mir annähernd erreicht werden, so darf die Ausstellung nicht von zufälligen umfangreichen Einsendungen Einzelner abhängig sein, sondern es ist ein planmäßiges Vorgehen erforderlich, in betreff dessen nähere Mitteilungen und Vorschläge unten folgen, um deren möglichste Berücksichtigung ergebenst gebeten wird. I. Nach gewissenhafter Prüfung der bibliographischen Unterlagen: Rundschreiben, Börsenblatt, Wahlzettel, Hinrichs' Verzeichnisse re. wurden die für den Zweck geeigneten Gegenstände vorgemerkt; dieselben sollen von den Verlegern erbeten werden, soweit sie nicht bereits durch Stiftungen derselben sich im Bnchgewerbe-Mnsenm befinden, was mit mehr als einem Drittel des gewünschten Ausstellungs-Materials der Fall ist Trotz des Vorerwähnten werden selbstverständlich die eigenen Vorschläge der Verleger, ganz besonders der ausländischen Mitglieder des Börsenvereins, außerordentlich will kommen sein. II. Da es von der Ausstellungs-Kommission als besonders wichtig anerkannt wurde, die Ausstellung der Buchhändler- Messe bis zur Ausstellung des nächsten Jahres in Anbetracht der zahlreichen Besucher des Deutschen Buchhändlerhauses und Bnchgewerbemuseums (in acht Monaten über 5000 Personen, darunter sehr viele Buchhändler, selbst aus den fernsten Ländern) unberührt zu erhalten, so ist es sehr zu wünschen, daß die Herren Verleger, die nicht die Ausstellungs- Gegenstände dem Buchgewerbe-Museum stiften, diese bis Ende des Jahres in der Ausstellung lassen. III. Kann oder will der Verleger dies jedoch nicht gestatten, so werden die Ausstellungs-Objekte am 30. Juni d. I- an dessen Kommissionär gegen Empfangs-Bescheinigung zurückgeliefert; bei umfangreicheren Sendungen kann die Rücksendung auf Wunsch direkt geschehen, wie üblich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für sorgsame Unter- i bringnng und Neberwachung wird selbstverständlich gesorgt; eine Garantie gegen Beschädigung, Unfälle oder Diebstahl kann jedoch nicht geleistet werden. 1 IV. Bücher sind, wenn irgend möglich, gebunden zu liefern, selbst wenn der Verleger sie nur broschiert versendet; in, letzteren Falle empfiehlt es sich, die gedruckten Umschläge mit einzubinden und die Bücher unbcschnitten zu lasse». ^ Unvollendete Lieferungswerke oder Proben noch nicht versendeter Werke werden am besten in eine (Leinwand-) Decke mit Schließen oder Bändern eingelegt. V. Die Beigabe von gedruckten oder geschriebenen Mitteilungen für das Publikum ist willkommen. Nur für Buchhändler bestimmte Notizen werden auf besondere» Blättern erbeten, und sind die Beamten des Centralvereins gern ! bereit nach Möglichkeit Auskunft zn erteilen, überhaupt dem Interesse der Verleger zu dienen. VI. Die Herren Kunst-Verleger werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß für wertvolle Kunstblätter, -f leicht zu beschädigende Einbände re. Rahmen und Glaskästen in genügender Zahl vorhanden sind. Eigene Rahmen und Schaukästen der Verleger können nur in ganz besonderen Fällen, und nur nach vorheriger Verständigung angenommen t werden. Kleinere Blätter in größerer Anzahl werden am besten in festen Mappen mit gedrucktem oder geschriebenem Inhalts-Verzeichnis untergebracht. VII. Platzmiete, Jnsertionsgebühren in den Katalogen w. sind nicht zu entrichten. VIII. Briefe und Sendungen in Ausstellungs-Angelegenheiten werden erbeten unter Adresse des Unterzeichneten. Zur gefälligen Beachtung! Diejenigen Herren Verleger, welche die von ihnen erbetenen Neuigkeiten d. I. 188!) bis O.-M. I8!)0 noch nicht eingesandt habe», resp. die Wahl in Ucbereittstiininung mit dem Programm selbst zu treffen wünsche», werden ersucht, ihre Sendungen schleunigst vornehmen zn wollen, da die Anordnung der Ausstellung und die Anfertigung des Katalogcs am Montag, -en 7. April beginnt. Verhindern etwa besondere Umstände ein Eintreffen von Ausstellungs-Gegenstände» vor dem 5. April, so wird wenigstens um rechtzeitige Einsendung eines Avises mit kurzer Angabe der Titel und des erforderlichen Raumes gebeten »nd solle» dann die Wünsche »ach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Leipzig, im März 1890. Heluciariat des Ceniralvereins für das gesamte Buchgewerbe (L. B. Lorck). Deutsches Buchhändlerhans, letztes Portal I. Stock.