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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Frankreich läßt nur Waren zur Ausstellung zu, die bei einer doppelten Jury Revue passiert haben. Es ist zu diesem Behu bereits ein Komitee von 3500 Personen ernannt worden. Wenn ich auch das bureaukratische Jurysystem nicht befürworten will, so ist cS doch erforderlich, dasür zu sorgen, daß auch Deutschland nur das Beste ausstellt. Ich bin der Meinung, daß die Beurteilung d.ssen, was zur Ausstellung zuzulassen sei, den einzelnen Industrie verbänden überlassen werden kann. Eine zweite Forderung ist eine Kollektivausstellung in geschlossenen Bahnen zu schaffen und alle Gegenstände in dekorativer, gesälllger Weise auszustellen. Im Kunftgewerbe wird sich allerdings eine Kollektivausstellung kaum Herstellen lassen; die Schränke und Aufschriften müssen aber uni form sein. -Ich werde in Gemeinschaft mit den Ausstellungskommissaren der anderen Länder 500 Preisrichter ernennen. Die Preise werden in Diplomen bestehen. Die Preisrichter müssen ihre Arbeiten bis Ende August oder Anfang September beendigt haben, damit die Prämiierungen noch während der Ausstellung stattfinden und auch die Werkmeister und Arbeiter, sobald sie an einem Gegenstand hervorragenden Anteil haben, prämiiert werden können. »Es ist von französischer weite der Vorschlag gemacht worden, die ausgestellten Maschinen in vollem Betriebe zu zeigen. Dieser Vorschlag ist jedenfalls sehr praktisch. Aus Anlatz des dadurch verursachten Geräusches wird es aber notwendig werden, die Maschinen von den fertigen Erzeugnissen zu trennen. .Ich bin in der glücklichen Lage, Mitteilen zu können, daß die deutschen Industriellen der Pariser Weltausstellung ein sehr reges Interesse und volles Verständnis entgegenbringen. Jedenfalls mutz ich es als nolwendig bezeichnen, dah sich die großen Firmen sobald als möglich an mich wenden. Es könnte sonst Vorkommen, daß selbst große Firmen, wenn sie sich erst im Jahre 1899 an den Ausstellungskommissar um Platz wenden, einen solchen nicht mehr erhalten können. -Mit Rücksicht auf den knapp bemessenen Raum soll von der Ausstellung von Erziehungs- ui d Unterrichtswesen Abstand ge nommen werden, zumal das deutsche Erziehungs- und Unterrichts- wescn bereits auf der Chicagoer Weltausstellung Triumphe gefeiert hat. Von der Kunst soll nur das zur Ausstellung zugelassen werden, was seit 1889 neu ist. Einen schweren Stand wird das deutsche Kunstgcwerbe haben. Selbst in Deutschland giebt man und zwar mir Unrecht — dem französischen Kunstgewerbe den Vor zug. Trotzdem möchte ich das deutsche Kunstgewerbe auf der Pariser Weltausstellung nicht misscn. Es wird notwendig werden, auch aus den Rathäusern und aus dem Privalbesitz kunstgewerb liche Gegenstände aus die Ausstellung zu bringen. Wenn das deutsche Kunstgewerbe in der gehörigen Weise unterstützt wird, dann dürste es mit allen anderen Nationen den Wettkampf be stehen können. »Ich hoffe, mit Hilfe eines von Sachverständigen aus allen Teilen des Reiches zu bildenden Komitees sowohl die Ptatzsrage, als auch die Gruppenbitdung regeln und dasür Sorge tragen zu tonnen, daß nur die besten Leistungen auf industriellem, künstle rischem und wissenschaftlichem Gebote nach Paris geschickt werden. Wenn somit jeder unter Hintansetzung seiner Sonderinteressen das AUgemcininleresse >m Auge hak, bann wird die Weltausstellung im Jahre 1900 zu Paris dem deutschen Export zum Nutzen und unserm Vatertande zur Ehre gereichen.« Kleine Mitteilungen. Namen der Geschäftsinhaber aus Ladenschildern. — In Erledigung mehrfach vorgekommener Anfragen wiederholen wir nachstehend aus dem Börsenblatt Nr. 122 vom 29. Mai 1897 die nachfolgende Beiordnung des k. sächsischen Ministeriums des Innern: Verordnung, die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirtschaften betreffend vom 21. Mai 1897. Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast oder Schankwirtschast betreiben, sind verpflichtet, ihren Familien namen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichnten Weise an dem Laden oder der Wirt schaft anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu er sehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Ge werbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt eS, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizei behörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligter anordnen. Mit Geldstrafe bis zu einhundertsünfzig Mark und im Un vermögenssalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Oktober lausenden Jahres in Kraft. Dresden, am 21. Mai 1897. Ministerium des Innern. Für den Minister: 11610 Vodel. GerSdoif. Post. — Der Meistbetrag der Postanweisungen aus Deutsch land nach Neu-Seeland ist von 210 .F auf 400 ^ erhöht worden Die Taxe beträgt, wie bisher, 20 H für je 20 Die Artaria'sche Autographensammlung. — Die be rühmte Musik-Autographen - Sammlung Dominik Artarias in Wien soll unter den Hammer kommen. Das Neue Wiener Tag blatt beklagt diesen der Stadt Wien drohenden Verlust mit folgen dem SchmerzenSruf: -Ein empfindlicher, unersetzlicher Verlust bedroht das musika lische Wien: die berühmte Sammlung musikalischer Autographen, die ein Zeitgenosse der großen Wiener Tonkünstter, der Kunst- und Musikalienhändler Dominik Artaria, teils aus dem Nachlasse HaydnS und Beethovens erworben, teils in den Verlagswerken seiner eigenen Firma besessen hat, soll verkauft werden. Vor mehreren Jahren ist mit dem Sohne Dominiks, Herrn August Artaria sen., üer letzte treue Hüter dieses Schatzes gestorben, und dessen Erben hauen das renommierte Antiquariat von Gilhofer <L Ranschburg beaus- tragt, die Sammlung auf den Markt zu bringen. Es wäre trau rig, wenn ein solches Vermächtnis, das von jeher eine Fundgrube für unsere Musikgelehrten war, gleich anderen kostbaren Reliquien einer glorreichen künstlerischen Vergangenheit, in die Fremde wan dern müßte, um vielleicht in England oder Amerika im Haust irgend eines eigensinnigen Millionärs den Augen der Welt für immer entzogen zu werden. -Um was es sich hierbei handelt, zeigt ein Blick auf den mehrere hundert Nummern umfassenden Katalog. Da finden wir unter anderem verzeichnet: zwölf Quartette, drei Symphonieen, fünf Opernfragmente und Lieder von Haydn, eine Arie aus »Titus- und die Kadenzen zu den Klavierkonzerten von Mozart, vier Lieder, das 8alvn rsqiuii. für Männerstimmen, das Klaoierroudo zu vier Händen ox. 107 und eine Ouvertüre für Orchester von Schubert. Das ansehnlichste Kontingent von Manuikripten aber stellt Beethoven: Neben einer Unzahl von Skizzenhesten, Taschenbüchern, Partiturentwürfen zu Konzerten, Kammermusikwerken und Sym- phonieen, neben kontrapunktischen Studien und technischen Vor übungen der verschiedensten Art, neben Jugendarbeiten, die aus des Meisters elftem, zwölftem und dreizehntem Jahre herrühren, erscheinen: Orocko, suvetrw und Lguus Ooi auS der solsumis-, das Finale aus der IX. Symphonie, deren drei erste Sätze auf der Berliner Bibliothek liegen, das 6is-woII-Quartctt, die große Quartett- uge op. 133, die Cavatine aus dem U-ckur- und das Adagio aus dem Ls-äur-Quartett (ox. 130 und 127), zwei der persönlichsten und innerlichsten Beethovenschen Kompositionen, die für die Eröffnung des Josephstädter Theaters geschriebene Ouvertüre »Zur Weihe de» Hauses-, die Lieder und Zwischenakte der Egmont-Musik, das Xs- <Iur-Trio ox. 70 Nr. 2, die Violoncellsonate op. 102, die Klaviec- vnate ox. 110, die zweiundzwanzig Irischen Volkslieder, die sechs Bagatellen für Klavier ox. 119 und das Oratorium »Christus am Oelberg-. »Welche Welt tönenden Fühlen« und Denkens steigt auS diesen unschätzbaren Dokumenten auf, welche Fülle von Beziehungen, die in weiten Fernen vergangener wie künftiger Zeiten fortwirken, erschließt sich den Augen des Kenners, wenn er oiese Blätter ent öltet stehtI Und ein solcher Besitz, aus den die Heimat der un terblichen Tonwerke das begründetste Recht geltend machen dars, ofern sie nur der mit ihm zusammenhängenden Pflichten eingedenk bleibt, sollte der Stadt Mozarts, Haydns und Beethovens verloren gehen? Vielleicht warten unsere einflußreichen Kunstfreunde und Mäcene nur auf die schöne Gelegenheit, der Stadt, dem Lande, der ganzen gebildeten Welt einen der hervorragendsten Dienste zu leisten, und vielleicht bedurfte es nur des Hinweises aus die Gefahr, um diese für immer zu beseitigen. A. X.- »Insel«, Verein jüngerer Buchhändler in Tübingen. — Das Vereinsjahr 1896/97 wurde am Sonntag den 10. Oktober beendigt mit der 24. Hauptversammlung. Die -Insel- darf mit Freude aus den Verlauf dieses Jahres zurückblicken. In erster Linie verdanken wir das dem Besitz des eigenen Hauses, das wir
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