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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1897
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- Deutsch
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Zusage einen völkerrechtlichen Vertrag setzt. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil ist der, daß sie die ein zelnen Behörden jedes Konventionsstaates von der Not wendigkeit befreit, für sich einen Sondertauschverkehr einzu leiten, da jeder Staat mit.seinen Tauschobjekten als ein Ganzes in Betracht kommt, ohne Rücksicht darauf, ob alle diese Behörden, die fremde Tauschobjekte gebrauchen können, auch ihrerseits zu Gegenleistungen imstande sind. Aus diesem Grunde wäre z. B. der Anschluß Deutschlands an die Tauschkonvention für die Reichsgerichtsbibliothek von großem Werte, da sie außer ihrem fast vergriffenen Katalog keinerlei Tauschobjekte besitzt. Der Hauptwert der Tauschkonvention liegt aber in der Centralisierung des gesamten Ver kehrs in einer Stelle und in der Zulassung des direkten Verkehrs der Tauschstellen miteinander ohne Behelligung der Vorgesetzten Behörde. Welch eine Vereinfachung des Schreibwerks ließe sich dadurch erzielen, zumal wenn man nach Vorgang der Lwitbsoviun lv^titutiov kleine handliche Formularkarten für den schriftlichen Verkehr benutzen würde Welch ein Verschwendung an Zeit und Papier ist dagegen jetzt notwendig, um etwa die Nachricht über eine abgehende Sendung bis an ihren Bestimmungsort zu befördern! Wie viel Beamte werden unnütz mit derartigen Bagatellen be lästigt, ohne an der Uebermittelung irgend welches sachliche Interesse zu haben, da sie nur die Aufgabe einer Durchgangs stelle zu versehen haben! In Betracht kommt ferner als natürliche Folge der Centralisierung die nicht unbedeutende Verbilligung der Beschaffung ausländischer Drucksachen durch Ersparnis an Beamten und an Transportkosten bei Sammelladungen, zumal bei überseeischen Sendungen, da die großen Steamer linien mit dankenswerter Liberalität die gewaltigen Bücher massen kostenfrei hin und her schaffen, die die Neue und die Alte Welt miteinander austauschen. Beachtenswert ferner ist der große Gewinn an Uebersicht- lichkeit des Verkehrs und die Möglichkeit, bei Reklamationen leicht den ganzen Weg zu verfolgen, den eine Sendung ge nommen hat. Von besonderem Wert für bibliographische Zwecke ist endlich der Zwang für die Konventionsstaaten, eine Zusammenstellung ihres offiziellen Druckschriftenvertriebs an zufertigen. Obwohl die Vorzüge dieses Verkehrs auf der Hand zu liegen scheinen, haben sich doch einige wichtige Kulturstaaten, darunter auch Deutschland, von diesen Konventionen fern gehalten. Der Hauptgrund liegt wohl darin, daß man meint, nur die unbedeutenden Staaten hätten Vorteil davon. Diese gäben Weniges von geringem Interesse und erhielten Vieles und Wertvolles. Man ist in Regierungskreisen garnicht er baut von der Aussicht auf all die Reports und Movimentos, die Amerika und einige exotische Länder jährlich veröffentlichen, da man ihren wissenschaftlichen und praktischen Wert gering anschlägt und durch ihre Anhäufung die engen Handbibliothek räume schnell zu füllen, außerdem die Druckkosten für den zum Tausche nötigen Mehraufwand in bedenklicher Weise zu erhöhen fürchtet. Schließlich trägt man auch wohl deshalb Bedenken, weil aus den nicht ausbleibenden Reklamationen unangenehme diplomatische Häkeleien, ja Verstimmungen ent stehen könnten, deren Folgen in keinem Verhältnis zu den durch den Tauschverkehr erzielten Ersparnissen ständen. Diese Gründe sind wohl zu erwägen, genügen aber meines Erachtens nicht, um die ganze Einrichtung des internationalen Tausch verkehrs offizieller Drucksachen zu diskreditieren. Die Mehr aufwendungen für Druck rc. von Tauschexemplaren würden gewiß schon voll gedeckt durch das einlaufende, sonst käuflich zu beschaffende Material. Vor dem Ueberfluten durch Nicht- verwendbares kann man sich ja, wie die Tauschkonventionen ausdrücklich zulassen, leicht dadurch schützen, daß man der gleichen nicht zu haben wünscht, es von der Tauschliste streicht und nur von solchen Behörden Stammendes annimmt, deren Wirkungskreis sich mit dem der Empfangenden deckt. Am wenigsten bedenklich scheint mir die Gefahr diplomatischer Verwicklung. Wenngleich mir persönlich ein solcher Fall aus führlich mitgeteilt wurde, so bin ich doch der festen Uebcr- zeugung, daß solche Vorkommnisse ganz außer Frage kommen werden, wenn die Beamten sich in den so vereinfachten und erleichterten Verkehr genügend eingearbeitet haben. Bei der Beurteilung derartiger Projekte, die in erster Linie dazu bestimmt sind, wie die Devise der Zmitbsovian Ivstitutiou lautet: to äiönss tbs kvo^leckgs smonx rveo, darf man nicht einzig und allein davon ausgehen, ob sie vom fiskalischen Standpunkt aus einträglich erscheinen oder nicht. Die achtunggebietende Stellung deutscher Wissenschaft und Civilisation legt unseren Regierungen doch auch die Verpflichtung auf, sie den übrigen Nationen leichter zugänglich zu machen, als es bisher bezüglich der Verbreitung der offiziellen Druck werke geschehen ist, in denen sich ein gut Stück unseres sozialen und wissenschaftlichen Lebens widerspiegelt. Wenn nun eine Großmacht wie Deutschland nicht gewillt ist, für exotische Staaten dauernd Opfer zu bringen, für deren Ersatz man die litterarischen Erzeugnisse dieser nicht wert voll genug erachtet, so sollte man doch den praktischen Ge danken, der den Konventionen zu Grunde liegt, in unfern heimatlichen Verhältnissen zu verwerten suchen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der internationalen Tausch konvention und des amerikanischen Gesetzes über die IBstribution ok kublio Oooawrmts, von dessen Entrichtung das ckournitl so eingehend berichtet, einen nationalen Tauschverkchr zwischen den deutschen Bundesstaaten mit einer Centralstelle einrichten, um dadurch dieser Litteraturgattung ähnliche Verkehrserleichterungen zu verschaffen, die jeder Groschen kalender im deutschen Buchhandel durch dessen vorzügliche Organisation genießt. — Zum Schluß möchte ich die Ergebnisse meiner Aus führungen noch einmal kurz zusammenfassen Ich suchte nach zuweisen, daß die offiziellen Drucksachen, insbesondere die Regierungsdrucksachen, eine bedeutende Gattung der Litteratut bilden, die für Wissenschaft und Praxis von wachsendem Interesse ist. Trotz neuer, stärker werdender Klagen über die Schwierigkeiten bei Benutzung dieses Materials ist die Zugänglichkeit nicht gestiegen. Die meisten ruhen nach wie vor in Amtsbibliotheken begraben. Bei dem Mangel an ge nügenden bibliographischen Veröffentlichungsmitteln werden sie oft nicht über den Kreis der unmittelbar Beteiligten bekannt und sind deshalb auch für Fernerstehende schwer zu erreichen. Ihre Verteilung seitens der herausgebenden Behörden bietet wenig Gewähr für die sachgemäße Berücksichtigung aller In teressenten. Requisitionen seitens der nicht bedachten Behörden werden naturgemäß gern vermieden, zumal der Schriften verkehr mit dem Auslande durch die notwendige Jnnehaltung des Jnstanzenzuges sehr erschwert ist. Wohlwollendere Be achtung als bisher verdient in' Deutschland die Brüsseler Tauschkonvention vom Jahre 1886, deren Vorzüge ihre Mängel bei weitem zu übertreffen scheinen. Sie stellt den Tauschverkehr auf eine sichere Rechtsbasis, läßt auch diejenigen Behörden an seinen Vorzügen teilnehmen, die nicht in Besitz von eigenen Tauschobjekten sind, insbesondere vereinfacht und verbilligt sie den Verkehr außerordentlich und giebt ihm die notwendige Uebersichtlichkeit. Nach dem Vorbilde der Kon vention könnte auch ein centralisierter Tauschverkehr innerhalb der deutschen Bundesstaaten mit gutem Erfolge eingerichtet werden. Im Interesse der Wissenschaft und Praxis ist außerdem seitens der Landesregierungen für die Katalogisierung der ge samten offiziellen Drucksachen aller Verwaltungsabteilungen
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