<Z)s45218j Verlag von Friedrich Luckhardt, Berlin und Leipzig. Ein neues Luch von Liideinann! Ende Oktober erscheint: Deutscher Reichs-Katechismus Ausgestaltung und Oerfassung des neuerstandenen Deutschen Reiches. Für alle Reichsfreunde und -Staatsbürger und für die reifere Jugend, angehende Zeitungsleser (zum Verständniß) erläuternd mit Angabe der bezüglichen Reichsgesetze und Erklärung öfter vorkommender politischer Ausdrücke, anregend zum Selbst studium — und zur Erweckung der Vaterlandsliebe in Fragen und Antworten ge me inverständlich zusammengestellt von Huslav Lüdemann. Preis eleg. drosch. 3 eleg. ged. 4 Es ist eine unleugbare Thatsache, daß der deutsche Staatsbürger wenig in allen denjenigen Staats-Einrichtungen orientiert ist, die sein eigenes Vaterland betreffen. Die Ursachen lassen sich wohl hauptsächlich darauf zurückführen, daß ein deutsches Vater land seit 180S in Wirklichkeit nicht mehr vorhanden war und jeder Deutsche vergeblich fragte: „Was ist des Deutschen Vaterland?" Sein eigenes Heimatsland gilt ihm mehr, als das große Land seiner Sprache und der gemeinsamen Interessen. Letztere waren auch nur wenig von Belang, da sie mehr sich im kleinen Bereichs der Einzelstaaten Deutschlands abspielten; galt doch jeder Staat dem andern schon als Ausland. Mit der Beschränkung der Jnteressen-Sphäre ist aber Handel, Industrie und Landwirtschaft eng verknüpft; daher alsbald auch die Absatzgebiete weit ausgedehnter sich gestalten, als ein Deutsches Reich alle Deutschen mit einem gemeinschaftlichen Oberhaupte umfaßte nnd der Angehörige eines jeden Bundesstaates in einem andern Bundesstaate als In länder behandelt wurde, als Reichsheer und Reichsgesetze für die Ruhe und Sicherheit in All-Deutschland bürgten, bezw. den Schutz übernahmen, als jeder Unterthan und Staatsbürger in jedem andern Bundesstaate zum festen Wohnsitz, Gewerbetrieb, Genüsse aller bürgerlichen Rechte, zur Erwerbung von Grundstücken, zu öffentlichen Aemtern, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes unter denselben Voraussetzungen wie das Einheimische zugelassen wurde und überall gleich wie dieser nach einerlei Recht und Gesetz den Rechtsschutz finden könnte. Bei diesem Wandel des großen Vaterhauses, in dem wir uns seit 1871 befinden, sollten wir aber auch früh bestrebt sein, uns das Wissenswerteste der inner» Einrichtung desselben genauer anzuschauen und anzueignen. Wie groß die Unwissenheit auf diesem Gebiete ist, davon wird sich schon mancher überzeugt haben. Gerade die reifere Jugend sollte aber schon in den höheren Schulen für den Staatsbürger etwas vorbereitet werden. Um dem Mittelstände das Zeitungslesen schmackhafter zu machen, hat der Verfasser geglaubt, auch Ausdrücke, wie konstitutionell, souverain, ultramontan, Agrarier, feudal, Ressort u. s. w. näher erklären zu müssen. — Wes Standes jeder Deutsche auch sei, er soll durch das Elementarbuch in das große deutsche Reichs gebäude eingeführt werden und dessen Einrichtungen kennen lernen. AM- Der Handelsminister hat kürzlich Vorschriften für die Aufstellung von Lehrplänen veröffentlicht und bei dieser Gelegenheit daraus hingewiesen, daß auch Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre getrieben werden soll. , x Liideman« hat nach jahrelanger Arbeit hier ein Buch geschaffen, das thatsächlich für jedermann ist! Die früheren Werke haben eine so große Vorbereitung gefunden, daß hier keine Empfehlung mehr nötig sein dürfte. Um den Vertrieb lohnend zu machen, habe ich mich entschlossen, besonders günstige Bedingungen bei Vorausbeffellungen rin treten zu lasten, worauf ich mir erlaube Sie besonders hinMveisen: Ich liefere brosch. 3 ord., 2 ^ 25 no., 2 10 H bar und 13/12, 55/50. geb. 4 ord., 3 ^ no., 2 70 bar und 13/12, 55/50. Bei Vorausbestellungen liefere ich brosch. 11/10 mit 33*/z0/<> — 20 gebunden „ „ „ — 26 50 H, broschiert 55/50 mit 40°/« — 90 gebunden „ „ „ 120 broschiert 110/100 mit 50°/g — 150 gebunden „ „ „ — 200