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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1940
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- Deutsch
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testen ab. Des weiteren besteht für die Verlagsbetriebe eine Son derlage insofern, als hier der kombinierte Typ in verschiedenen Varianten (Buchveriag und Zeitschriftenveclag, Zeitungsverlag mit Zeitschriften- und Buchverlag, mit und ohne eigene gra phische Betriebe, Buch- »nd Zcilschriftenvcrlag mit graphischen Betrieben usw.) besonders zahlreich vertreten ist. Dabei handelt es sich außerdem gerade um die Betriebe einer höheren Größen ordnung, die am ehesten einer ausgeführten Buchhaltung bedür fen, sie zum Teil bereits besitzen und für die Umstellung beson dere Aufgaben stellen können. Bei dem ersten Entwurf des Ver- lagskontenrahmcns überwog noch die Annahme, daß es vorteil hafter wäre, weitestmögliche Übereinstimmung mit dem Konten plan für das Sortiment zu bewahren. Die eben zuletzt gemachte Feststellung hat aber als näherliegcnd und notwendiger erwie sen, eine engere Anlehnung an den bereits verbindlich gemachten Drnckcrci-Kontcnplan vorznnchmcn, wie es auch in dem Ent wurf der Rcichsprcssckammcr geschehen ist. Es dürfte deshalb zweckmäßig sein, die sich daraus ergebenden Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf vorzunehmen, wobei in erster Linie eine veränderte Anlage der Klasse 3 in Frage kommt. Daß außerdem die Kostenartenklasse 4 aufgeteilt und diese Konten zum Teil auch noch in der freien Klasse 5 untergebracht werden, ist eine Erleichterung, die an sich leine grundsätzliche Umstellung bedeutet. In der Untergliederung der Gruppe 80 wird der Buch verlag etwas andere Wege gehen müssen, als es der in erster Linie für die Bedürfnisse des Zeitungsverlags mit eigener Drucke rei angelegte Entwurf für die Reichspressekammerbetriebe Vor sicht. Darauf wird später noch erläuternd näher einzugehcn sein. Der Kontenplan erhält danach die aus vorstehender Veröffent lichung ersichtliche Gestalt. In dieser Gestalt ist der Kontenrahmen — wie schon er wähnt — für gemischte Betriebe stärkster Differenzierung ge dacht, um ihn von vornherein für alle Fälle ausgerüstet sein zu lasten. Namentlich für den reinen Buchverlag, insbesondere ohne eigenen Grundbesitz und ohne graphische Betriebe, machen sich selbstverständlich sehr Viole in dem Grundentwurs eingestellte Konten entbehrlich. Um dies sofort einmal anschaulich vorzu- stellen, geben wir nachstehend noch einen vereinfachten Plan, der lediglich die Konten enthält, die annehmbar unter allen Um ständen werden geführt werden müssen. Zu bemerken ist dabei noch, daß um des externen Betrieb-Vergleiches willen die Bezif ferung der Konten so vorgenommen werden muß, wie es in Rücksicht auf die weiter ausgeführten Kontenpläne umfangreiche rer Betriebe vorgesehen ist. Konten, die nicht benötigt werden, machen die Bezifferungen, die dafür bestehen, nicht frei. Im Augenblick mag cs genügen, zunächst diesen Kontenplan im all gemeinen bekannt zu machen. Erläuterungen dazu bleiben Vor behalten. Klasse « Ruhende Konten 03 Betriebs- und Gcschäftsausstat- tung, Werkzeuge, Fuhrpark 06 Beteiligungen, Anlagewert papiere, langfrist. Forderungen 07 Langfristige Verbindlichkeiten 08 Kapital und Rücklagen OS Wertberichtigungen, Rückstellun gen, Zahresabgrenzung Klasse 1 Finanzkontcn 10 Kasse 11 Postscheck, Neichsbank, andere Banken 12 Besitzwechsel, Schecks 13 Wertpapiere 14 Forderungen ans Warenliefe rungen und Leistungen 15 Sonstige Forderungen 16 Verbindlichkeiten aus Waren lieferungen und Leistungen 17 Schnldwcchsel 18 Sonstige Verbindlichkeiten 19 Sonstige Konten 190 Privatkonten 191 Abstimmung mit Nebenbuch haltungen Klasse 2 Abgrenzungskonten 20 Außerordentliche und betriebs fremde Aufwendungen 21 Außerordentliche und betriebs fremde Erträge Klasse 2 (Fortsetzung) 22 Vor- und Nachleistungen 25 Zinsaufwendungen und -ertrüge 29 Aus dem Erfolg zu deckende Aufwendungen Klasse 3 Stoff- und Warcnkonten 30 Papier, Karton, Pappe 32 Buchbindermaterial 33 Betriebsstoffe 37 Handelsware Klasse 4 Kostenortenkouten (Betriebskosten) 40 Bruttolöhne 41 Brnttogehälter 42 Soziale Aufwendungen 43 Materialverbrauch 44 Strom, Gas, Wasser 45 Instandhaltung, Reparaturen 46 Miete 47 Stenern 49 Sonstige Kosten Klasse 5 Kostcnartcnkonten (Vertriebskosten) 50 Provisionen 51 Werbungskosten 52 Werbeabgabe 53 Post- und Bahngebühren 54 Neisespesen 66 Kommissionär-, BAG-Gebühren Klasse 7 Fertigungs- und Erzcugnifsekonten 74 Fertigerzeugnisse Untergegliedert nach Verlags objekten, von denen jedes eine Nummer und ein eigenes Konto erhält, das entsprechend beziffert wird 74/1, 74/2 usw. Auf diesem Konto wird gesammelt von 30 und 32 der Nohstoffverbrauch so wie unmittelbar die Herstel lungskosten (Druck, Einband, Klischees usw.) sowie das Ho norar. Klasse 8 Erlöskontcn 80 Ertrag Untergcgliedert nach Verlags- objckten wie 74. Bei Zeitschrif ten ist weiter unterzngliedern nach Bezugsgelder- und Anzei genannahmen. 86 Erlös für Handelswaren (Ge genkonto zu 37) 87 Erlösschmälerungen 88 Erlöse ans sonstigen Leistungen 89 Erlöse aus Abfallverwertung Klasse 9 Abschlußkouten 98 Jahresgewinn- u. -Verlustkonto 99 Jahresbilanzkonto Liste der für Jugendliche und Büchereien ungeeigneten Druckschriften Mit dieser Besprechung wird ein Buchverzeichnis angekünöigt, das für jeden Buchhändler und Leihbnchhändler unentbehrlich ist. Es ist die »Liste der für Jugendliche und Büchereien ungeeigneten Druckschriften«. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bücherei vom Neichsministerium für Volksanfklärung und Propa ganda, Abteilung Schrifttum, herausgegcben. Die erste Ausgabe um faßt alle Titel, die bis zum 15. Oktober nach der Anordnung Nr. 70, 2. Absatz, der Neichsschrifttumskammcr zu erfassen waren. Die erweiterte Fassung der erwähnten Anordnung gab die Mög lichkeit, solche Bücher, deren Lektüre für jugendliche Leser ungeeignet ist, auf die dafür vorgesehene Bnchliste zu setzen. Es heißt in dieser Anordnung: »solche Schriften dürfen 1. nicht in Schaufenstern und allgemein zugänglichen Vllcher- ständen öffentlich ansgelegt werden; 2. nicht durch Reisende, Bücherkarrenhändler, Ausstellungshänd ler und sonstige Händler ohne festen Verkaufsraum vertrieben werden; 3. nicht in Leihbüchereien, Volksbüchereien, Vereins-, Betriebs-, Werk-, Hotel-, Krankenhaus-, Schiffs- und ähnlichen Büchereien verliehen, vermietet, veräußert oder vorrätig gehalten werden; 4. nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgchändigt werden.« An den Buchhandel wenden sich besonders Punkt 1 und 4 dieser Anordnung. Es ist deshalb wichtig, daß er sich mit den entsprechen den Titeln bekanntmacht. Die Mitarbeit der Deutschen Bücherei gewährleistet die vorzüg liche bibliographische Durcharbeitung, das hinwiederum gestattet dem Buchhändler und Leihbuchhändler den Vergleich mit seinem Buch- 45V Nr. 283 Dienstag, ten 3. Dezember 1^10
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