl. I Nr. 135 vom 10. Dez. 1937) ist die Verfah rensordnung für die Berufsgerichte der Presse vom 18. Januar 1934 (RGBl. I S. 40) in einigen Punkten geändert und damit den Not wendigkeiten der Praxis angepaßt worden. Großer Preis für deutsche Zeitschriften und Zeitungen auf der Pariser Weltausstellung Der von den deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Vcrleger- verbänden — Neichsverband der deutschen Zeitungsverlegcr e. V. — Neichsverband der deutschen Zeitschriften-Verleger e. V. — veran stalteten Schau deutscher Zeitungen und Zeitschriften im inter nationalen Pressepavillon auf der Pariser Weltausstellung ist der Große Preis zuerkannt worden. Der Neichskommissar für die Inter nationale Ausstellung Paris 1937 hat den Preisträgern bei dieser Veranlassung folgendes Schreiben übermittelt: »Das Internationale Preisgericht der Internationalen Ausstellung Paris 1937 hat Ihnen in der Klasse 16 (Presse und Propaganda) einen Grand Prix für den Stand deutscher Zeitungs- und Zeitschriften-Verleger im Pavillon de la Presse als Auszeichnung zuerkannt«. An dem ausgezeichneten Stand lagen etwa zweihundert in Deutsch land erscheinende Zeitungen und Zeitschriften aus. Ferner war u. a. eine Karte mit einer Darstellung der in Deutschland erscheinenden Zeitungen und der Zeitungsdichte sowie eine Darstellung der Ent wicklung der Illustration bei der Tageszeitung gezeigt. Aufbau der Deutschen Tagespreis Nach der jetzt vorliegenden 6. Auflage des Handbuchs der Deut schen Tagespresse, herausgegeben vom Institut für Zeitungswissen schaft an der Universität Berlin, wurden im Gebiet des Deutschen Reiches 2527 Tageszeitungen (einschließlich 424 Nebenausgaben) er mittelt. Davon haben 81,7 °/o eine Auslage unter 8000. 34 Zeitungen (1,5 °/o) haben eine Auflage von mehr als 60 000. Der Hauptanteil an der Gesamtauflage kommt auf die Tageszeitungen mit mehr als 25 000 Auflage (44,3 °/o). Sechsmal wöchentlich erscheinen 65,5°/° der Zeitungen (1652). Auf die dreimal wöchentlich erscheinenden Zeitungen entfallen 13,9 °/„ und auf die siebenmal wöchentlich er scheinenden Zeitungen 10"/». 26 Zeitungen erscheinen zweimal täglich. Die Zeitung mit der höchsten Auflage: 470 000 ist der »Völkische Beobachter«. — Es gibt in Deutschland 1812 Orte, an denen Zei tungen erscheinen. 34,4°/° aller deutschen Tageszeitungen erscheinen in Kleinstädten bis zu 5000 Einwohnern; 13,8°/° an der Gesamtzahl der deutschen Tageszeitungen, das sind 349 Tageszeitungen, erscheinen in 62 Großstädten über 100 000 Einwohnern. Ihr Anteil an der Ge samtauflage von rund 15,9 Millionen Stück beträgt rund 52°/o (-^ 8,2 Millionen Stück). Bei 64 deutschen Zeitungen liegt das Gründungsjahr vor 1800. Das Halten einer Zeitung gehört zu den Obliegenheiten des ordentlichen Kaufmanns Das Reichsgericht hat entschieden (II 117/37 — 9. 11. 37), das; der Bezug einer Tageszeitung für eine G. m. b. H. durchaus deu Obliegenheiten eines ordentlichen Kaufmanns entspricht. In dem in Rede stehenden Nechtsfalle hatte der Geschäftsführer einer G.m.b.H. für diese eine Zeitung mit dem Jahresbezugspreis von NM 73.— gehalten. Diesen Betrag wollte die G. m. b. H. nicht anerkennen, um so mehr als die Zeitung in das Haus des Geschäftsführers ge liefert worden sei. Das Reichsgericht trat diesem Einwande nicht bei, sondern mies die Nückerstattungsklage der G. in. b. H. ab. — Im übrigen hatte die G. m. b. H. noch weitere Posten gegen den Ge schäftsführer eingeklagt, die hier nicht interessieren. Umgestaltung des Deutschen Prefseklubs Der Deutsche Presseklub in Berlin, dem das Haus der Deutschen Presse in der Tiergartenstraße gehört, ist einer grundlegenden Um gestaltung unterzogen und zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft der gesamten deutschen Presse ausgebaut worden. Die Schirmherr schaft und das Ehrenpräsidium habender Neichsminister Dr. Goebbels, der Präsident der Neichspressekammer Neichslciter Amann, Neichs- pressechef Neichsleitcr vr. Dietrich und Neichswirtschaftsminister Funk übernommen. Der Deutsche Presseklub umfaßt nunmehr Ver leger, Schriftleiter, behördliche Pressestellen und Verlagsangestellte. Den; Präsidium gehört der Leiter des Neichsverbandes der deutschen Zeitschriftenverlegcr Willi Bischofs an, dem Kuratorium, dem die Sicherung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse über tragen ist, Vcrlagsleiter Wilhelm B a u r. Zehn Jahre Großdeutscher Pressedienst Vor zehn Jahren gründete Kurt Diihmert den heute noch von ihm herausgegebenen »Großdeutschen Pressedienst«, der sich zunächst in der Hauptsache auf einige nationale Zeitungen stützte und völkisches Ge dankengut, im besonderen die aufstrebende Nassenwissenschaft in der Tagespresse zur Geltung brachte. Seit 1930 berichtet er als erster Nachrichtendienst von der NSDAP, und tritt offen und mutig für die Sache Adolf Hitlers ein. Eine dritte Etappe beginnt für den »Groß deutschen Pressedienst« mit dem Jahre 1934, als er sich zum Ziele setzte, über das Reichsgebiet hinaus zu wirken. Japanische Zeitung veranstaltet Deutschland-Ausstellung Ausstellung unter dem Titel »Das neue Deutschland« veranstaltet. Wie in den Mitteilungen der Deutschen Akademie, Heft 3, berichtet wird, haben insgesamt eineinhalb Millionen Japaner die Ausstellung besucht. Die Neuregelung der Diskontierung von Buchsorderungen Seit jeher haben sich die Wirtschaftskreise, so auch der Buch handel und das Buchgewerbe, der Abtretung oder Diskontierung von Buchsordcrungeu, über deren wirtschaftliche Bedeutung bereits früher an dieser Stelle ausführlich berichtet worden ist, zur Siche rung von Krediten bedient. Nicht nur die für den Sortimentsbuch handel eingerichtete vorübergehende Kredithilfe sieht diese Art der Kreditsicherung vor, auch der Kommissionärkredit, der Liefcranten- kredit, der Bankkredit und andere Kreditarten erhalten durch die Diskontierung noch nicht fälliger Buchforderungen eine bewährte Unterlage, durch die dem Kreditnehmer die Kreditbeschaffung in er freulicher Weise erleichtert wird. Aber auch der Lieferant und sonstige Kreditgeber sieht hierin ein bewährtes Sichcrungsmittel bei Ge währung von Krediten. Wenn nun in letzter Zeit in diesen Kreisen Klagen darüber laut geworden sind, daß Kreditnehmer sich weigerten, auf dem Wege der Abtretung von Buchforderungen eine geeignete Kreditunterlage zu schaffen, so hat dies die Neichswirtschaftskammer vor kurzem in einem Nunderlaß an alle Mitglieder der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft zum Anlaß genommen, darauf hinzuweisen, daß es nicht im Interesse derjenigen Unternehmer liegt, die auf eine erweiterte Kredit beschaffung angewiesen sind, wenn ihnen die kreditmäßige Verwertung noch nicht fälliger Forderungen, die jenen Unternehmern gegen ihre Abnehmer zustehen, erschwert oder ganz unterbunden wird. Da zur Erschließung von Kreditguellen bekanntlich die Wechselhergabe nicht immer erwünscht oder angängig ist, dann solle aber wenigstens die Ab tretung von Buchfordcrungen, die vielfach das wichtigste Mittel zur Kreditbeschaffung namentlich für kleine und mittlere Unternehmer ist, zugelassen werden. Tie Neichswirtschaftskammer vertritt deshalb den Standpunkt, daß von der im § 399 BGB. geschaffenen Möglichkeit, die Abtretbarkeit von Lieferantensorderungen durch Vereinbarung auszu- schließcn, nur dann Gebrauch gemacht werden solle, wenn ausnahms weise besondere Umstände ein solches Verbot rechtfertigen. Keinesfalls sei es zweckmäßig, solche Abtretungsverbote in die Geschäftsbedingungen namentlich größerer Unternehmungen aufzunehmeu. Im Regelfall müsse dies als volkswirtschaftlich unerwünscht bezeichnet werden. In gleichem Sinne hat auch der Neichsfinarizminister durch Erlaß vom 6. Mai 1937*) die ihm untergeordneten Dienststellen angewiesen, bei der Vergebung von Lieferungen und Leistungen die Abtretung der Forderung an die öffentliche Vcrgebungsstelle jedenfalls nicht *) »Wirtschaftszeitung« der Leipziger Neuesten Nachrichten Nr. 314: »Diskontierung der Buchforderungen«. 16
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