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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.10.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-10-31
- Erscheinungsdatum
- 31.10.1940
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Amschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Erstattung von Lohnaussällen bei Beschädigungen durch Luftangriffe Nach dem Erlas; des Ncichsarbeitsministcrs vom 2. September 1940 können Lohnausfällc von Arbeitern zu 75 v. H. vergütet und die Vergütungen vom Arbeitsamt erstattet werden, wenn der Lohn- ausfall dadurch unvermeidlich wird, das; die Wohnung des Arbeiters durch Luftangriff beschädigt wurde und er deshalb in der regelmäßi gen Arbeitszeit unumgängliche Besorgungen wegen anderweiter Un terkunft, Ersatz von Haushaltgcgenständen usw. oder wegen Be treuung von Familienangehörigen machen mutz. Diese Vorschrift kann auch auf die Fälle angewandt werden, in denen die Wohnung nicht unmittelbar beschädigt wurde, aber infolge des Luftangriffes gesperrt oder geräumt werden mutz. (Neichsarbeitsblatt I, S. 504.) Biirgerstcuer für das Kalenderjahr 1941 Zur Vereinfachung der Verwaltung wird auch für das Kalender jahr 1041 verordnet: Wenn die Gemeinden für die Bürgersteucr 1041 keinen neuen Hebesatz festsetzen, bleibt der Hebcsatz für das Kalender jahr 1940 bestehen. (Verordnung vom 21. Oktober 1940, NGBl. I, S. 1891.) Im Ncichssteucrblatt Nr. 86, S. 882 wird ein Nnnderlas; des Ncichsministers der Finanzen über die Erhebung der Bürger steuer im Kalenderjahr 194l veröffentlicht. Der Erlas; bringt vor allem Bestimmungen über die Berechnung der Bürgersteucr in den neu zum Reich gekommenen Gebieten. Wichtig ist ein Bürger st euermerkblatt für den Arbeitgeber: Tie Eintragungen auf der Lohnstcucrkartc sind für den Arbeitgeber maßgebend. Die Bürgersteucr ist cinzubchalten, wenn der Pflichtige das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und der Arbeitslohn die in Abschnitt lll der Lohnsteuerkarte bezeichncte Frei grenze übersteigt. Die cinbehaltene Bürgersteuer ist spätestens am 15. des folgenden Kalendermonats an die aus der vierten Seite der Lohnstcuerkarte verzeichnet«? Gemeinde abzuliefern und dabei die Zahl der Arbeitnehmer zu nennen, von denen Bürgersteuer cinbehalten worden ist. Die Abführung kann zurückgcstellt werden, wenn der Be trag für die einzelne Gemeinde NM 80.— noch nicht erreicht hat, aber nicht über den 15. des ersten Monats eines Kalcndcrhalbjahres hinaus. Gibt die anforderndc Gemeindekasse weder Postscheck- noch Bankverbindung auf der Lohnsteuerkarte an, kann der Arbeitgeber die baren Portoauslagen von dem abzuführenden Steuerbetrag abzichcn. Die einzelnen einbehaltencn Bürgersteuerbeträge sind im Lohn- konto gesondert anzuschreiben. Die Belege über die Abführung der Bürgersteuer-Teilbeträgc sind bis zum Ablauf des dritten Kalender jahres, das auf die Lohnzahlung folgt, aufzubewahren. Gleichzeitig werden Tabellen zum Ablesen der Bürgersteuermetz- beträge unter Berücksichtigung der Kinderermäßigungen veröffentlicht. Zurückbehaltung des Arbeitsbuches Der Erlaß des Neichsarbcitsministers vom 26. September 1940 (Ncichsarbcitsblatt I, S. 494) gibt die Grundsätze bekannt, die das NcichsarbcitSgcricht in seinem Urteil vom 21. Mai 1940 ausgestellt hat: Der Unternehmer mutz das Arbeitsbuch dem Arbeiter, Angestell ten oder Familienangehörigen bei der Beendigung der Beschäftigung unverzüglich zurückgebcn. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, abgesehen von den Fällen der rechtswidrigen Lösung des Arbeits- vcrhältnisses im Sinne der Anordnung vom 22. Dezember 1986 (Verlassen der Stelle ohne Zustimmung des Arbeitsamtes). In diesen Fällen darf daher das Arbeitsbuch zurückbehaltcn werden. — Unter »Beendigung der Beschäftigung« ist nicht die rechtliche, sondern stets die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Sonderunterstützung Dienstverpflichteter und Gleichgestellter Sonderuntcrstützung für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte kommt nur in Frage, wenn das jetzige Brutto-Arbeitscinkommcn ge ringer ist als das bisherige Bruttoeinkommen aus der Arbeit. Zur Ermittlung des Bruttoverdicnstes können nach allgemein gültigem Grundsätze die Wcrbungskostcn von dem Arbeitseinkommen abgcsetzt werden. Bei der Prüfung der Frage der Sonderuntcrstützung sind deshalb die Werbungskosten nicht nur vom neuen Arbeitseinkommen, sondern auch vom alten abzuziehcn. Ist dabei infolge erhöhter Wcr bungskostcn trotz gleichbleibendcn Arbeitslohnes das Bruttoeinkom men an der neuen Arbeitsstelle geringer (z. B. wegen erhöhter Fahr- kostcn), so bestehen keine Bedenken, den Unterschied als Sonderunter- stüyung zu erstatten. (Erlas; des Neichsarbcitsministers vom 28. Sep tember 1940, Neichsarbeitsblatt I, S. 494.) Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über das Zustel- lungswescn sind durch die Verordnung vom 9. Oktober 1940 (NGBl. I, S. 1340) vereinfacht und vereinheitlicht worden. Besonders wichtig ist: Hat der rechtmäßige Empfänger ein zuzustcllendcs Schriftstück tat sächlich erhalten, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem ihm das Schriftstück zugcgangen ist, auch wenn sich die form- gerechte Zustellung nicht Nachweisen läßt oder bei der Zustellung zwingende Zustellungsvorschriftcn verletzt worden sind. Umstcllungsvcrordnung für Eupcn, Malmcdy und Morcsnct Nach der Verordnung vom 8. Oktober 1940 (NGBl. I, S. 1876) haben Kaufleute, die zur Führung von Handclsbüchcrn verpflichtet sind, Jnvcntarc und Bilanzen für Stichtage nach dem 81. August 1940 in Reichsmark aufzustellen. Jnventarc und Bilanzen für Stich tage zwischen dem 1. Juni 1940 und 31. August 1940 sollen in Reichsmark aufgestellt werden. Jedenfalls sind für den 1. Juni 1940 oder für einen späteren Stichtag ein E r ö f f n u n g s i n v c n t a r und eine Eröffnungsbilanz in Reichsmark aufzustellen. Für die Umstellung im einzelnen werden eine Reihe Vorschriften gegeben, besonders für Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschasts- genossenschaften. Veranstaltungen der Gruppe Buchhandel Arbeitstagung der Buchhändler im Gau Düsseldorf Am Sonntag, dem 10. November, findet für die Buchhändler des Gaues Düsseldorf eine Herbst-Arbeitstagung statt (also nicht gemein sam mit den Berusskamcraden des Gaues Essen am 3. November in Duisburg, wie ursprünglich geplant und im Börsenblatt Nr. 239 vom 12. L ktober bckanntgcgeben). Stadtbüchcrcidirektor I)r. Rumpf- Bochum wird die Neuerschei nungen des Jahres besprechen. Beginn der Tagung pünktlich 10X> Uhr im Gemeinschaftsraum der Firma L. Schwann, Druckerei und Verlag, Düsseldorf, Eingang Kaiser-Wilhelm-Stratzc. Alle Mitglieder der Gruppe Buchhandel unseres Gaues bitte ich, daran teilzunchmcn. Ich erwarte das vor allem auch von unseren Jungbuchhändlcrn, zumal unser im Felde stehender Landessachberater, Berufskamerad L. Littmann, der z. Zt. aus Urlaub weilt, seine jungen Freunde nach langer Zeit wieder einmal begrüßen möchte. Die Tagung wird so zeitig beendet, das; den auswärts wohnenden Buchhändlern die Rückfahrt vor Beginn der Dunkelheit möglich ist. Gustav Mihm, Landesobmann. Buchhändler- und Jungbuchhändlertrcfscn für den Gau Westfalen-Süd Die Ncichsschrifttumskammcr Gau Westfalen-Süd veranstaltet für die Gruppe Buchhandel am 10. November in Dortmund in üblicher Weise ein Herbsttrcffen, bei dem die Neuerscheinungen des Jahres im Hinblick auf das Herbst- und Weihnachtsgeschäft bespro chen werden sollen. Tagungsraum: Deutsches Haus, Betenstratze 18, Weißer Saal. Beginn: 10 Uhr. Referent: I)r. Johannes Beer aus Frankfurt M.-Obcrursel. Es wird erwartet, daß sich möglichst jeder an den Aussprachen beteiligt. Schriftsteller Walter Vollmer liest aus den »Pöttcrslcuten«. Schluß der Tagung gegen 15.30 Uhr. Tagungsgebühr einschließlich Eintopsessen NM 1.50. (Wer nicht am Mittagessen tcilnimmt, zahlt NM 1.—.) Anmeldungen erbitte ich spätestens bis zum 5. November, Bochum, Kortumstratzc 61. Wilhelm Gustör ff, Landesobmann der NSK., Gau Westfalen-Süd Personalnachrichten Am 1. November wird der Landesobmann des Berliner Buch handels Herr G u st a v L a n g c n s ch c i d t, Mitinhaber der Langen scheidtschen Verlagsbuchhandlung in Berlin, fünfzig Jahre alt. Im Rat der Gruppe Buchhandel in der Ncichsschrifttumskammer vertritt Herr Langenscheidt die Gaue, ferner ist er stellvertretender Vor steher des Wirtschaftsverbandes der Berliner Buchhändler. Als Wclt- kriegstcilnehmer steht Herr Langenscheidt seit Beginn des Krieges als Major bei der Wehrmacht. Hauptschriftleiter: vr. Hellmuth Walter Herfurth, Leipzig. - dttton: Leipzig 0 L. Lanaenbucher, Schömberg. — Stellvertreter des Huuptschriftleiters: Franz Wagner, Leipzig. — Berantw. Anzeigenletter: Verlag: Verlag des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftleitung und Erpe- «Sertchtsweg 26, Postschltchfach 274/78. — Druck: Ernst Hedrtch Nachf., Leipzig 0 1, Hospttalstrabe 1l»—IS. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 glllttgl
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