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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1938
- Strukturtyp
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- 1938-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1938
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Unter den Tiefdruckmaschinen fand eine neue Rollen- Tiefdruckmaschine mit schmaler Papierbahn und variablem Format starke Beachtung. Sie ist für zweifarbigen Druck bestimmt und besitzt alle Organe, die bei den großen Tiefdruckmaschinen zu finden sind. Zur Erreichung der Laufgeschwindigkeit — man spricht von 8006 Drucken in der Stunde — sind die einzelnen Druckwerke mit Druck- luftstrom-Trockeneinrichtungen ausgerüstet. An anderer Stelle gab es noch weitere Schnelläufertiefdruck-Notationsmaschinen in verschie denen Formaten, die, teilweise mit sinnreichen Kaltlufttrockeneinrich tungen und in neuartiger Bauart, diesem neuesten Druckverfahren zu weiteren Erfolgen verhelfen sollen. Den Anilindruckmaschinen war, wie schon erwähnt, ein besonders großer Raum zur Verfügung gestellt worden. Auf diesem Gebiete sind in den letzten Jahren so gewaltige Fortschritte gemacht worden, daß man daran nicht achtlos vorübergehen kann. Besonderer Wert wurde nicht zuletzt auf die Herstellung und Befestigung der Gummidruckplatten gelegt, weil das Bedrucken von Verpackungs papieren, Zellglas, Metallfolien und ähnlichen Stoffen die Einhal tung 'besonderer Vorschriften erfordert. Wie umfangreich das Gebiet der Papiervera rbeitungs- Maschinen ist, konnten die Fachgenossen an den vorhandenen Falz- und Schneidemaschinen, an den Bogenschüttel- und Gradestoß maschinen, den Heft- und Rillmaschinen, den kombinierten Kreis scheren mit Roll-, Ritz- und Nutzeinrichtung, den Pappenbiege- maschinen, den Niet- und Nagelmaschinen und vielen weiteren er sehen. Mit erstaunlicher Sicherheit wird in Kreuz- und Parallel brüchen gefalzt, werden die Bogen zusammengetragen und wird mit Draht oder Faden in mannigfaltiger Stichart und Verknotung ge heftet. Die Vollkommenheit dieser Maschinen ist kaum noch zu über bieten. Selbst die schlechtesten Papiere lassen sich reibungslos ver arbeiten und bieten dem Buchbinder Gewähr, eine einwandfreie Arbeit zu liefern. In der Gruppe Reproduktionstechnik beherrschen wenige Firmen das Feld. Ihre Erzeugnisse sind so vorbildlich, daß den höchsten und verschiedensten Anforderungen entsprochen werden kann. Überwiegend werden größere Apparate gebaut. Daneben wird man den Fortschritten der Favbenphotographie in jeder Weise gerecht, sodaß man der weiteren Entwicklung des Farbfilms mit höchstem Interesse entgegensehen kann. In dieser kurzen Zusammenstellung konnten wir nnr ein flüch tiges Bild von dem gewaltigen Eindruck geben, den die Bugra- Maschinenmesse 1938 auf joden Besucher machte. Wohl nirgends kann der hohe Stand des Gewerbes in einer solchen Vollständigkeit ge zeigt werden, und wenn dies schon bei dem Fachmann Bewunderung findet, wieviel mehr muß es den Laien erfassen, dem die Einzel heiten des Gewerbes völliges Neuland sind. Schmidt. Weiterverkauf von Besprechungsexemplaren Zu dieser Frage hat das Landesarbeitsgericht Leipzig in sehr ausführlicher, vom Neichsarbeitsgericht mit RAG 200/37 bestätigter Weise in einem nicht alltäglichen Fall Stellung genommen. Einem Hochschulprofessor war u. a. von seiner Anstellungsbehörde der Vor wurf gemacht worden, insofern pflichtwidrig gehandelt zu habest, als er der Jnstitutsbücherei in gewinnsüchtiger Absicht Bücher, die er als Besprechungsexemplare umsonst erhalten hatte, gegen Bezahlung als antiquarische Bücher geliefert habe, und ferner insofern, als er den mißbilligenswerten Weiterverkauf durch verschleiernde Angaden der Entdeckung und der Nachprüfung zu entziehen gesucht und viel fach auch entzogen habe. In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Der Kläger bestritt nicht, daß er eine Anzahl von Büchern, die er als »Besprechungs«- und »Rezensionsexemplare« zugeschickt erhalten und für die er selbst kein Geld gezahlt hatte, an die Jnstitutsbücherei gegen Bezahlung abgegeben hat. Hochschulprofessoren bekommen sehr oft von Verfassern und Verlegern sowie von den Herausgebern von Zeitungen und Zeitschriften Exemplare neuer oder neu aufgelegter Bücher unentgeltlich mit der Bitte zugesandt, sie teils kurz, teils aus führlich wissenschaftlich zu besprechen. Im Fall der Besprechung sollen die Exemplare in das Eigentum des Besprechers übergehen. Auch der Kläger hat viel solcher Zusendungen erhalten, die sein Eigentum geworden sind. Geschenke waren es nicht, da die Besprechung regel mäßig eine dem Absatz des Buches dienende Gegenleistung darstellt, die an wissenschaftlichem Wert bisweilen sogar das besprochene Werk Übertrifft. Die Besprechung ist vielfach selbst wieder eine wissenschaft liche Leistung. Uber solches, durch umfangreiche, zum Teil sehr mühe volle Gegenleistung erworbenes Eigentum kann der Besprechende natürlich auch durch Verkauf verfügen. Wenn auch gerade Hochschul lehrer vielfach die Gepflogenheit haben, besprochene Bücher dem In stitut, das sie selbst leiten, umsonst zu überlassen, kann also die Tat sache allein, daß der Kläger sich für Besprechungs- und Rezensions exemplare hat von seinem Institut etwas bezahlen lassen, zwar viel leicht als unschön, aber noch nicht als eine schwere Pflichtverletzung betrachtet werden. Denn eine Pflicht zur unentgeltlichen Überlassung besteht nicht, auch gewohnheitsrechtlich nicht. Die Verschleierung wird darin gefunden, daß der Kläger in der Mehrzahl der Fälle bei den Berechnungen die irreführenden Worte »ich besorgte«, »wir besorgten« gebraucht habe. Es ist richtig, daß er auch hätte sagen können: »Ich gab aus meiner Privatbücherei an das Institut ab« oder ähnlich. Das Wort »besorgen« ist indessen ein allgemeiner Ausdruck, der für alles Sichbemühen um die Be schaffung irgendwelcher Gegenstände gebraucht werden kann. Die Ausdrucksweise enthielt also keine Unwahrheit. Rückschauend könnte man sicherlich sagen, eine größere Genauigkeit in der Ausdrucksweise wäre empfehlenswert gewesen, es hätte deutlicher gesagt werden können, welche Bücher aus der Privatbibliothek geliefert wurden. Die gewisse Laxheit in der Ausdrucksweise ist aber dadurch zu erklären, daß das Kuratorium, dem Rechnung zu legen war und auch gelegt wurde, offensichtlich keinen Wert darauf legte, von solchen Einzel heiten unterrichtet zu werden. Der Sammelausdruck »besorgen» war bequem. (LAG. Leipzig vom 17. Juni 1937, 24 8a. 33/37.) Zur Geschichte des Erfurter Buchdrucks Es hat einen guten Sinn, daß Martin von Hase in Sud- hoffs Archiv (Bö. 30, H. 4 und 5, S. 194—219. Mit 10 Abb.) in einem auch als Sonderdruck erschienenen Aufsatz: »Erfurter medi zinische Drucke aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts« ein sorg fältiges Verzeichnis der zu Erfurt in den Jahren 1521—1546 er schienenen medizinischen Druckschriften bringt und damit die verdienst vollen Bemühungen Sudhoffs um die Erschließung der medizinischen Schriften für das 16. Jahrhundert fortsetzt. Es wäre nur zu wünschen, daß dieser Versuch allenthalben Nachahmung fände und damit all mählich zu einer vollständigen Übersicht über die arzneikundlichen Schriften des 16. Jahrhunderts führte. Für Erfurt war niemand berufener als der Verfasser, der sich eingehend mit der Geschichte des Erfurter Buchdrucks beschäftigt und bereits mehrere aufschluß reiche Ergebnisse seiner Forschungen veröffentlicht hat. Beschrieben sind fünfundzwanzig Druckwerke, eine recht stattliche Zahl, wenn man sie mit den Kundgebungen anderer Städte vergleicht. Bemerkens wert sind vor allem jene Schriften, die als Urdrucke zu gelten haben und von den gelehrten Kreisen Erfurts ausgegangen sind. An erster Stelle sind da die beiden Freunde Johannes Copp und Georg Sturtz zu nennen, die auch zeitlich den Neigen eröffnen. Uber Copp hat neuerdings O. Walde in der schwedischen Zeitschrift »I^etinos« (1937, S. 79 ff.) berichtet und dabei das Titelblatt des Erfurter »Regi ments, wie man sich halten soll, daß man gesunden Leib behalte« (1521) abgebildet. Später ist Copp dem schwedischen König Gustav Wasa als gesundheitlicher Berater beigestanden. Von Schweden aus wird dem Manne besondere Aufmerksamkeit zugewandt. vr. Karl Schottenloher. Vom 19. bis 26. März zeigt die Gaustadt Halle die große Schrifttumsschau: „Das politische Deutschland" In einer Feierstunde wird am 19. März im großen Sitzungs saale des Stadthauses zu Halle unter der Schirmherrschaft des Gau leiters Staatsrat Eggellng eine von der Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums gezeigte Schrifttumsschau eröffnet, die unter der Leitung des Gauschristtumsbeauftragten des Amtes Schrifttums- Pflege bei dem Beauftragten des Führers für die gesamte geistige und weltanschauliche Erziehung der NSDAP., des kom. Gauschulungs leiters Pg. Grabe, zusammengestellt wurde. Das Stadtarchiv und die Universitätsbibliothek Halle, das Staatsarchiv von Magdeburg sowohl wie der höllische Buchhandel und die deutschen Buchverlage stellten -wertvolles Material zur Verfügung, um diese einzigartige Schau der geschichtlichen Entwicklung des deutschen Volkes zu ermög lichen. Mit dieser Ausstellung soll ein weiterer Schritt zur national sozialistischen Wertung politischer Ereignisse der deutschen Geschichte und damit zur weltanschaulichen Erziehung unseres Volkes getan werden. In übersichtlicher, eindrucksvoller Weise wurden Bücher und Schriften, Urkunden und Dokumente unter besonderer Berücksichtigung wissenschaftlicher Belange zusammengestellt. Der schöne Sitzungssaal des historischen Stadthauses zu Halle gibt der Schau einen würdigen Nahmen. Sauptschriftletter: Or. Hellmuth Lanaenbucher, Schömberg. — Stellvertreter des HauptschriftleUTrs: Franz Wagner, Leipzig. — Verantw. Anzetgenleiter: Walter Hersurth. Leipzig. - Verlag: Verlag des Börsenveretns der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. - Anschrist der Schriftlettung und Erpe- vttton: Leipzig 0 1, Gerichtsweg 26. Postschließfach 274/75. — Druck: Ernst Hedrtch Nachf., Leipzig 6 1, Hospttalstraße 11a-18. — DA. 7925/II. Davon 6430 durchschnittlich mit Angebotene und Gesuchte Bücher. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! S3S Nr. 66 Sonnabend, den 19. März 1938
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