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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1938
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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den (evtl, noch vereinzelt in Druckereibetrieben). Die Jungens, die mit vierzehn, fünfzehn Jahren in die Firma eintreten, wol len für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Bezahlung ist in den einzelnen Firmen sehr unterschiedlich, denn es gibt keine einheit lichen Bedingungen. Die Gehilfen, mit denen ich arbeite, sind, obwohl oft erst Mitte zwanzig, fast alle verheiratet, zuweilen von der Frau im Erwerb unterstützt. Das Streben des Ange stellten gilt nicht der Selbständigkeit wie in Deutschland, wo ein Gehilfe mit fünfundzwanzig Jahren wohl kaum von seinem Ge halt heiraten kann. (Ich verweise auf den Artikel: Frühehe und Buchhändlertarif. In: Der Buchhändler im neuen Reich, Ja nuar 1938.) Die Einzelbuchhandlung fehlt im Londoner Stadtbild. Nicht selten finden wir eine Buchecke in einer Drogerie, denn -es ist sür einen Buchhändler unmöglich, nur vom Verkauf neuer Bü cher zu leben- (Börsenblatt Nr. 28 vom 3. Februar 1938 S. 102). Der Buchhandel liegt in Händen von Gesellschaften. Simpkin Marshall hat z. B. zwölf Filialen allein in der City. Smith L Son unterhält fast sämtliche Bahnhofsbuchhandlungen in Lon don und auswärts. Für einen kleinen Mann -a small man- ist der Buchhandel kein einträgliches Geschäft. Die Rabattsätze sind niedrig, für das schöngeistige Schrifttum 331f"/°, bei Einzel stücken 25"/», 10—16ki"/» sür Lehrmittel und Schulbücher. Die Ladenmieten sind hoch, 3—4 L in der Woche in guter Lage. Um ein namhaftes Geschäft zu kaufen, braucht man 500—1000 1 und weiteres Betriebskapital. Bis die Verbindungen gefestigt sind, muß vom Kapital gelebt werden können. Und immer ist es ein Risiko für einen unbekannten Neuling, mit den längst be kannten großen Firmen zu konkurrieren. Die Voraussetzungen sind hier in England anders, nicht das Leistungsprinzip des einzelnen ist ausschlaggebend. Und warum sollte er sich in diesen zermürbenden Existenzkampf einlassen, wenn er als leistungsfähiger Angestellter so bezahlt wird, daß er mit Frau und Kindern davon leben kann? Der Citykunde weiß genau, was er will, er fordert das be stimmte Buch oder nimmt es selbst von der Auslage. Beraten, persönliches Bedienen erübrigt sich. Die Leihbücherei mit er staunlich viel männlichen Lesern (über den Zustand der Bücher möchte ich schweigen) hat lebhaftesten Zuspruch. An dem etwas ungünstigen Eindruck dieses Geschäftes mag der stille Ferien monat schuld sein, außerdem der unglücklich langgezogene Laden raum. Ein sehr sympathisches Publikum lerne ich bei Foyle ken nen, einer Weltfirma mit sechsundzwanzig Departments. Jede Abteilung hat Neulager und Antiquariat. Die Angestellten sind mit 3 ä je Pfund am Umsatz beteiligt. Ich arbeite zunächst im Doreixn Department mit deutschen, französischen, spanischen, rus sischen Unterrichtswerken und Lektüren. Später längere Zeit in der Kunstabteilung. Die erste Forderung ist hier: das Lager kennenzulernen. Die einzelnen Abteilungen sind zwar vonein ander getrennt, also: Kunstgeschichte, Architektur, Zeichnen, Le ben der Künstler, Handfertigkeiten, Sammlungen, Photographie usw. usw. und zu jeder Abteilung das entsprechende Antiquariat, aber (ich komme aus einer wohlgeordneten deutschen Universi tätsbuchhandlung) innerhalb dieser Abteilungen herrscht kein Alphabet. Und für jeden Nichtcingearbeiteten, nicht nur für einen Ausländer ist es recht schwierig, in der Fülle der Bücher das bestimmte Buch zu finden. In der Mittagszeit, wenn ich allein bin, unterstützen mich die Kunden meist auf das Liebenswürdigste, wenn ich sie zu der richtigen und gewünschten Abteilung bringe. Nicht selten gibt cs dazwischen noch Telephon und Anfragen, aber diese eifrige und etwas schwierige Zeit ist natürlich mit die schönste. Das System der Spezialisierung gefällt mir sehr gut hier. Es bewahrt den einzelnen vor diesen Minderwertigkeitsgefühlen: Nichts zu wissen, weil er nicht alles wissen kann in Jura, Medi zin, Naturwissenschaften, Theologie, Philologie, Kunst, Schöner Literatur usw. und vor der großen gefährlichen Oberflächlichkeit, sich schnell in diesem »interessanten« Beruf zu orientieren, in der Fülle der Neuerscheinungen und in der Fülle des Bestehenden. Es bleibt ja oft gar nichts anderes übrig. Die einzelnen Depart ments hängen stark zusammen, und nach meinen Beobachtungen ist eine Einseitigkeit durchaus vermeidbar. Die Kollegen, die ich hier treffe, wissen gut Bescheid in ihrem Fach, und sie können einen Kunden, Bücherfreund und Bllcherkenner wirklich persön lich und erschöpfend bedienen und beraten. Im Oktober 1937 Liselotte Siebrecht. Regelung des Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebs nach Österreich — Verbot von Neugründungen Der Präsident der Reichspressekammer gibt in seiner »Vier zehnten Anordnung über Fragen des Vertriebes und der Bezieher- Werbung sowie über Neugrllndungen auf dem Gebiet der Presse vom IS. März 1938 zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Zeitungswesen« folgendes bekannt: Aus Grund des § 2S der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. 1/33, S. 797 ff.) bestimme ich: I. Den deutschen, nicht In Österreich ansässigen Verlegern und Ver lagen wird die Neugründung von Zeitungen und Zeitschriften für das Gebiet von Österreich bis auf weiteres verboten. Unter solchen Neugründungen sind alle Planungen verlegerischer Art gemäß Ziffern meiner 1l>. Anordnung vom 31. Januar 1936 zu verstehen. II. Desgleichen werben den deutschen, nicht in Österreich ansässigen Unternehmen und Personen,-die den Absatz periodischer Druckschriften vom Verlag zum Wiederverkäufer oder zum Leser vermitteln, Neu- gründungen für das Gebiet von Österreich verboten. Unter solchen Neugrllndungen sind alle Planungen im Sinne der Ziffer IV, 1 meiner Berufsschutzanordnung für den werbenden Zeitschriftenhandel, den Lesezirkel, den Zeitungs- und Zeitschristen-Grotzvertriöb und den Bahnhofsbuchhandel vom 21. April 1937 zu verstehen. III. Die Werbung von Beziehern für Zeitungen und Zeitschriften durch Werber, die damit betraut sind, nach Listen oder bezirksweise ober von Haus zu Haus Bezugsbestellungen zu sammeln, ist den deutschen, nicht in Österreich ansässigen Beschäftigungsfirmen für bas Gebiet von Österreich bis einschließlich 31. März 1939 verboten. Befchäftigungsfirmen in diesem Sinne sind Berlage, Verleger, Unter nehmen des werbenden Zeitschriftenhandels sowie alle Mitglieder der Reichspressekammer, die Bezieherwerbung durch Werber betreiben. IV. Ausnahmen von dieser Anordnung bedürfen meiner Genehmigung. V. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wien, den 15. März 1938. Der Präsident der Reichspressekammer: A m a n n. Anmerkungen der Schriftleitung: Die Ziffer II I der Zehnten Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer vom 31. Januar 1935 lautet: Planungen verlegerischer Art aus dem Gebiete des Zeitungs- unb Zcitschristenwescns sind anmeldepflichtig. Zu den anmeldepflich tigen Planungen gehören u. a.: jede Reugründung einer Zeitung oder Zeitschrift: jede wesentliche Umgestaltung des Textteiles, sei cs in fachlicher, sei es in örtlicher oder sonstiger Erweiterung des Inhaltes; jede aus eine Änderung des Verbreitungsgebietes oder der Auf gabenstellung deutende Änderung im Kopfe der Druckschrift: (Fortsetzung s. S. 231) Nr. 96 Sonnabend, den IS. Mürz 1938 »SS
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