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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1884
- Sprache
- Deutsch
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5432 Amtlicher Theil. L68, 17. November. und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie diese Uebereinkunft haben. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegen wärtige Protokoll ausgenommen und dasselbe mit ihrer Unter schrift versehen. So geschehen zu Berlin, den 12. December 1883. Graf von Hatzfeldt. Cte. Auguste van der Straten-Ponthoz, Laon Biebnyck, Die vorstehende Uebereinkunft, sowie daS vorstehende Pro tokoll sind ratifizirt worden und die Auswechselung der Rati fications-Urkunden hat zu Berlin am 11. August 1884 statt gefunden. Schlußprotokoll. Im Begriff zur Vollziehung der Uebereinkunft zu schreiten, welche behufs gegenseitiger Gewährleistung des Schutzes von Werken der Literatur und Kunst unterm heutigen Tage zwischen Deutschland und Belgien abgeschlossen worden ist, haben die Unter zeichneten Bevollmächtigten die nachstehenden Erklärungen und Vorbehalte verlautbart: 1. Da nach den Bestimmungen der deutschen Reichsgcsetz- gebung die Dauer des gesetzlichen Schutzes gegen Nachdruck und Nachbildung bei anonymen oder pseudonymen Werken in Deutsch land auf dreißig Jahre nach dem Erscheinen beschränkt ist, es sei denn, daß jene Werke innerhalb dieser dreißig Jahre unter dem wahren Namen des Urhebers eingetragen werden, so wird verab redet, daß es den Urhebern der in einem der beiden Länder er schienenen anonymen oder Pseudonymen Werke, oder deren gesetz lich berechtigten Rechtsnachfolgern sreistehen soll, sich in dem an deren Lande die Wohlthat der normalen Dauer des Rechtes auf Schutz dadurch zu sichern, daß sie während der obenerwähnten dreißigjährigen Frist ihre Werke unter ihrem wahren Namen in dem Ursprungslande nach Maßgabe der daselbst geltenden gesetzlichen oder reglementarischen Vorschriften eintragen oder deponiren lasten. 2. Mit Rücksicht darauf, daß nach der deutschen Reichs gesetzgebung photographische Werke nicht denjenigen Werken bei gezählt werden können, auf welche die gedachte Uebereinkunft An wendung findet, behalten die beiden Regierungen sich eine spätere Verständigung vor, um durch ein besonderes Abkommen in beiden Ländern gegenseitig den Schutz der photographischen Werke sicher zu stellen. Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten Bevollmächtigten das gegenwärtige Protokoll, welches ohne besondere Ratification durch die bloße Thatsachc des Austausches der Ratificationen zu der Uebereinkunft, auf die es sich bezieht, als von den betreffen den Regierungen genehmigt und bestätigt gelten soll, ausgenom men und dasselbe mit ihrer Unterschrift versehen. So geschehen zu Berlin, den 12. December 1883. Graf von Hatzseldt. Cte. Auguste van der Straten-Ponthoz. Lson Biebnyck. (Nichtamtlich.) Dem Bundesrath ist in diesen Tagen der Entwurf von Aus- sührungsbestimm ung en zu dem deutsch-belgisch en Li terar- verlrage vom 12. December v. I. zugegangen. Die sieben Paragraphen dieser Bestimmungen beziehen sich im Wesentlichen aus das Ersorderniß, daß diejenigen bei Inkrafttreten dieser Uebereinkunft mit dem 11. November d. I. erlaubterweisc bereits hergestellten Exemplare von Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositionen und Werken der bildenden Künste, deren Herstellung jetzt nicht mehr gestattet sein würde, zu ihrer ferneren Verbreitung innerhalb dreier Monate, also bis zum 11. Februar 1885, amtlich abgestempelt sein müssen. Ebenso müssen bisher erlaubterweise angesertigte Vorrichtungen — wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Platten aller Art, sowie lithographische Steine, — deren Benutzung jetzt untersagt sein würde, gleichfalls bis zum 11. Februar 1885 amtlich abgestempelt sein, um dann noch während der nächsten 4 Jahre unbehindert zu gelassen zu werden. Ueber die abgestempelten Exemplare führen die Behörden be sondere Verzeichnisse; die Eintragung in diese und die Abstempelung erfolgt kostenfrei. Erschienene Neuißkciten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel --- Titelauslage, s --- wird nur baar gegeben.) Ehret, H., Hilfstafeln zu dem beigedruckten Rcichsgesetze vom >5. Juni 1883 üb. die Krankenversicherung der Arbeiter zur raschen u. zuverlässigen Berechnung 1. der Beiträge der Arbeitgeber u. der Arbeiter zu den Kranken kassen, 2. der Ansprüche der Arbeiter an die Krankenkassen rc. 2. Ausl. 4". * 1. — Kinder-Kalender, deutscher, auf d. 1.1885. gr.8°. Geb. * 1. — I. Bäbeker, Vertag in Jserlokn. GrooS, E. A., die Erfahrungen e. alten Arztes vorzüglich aus dem Gebiete der Homöopathie. Eine bwgraphisch-medlzin. Skizze, gr. 8". * 5. — *Hub, I., Deutschlands Balladen-Dichter u. Lyriker der Gegenwart. Neue Ausg. 4. u. 5. Lsg. gr. 3". ü. . 60 * Reich, L., Hieronymus. Lebensbilder aus der Baar u. dem Schwarzwalde. 2. Ausl. 4. u. 5. Lsg. gr. 8°. ä. —. 75 kavral, k. v., ckio Obolera.. üsilunS äsr- rnittoln. 8°. * —. 50 Sterne, C., Werden u. Vergehen. Eine Ent- wickelungsgejchichie d. Naturganzen in ge- meinverständl. Fassg. 3. Ausl. 3. Lsg. gr. 8°. * 1. - F. A. VrorlkauS in Leipzig. iril>1io1bka pisarr^ polgliiesi. low 78. 8°. I k it ir * 3. 50;^S6b. * 4. 5V Brockhauö' Conversations-Lexikon. 13. Ausl. 135. Hst. gr. 8°. —. bv Fraucnstädt, I., Arthur Schopenhauer. Licht strahlen auS seinen Werken. 5. Ausl. 8". * 3. —; geb. * 4. — Sturm, I., fromme Lieder, l Thl. tv. Ausl. * 2. 40; geb. * 3. — Retzsch, M., Umrisse zu Goethe s Faust. 1. u. 2. Tl. (Nene Ausg.) qu. Fol. Geb. 6. — — Umrisse zu Schiller's Lied v. der Glocke nebst Andeutgn. (Neue Ausg.) qu. Fol. Geb. 6. — ^Vaxner, I. Al., c1s,8 elougiZoke IHt. Lebillsr'g viektx., diläliek 6arS68te1It. Oestoelisn V. kV U,U80ksW6^Il. (!§6U6 H.U3S.) gu. kol. Osb. 10. — 2eit äer Autonomie 6er Ltaclt Uern von 1218 kinveS. s b'ortsetrmnS.^ 1. l,f§. Sr. 8°. * 2. 40 Goltz, C. Frhr. v. d., das Volk in Waffen. Ein Buch üb. Heerwesen u. Kriegführg. unserer Zeit. 3. Ausl. 8°. * 5. —; geb. * 6. 50 8elilo88er, A., u. Xinli, TeioknunSSn v. nroclsrnen, Lt-ilSsreelUen n. leiedt. aus- 1. 50
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