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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1938
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- Deutsch
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nterung tritt hier die Entbindung von den amtlichen Verpflichtun gen. Der entrichtete Hochschullehrer führt seine bisherigen Amts bezeichnungen mit dem Zusatz »emeritiert« weiter. Die Hochschul lehrer können weder versetzt, noch nach dieser Regelung in den Wartestand versetzt werden. In den Fällen der Paragraphen 71 bis 75 des Deutschen Bcamtengesetzes über politische, Abstammungs-, Tienstunfähigkeitsgrllnde für die Entpflichtung findet auch nach der Emeritierung eine Versetzung in den Ruhestand statt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1938 in Kraft, mit Ausnahme des § 7 betr. Sterbe-, Witwen- und Waiseugelder, der schon rückwirkend vom 1. Juli 1937 Gültigkeit erhält. Dieses neue Ncichsgesetz ist vorläufig nur für das alte Reichsgebiet wirksam; für das Land Österreich bleibt es noch Vorbehalten. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Zum Abschluß der Werbearbeit für den nationalsozialistischen Bekenntnistag am 10. April 1938 hatte der Leiter der Lehranstalt, Studiendirektor vr. U h l i g, die gesamte Schulgemeinde, Lehrherren und Eltern, Lehrer und Schüler, zu einem O st e r r e i ch - A b e n d am 7. April zusammengerufen. Im Mittelpunkte dieses Abends standen eine anregende Schilde rung der österreichischen Landschaft durch Studienassessor Teich mann und ein Lichtbildervortrag des Kunsthistorikers der Lehr anstalt, Walter Reichel, dessen begeisternde Darstellung der deut schen Kunst Österreichs lebhaften Widerhall fand. Mit Musik von- Mozart und Haydn und mit österreichischer Dich tung wurde das prächtige Bild ergänzt, das dieser nationalpolitische Abend von dem gewaltigen Beitrag Österreichs zur deutschen Ge- samtkultur vermitteln sollte und allen Besuchern auch in so lebendiger Weise vermittelt hat, daß jeder wirklich wußte und fühlte, wofür dem Schöpfer Großdeutschlands zu danken ist. So traf der zündende Wahl appell vr. Uhligs geöffnete Herzen und Führerehrung und Schluß gesang »Was ist der Deutschen Vaterland?« erklangen als ein ein ziges Bekenntnis: »Ja!«. S. Kameradschaftsabend im Berliner Buchhändlerhaus Der allen Berliner Buchhändlern bekannte Geschäftsführer des »Wirtschaftsverbandes der Berliner Buchhändler« und der »Bestell- anstalt für den Berliner Buchhandel«, Rudolf Möhring, trat nach Erreichung des siebzigsten Lebensjahres Anfang April d. I. in den wohlverdienten Ruhestand. Anläßlich seines Ausscheidens als Betriebsführer fand am Sonn abend, dem 2. April, im Berliner Buchhändlerhaus ein Kamerad schaftsabend statt, zu dem sämtliche Gefolgschaftsmitglieder erschienen waren. Herr Rudolf Möhring stellte der Gefolgschaft seinen Nach folger, den bisherigen Geschäftsführer der Landesloitung Berlin der Ncichsschristtumskammer sowie Leiter der Berliner Geschäftsstelle des Börscnvereins, Buchhändler Hans Höynck, vor, der jedes Gefolgschaftsmitglied durch Handschlag begrüßte und verpflichtete. Herr Möhring verabschiedete sich im Laufe des Abends mit Worten des Dankes für treue Mitarbeit von allen Erschienenen. Umrahmt von Gesang und Vorträgen nahm der Kameradschafts abend einen -fröhlichen und harmonischen Verlauf. Bn. Die Nacherklärungspflicht Wenn ein Steuerpflichtiger nachträglich, aber vor dem Ablauf der Steucrverjährungsfrist erkennt, daß eine Steuererklärung un richtig oder unvollständig ist und daß die Unrichtigkeit oder Ünvoll- ständigkeit zu einer Verkürzung von Steuereinnahmen führen kann, so ist er nach der Abgabcnordnung verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Fin-anzbehörde anzuzeigen. Nach der Rechtsprechung des Neichsfinanzhofs braucht eine Nachcrklärung nicht abgegeben zu werden, wenn bei Aufdeckung des Fehlers eine Berichtigungsveran lagung unzulässig wäre oder der Fehler wegen seiner Geringfügig keit völlig bedeutungslos ist. Bezüglich der letzten Frage ist jedoch Vorsicht am Platze, da sich aus verschiedenen- Gründen der zunächst steuerlich bedeutungslos erscheinende Fehler in der Zukunft anders auswirken kann. Im Falle der Nacherklärung kann das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Zuschlag bis zu 10°/o der endgültig fest gesetzten Steuer auferlegen, jedoch bewahrt die Nacherklürung den Steuerpflichtigen vor einer Strafverfolgung, weil gerade die Er gänzung oder Richtigstellung, ehe eine Anzeige erfolgt oder eine Unter suchung eingeleitet ist, einen Strafausschließungsgrund bildet. Die Nacherklärungspflicht bezieht sich nicht nur auf die zuletzt abgegebenen Steuererklärungen, sondern in gleicher Weise auch auf frühere Steuer erklärungen und sonstige den Steuerbehörden gemachte Mitteilungen. Verlängerung der Amtsdauer der Vertrauensräte Durch Gesetz vom 11. April 1938 (Neichsgesetzblatt I, Seite 358) ist die Amtsdauer der Vertrauensräte erneut bis auf weiteres ver längert worden. Wahrung von Fristen an Werktagen mit Sonntagsdienst Werktage, an denen auf Grund besonderer Anordnung der Dienst bei den Behörden nach den Vorschriften des Sonntagsdienstes zu regeln ist, sind keine allgemeinen Feiertage im Sinne der gesetz lichen Vorschriften. Fristen, deren Ende auf einen solchen Werktag fällt, enden daher mit dem Ablauf dieses Tages selbst, nicht erst mit dem Ablauf des darauffolgenden Werktages. Das ist wichtig für alle Fristen, z. B. Berufungs-, Nevisions-, Einspruchsfristen, die am be vorstehenden Ostcrsonnabend ablaufen. Das Neichsjustizministerium hat veranlaßt, daß, unbeschadet der Einschränkung des Dienstes an solchen Werktagen, bei den Gerichtsbehörden fristgebundene Partei handlungen vocgenommen werden können. Jubiläum Die Buchhandlung Karl Aletter in Mannheim besteht am 18. April hundert Jahre. Sie ist aus der Firma I. Bensheimer hervorgegangen und 1883 von Ernst Aletter, dem Vater des heutigen Inhabers erworben worden. 1924 ging das Geschäft auf die beiden Sohne über, von denen der ältere, Herr Karl Aletter, seit 1931 Alleininhaber ist. Bücherspende für Österreich zum Abstimmungssieg Der L. Staackmann Verlag in Leipzig, der seit den Zeiten Peter Roseggers, dessen Gesamtschaffen bei ihm vereint ist, aufs engste mit der deutsch-österreichischen Dichtung verbunden ist, hat am 11. April folgendes Telegramm an den Gauleiter Bürckel in Wien gerichtet: »Begeistert vom herrlichen Abstimmungssieg stellen wir Ihnen eine Spende von dreitausend Büchern unseres Verlages zur Ver teilung an bedürftige deutsch-österreichische Volksgenossen zur Ver fügung. Heil Hitler! Staackmann Verlag.« Betriebslesestunde Die Betriebsgemeinschaft der Buchhandlung Gustav Fock, G. m. b. H. und der Akademischen Verlagsgesellschaft m. b. H. in Leipzig, die bereits zwei musikalische Feierstunden erfolgreich durchgeführt hatte, veranstaltete am 5. April eine Betriebslesestunde. Der Leipziger Lehrer Paul Georg Münch berichtete in humorvoller Weise von seinen Eindrücken als Teilnehmer an einer KdF.-Fahrt nach Madeira und von seinen Erfahrungen, die er in langen Jahren als Schulmeister gemacht hat. Seine humorvollen Aus führungen- ließen alle Anwesenden einmal für kurze Zeit die Sorgen des Alltags vergessen. Verkehrsnachrichten Werbeantworten Die Reichspost gibt bekannt, daß während einer Übergangszeit bis 31. Oktober 1938 zur Verwendung als Werbeantworten (s. Nr. 62, S. 215) auch Karten zugelassen werden, die den Aufdruck »Post karte« oder »Drucksache« tragen, aber im Markenfeld keine Angabe über die nichtfreigemachte Einlieferung enthalten. Voraussetzung für die Zulassung derartiger Karten ist, daß die Anschrift in Buch druck und die zweimal stark unterstrichene Bezeichnung »Werbeant wort« in die Augen fallend mit Stempel unter Verwendung schwar zer Stempelfarbe hergestellt sind. Sonst dürfen auf der Aufschrift seite nur noch Buchungs- und Geschäftsnummern angegeben werden. Karten, bei denen die Anschrift nicht durch Buchidruck hergestellt ist, sind unzulässig. Personalnachrichten Der Seniorchef der Firma Everhard Sommer, Buchhandlung mit Nebenzweigen, Verlag und graphische Betriebe in Ahlen (Wests.), Herr Everhard Sommer, konnte am 12. April seinen fünfundsicbzigsten Geburtstag feiern. Herr Sommer über nahm mit zweiundzwanzig Jahren 1885 das elterliche Geschäft und baute es aus kleinen Anfängen weiter aus. Im Jahre 1898 wurde der bestehenden Buchdruckerei ein Zeitungsverlag angeschlossen, und seit diesem Jahre erscheint die Ahlener Volkszeitung. Hauptschriftlciter: vr. Hellmuth Langenbucher, Schömbera. - Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Franz Wagner, Leipzig. — H.erf.urth, Leipzig. - Verlags Verjag des Bürsenvereins der Deutschen Buchhandler zu Leipzig. — Anschrift der dition: Leipzig 6 1, > ertchtswe g^ Postflhlietzfa^ 274/75. ^ ^ ^ . Druck: Ernst Hedrtch Nachf., Leipzig 6 1. Hospttalst'raHe 11a-18. Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültigI Schriftlettung und Expe- DA. 7S50/III. Davon »185 316 Nr. 88 Donnerstag, Len 14. April 1W8
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