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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1938
- Strukturtyp
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- 1938-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1938
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leben; ihre erste Liebe ist Mitleid und demütiges Hinnehmen wollen der bescheidensten Freuden des Lebens; dann kommt die große Leidenschaft, von der sie um und um gewendet und durch geschüttelt und betrogen, auf sich selbst zurückgeworfen wird — durch die Liebe zu dem Sohn eines reichen Bauern, der sie nicht heiraten kann. Sie ist durch dieses läuternde Erlebnis entschei dend gewandelt, aus dem Nehmenwollen ist ein Gebenwollen, die Bereitschaft zu dienen, geworden: sie wird einem Studenten mit zerrissenem Innern Trost und Hilfe, ohne ihn doch vor der letzten Verzweiflung, die ihn in den Freitod treibt, retten zu können. Sie wird schließlich die Frau eines Arbeiters, an dessen Seite sie ein einfaches, oft dumpfes Leben führt. Er behandelt sie nicht immer gut, er betrügt sie, aber sie dient ihm, sie trägt Leid stumm und ohne Klage, sie wird die stille Dulderin, die Heldin des Alltags. Der Schlußabschnitt des Romans »Ma thilde«: »Wenn nun eine am Brunntrog steht, kennt man sie«, gehört zum Schönsten und Unvergeßlichsten an sozialer Dich tung, was wir in deutscher Sprache besitzen. Dieses Werk Carl Hauptmanns ist ein sozialer Roman mit hoher künstlerischer Verdichtung, dabei wird gar nicht von sozialen Problemen ge redet, die Menschen, vom Dichter fast durchweg sicher gesehen und gezeichnet, wirken durch und aus sich selbst und reden damit eine beredtere Sprache als jede auch noch so tiefsinnige proble matische Erörterung. In gleicher Weise aus dem Leben herausgehoben sind die Schicksale der Menschen, die uns Hauptmann in den Novellen bänden '»Schicksale« und »Hütten am Hange« schildert. Auch hier sind es meist die Lebsnskreise der kleinen Leute, die sonst ihr unbeachtetes Dasein leben und in deren Welt uns hier der schlesische Dichter einführt. Er hat dem Volke nicht nur auf den Mund, er hat ihm tief ins Herz gesehen; er hat die schwei gende Sehnsüchtigkeit, mit der diese Menschen dem Leben begeg nen, zufrieden mit den bescheidensten Erfüllungen, in unvergeß lichen Gesängen umdichtet; nicht nur im Etoff, auch in der Kunst, den Stoff zum Leben zu erwecken, gemahnt Hauptmann an seinen großen Landsmann Hermann Stehr; einige Stücke der Sammlung »Hütten am Hänge» sind Meisterwerke deutscher Novellenkunst. Der landschaftliche Hintergrund dieser Erzählun gen ist das Riesengebirge, das »jäh aufsteigi mit seinen Kämmen, Wäldern und Tiefen, mit seiner düsteren Schwere und sichtigen Klarheit« und dem er in seinem »Rübezahlbuch« ein be sonders schönes Denkmal gesetzt hat. Das stilistisch und zum Teil auch stofflich doch mehr zeit bedingte dramatische Schaffen Carl Hauptmanns soll hier nur kurz berührt werden. Genannt seien das Märchendrama: »D i e armseligen Besenbinder« und die fünfaktige Komödie: »Die Rebhühner«. Auf Carl Hauptmanns Kriegsbuch »Tantaliden« sei ebenfalls am Rande noch hingewiesen, es ist Entwurf geblieben, wenngleich es den Leser aufzuwühlen vermag durch die poetische Klarheit der Gesichte, die darin niedergelegt sind. Das heiße Ringen des Dichters um einen geistigen Stand punkt kommt besonders unmittelbar in den »Tagebüchern und Briefen« zum Ausdruck, die das Bild, das wir aus den Werken Carl Hauptmanns gewonnen haben, in wesentlichen Zügen ergänzen. Carl Hauptmann kämpfte unablässig um die Befreiung von dem glänzenden aber leeren Treiben, das sich fälschlicherweise Leben nannte, er suchte bis zur Selbstausgabe nach Menschen, da ihm überall nur Larven begegneten: »Ich will Menschen finden«, heißt es im »Einhart der Lächler«, »nicht Werker, Menschen«. »Menschen, die die Welt spiegeln, ihre eigene und die ewige zugleich, kristallklar in ihrem eigenen Wesensblick«, nicht »Werker, die im Dienste der Gesellschafts- Mächte zusammenhäuften, redeten, kommentierten, alles zu wis sen meinten, nicht schauten mit eigenen Sinnen, nichts lebten aus Blut und Atem, als einen Widerschein fremder Welten, fremder Gefühle und fremder Entschließungen«. Der Kampf Carl Hauptmanns, dieses oft fast verzweifelte Ringen um die Läuterung des Lebens, ging unentschieden aus, aber wenn es ihm auch nicht gelungen war, Sieger zu werden, so stand er doch gleichwohl nicht als Verlorener vor dem Schick sal, dazu war er viel zu tief verwurzelt im Lebensgrund seiner Heimat und seines Volkstums, deren Kraft er in den Gestalten seiner Werke erweist: hier, wenn er die ihrer Art und Herkunft Getreuen ungebrochenen Wesens durch ihr Leben gehen läßt, auch wenn sie im Kampf mit dem Schicksal unterliegen, und dort, wenn er die, die aus eigenem Willen oder Verhängnis außerhalb jener Bindungen treten, als Zerrissene, Gespaltene darstellt. So ist sein Schaffen in mancher Hinsicht auf unsere Zeit gerichtet, und eine eingehende Beschäftigung mit seinen Werken muß jeden, der sich die Mühe einer solchen macht, zu der Erkenntnis führen, daß wir in Carl Hauptmann eine der be deutendsten Dichterpersönlichkeitsn aus der Zeit des Zweiten Reiches sehen dürfen und müssen. Pflichtexemplar-Gesetz für Sachsen Im Sächsischen Gesetzblatt Nr. 7 vom 7. Mai 1938 ist die nach stehende »Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Abgabe von Freistücken der Druckwerke an die Landesbibliothek in Dresden und die Universitätsbibliothek in Leipzig. Vom 14. April 1938« er schienen. Wir behalten uns vor, auf die Auswirkungen der Ausfüh rungs-Verordnung zurückzukommen. Der Wortlaut des Gesetzes ist im Börsenblatt Nr. 36 abgedruckt. Auf Grund von § 8 verbunden mit § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Abgabe von Freistücken der Druckwerke an die Landesbibliothek in Dresden und die Universitätsbibliothek in Leipzig vom 3. Februar 1938 (G.Bl. S. 8) wird folgendes bestimmt: Art. 1 (Zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes). Der Ablieferung unterliegen nicht a) Druckwerke, die in einer Auflage von nicht mehr als fünfhundert Stück erscheinen, d) Druckwerke mit einem Ladenpreis von mehr als zweihundert Reichsmark; Druckwerke, die in Lieferungen oder Einzelbänden erscheinen, sind jedoch nur befreit, wenn der Ladenpreis der einzelnen Lieferung oder des einzelnen -Bandes zweihundert Reichsmark überschreitet. Art. 2. (Zu 8 1 Abs. 2 des Gesetzes.) 1. Der Ablieferung durch den Drucker unterliegen nicht die nach Artikel 1 von der Ablieferung befreiten Druckwerke. 2. Soweit der Drucker ablieferungspflichtig ist, besteht diese Pflicht nur für die zum öffentlichen Vertriebe bestimmten Druck werke. Als Druckwerke gelten nur die von dem Drucker gebunden oder zum mindesten vollständig zusammengetragen und gefalzt herge stellten Druckwerke, mithin nicht Bogen, Teile, Vorlagen und der gleichen. Art. 3. (Zu 8 2 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes.) 1. Der Ablieferung unterliegen nicht Tonwerke, die zur Gat tung der musikalischen Schlager gehören. 2. Als Text oder Erläuterungen gelten nicht die Angabe des Komponisten, der Opuszahl, der Tempi, des Fingersatzes und der gleichen. 3. Bei Tonwerken in Verbindung mit Text oder Erläuterungen unterliegen die Stimmen nicht der Ablieferung, wenn Partituren und Klavier- oder Orgelauszüge erscheinen. 4. Die Landesbibliothek und die Universitätsbibliothek können auf die Ablieferung von Bearbeitungen und Teilausgaben verzichten. Art. 4. (Zu 8 2 Abs. 5 des Gesetzes.) Der Ablieferung unterliegen nicht Druckwerke von Verlegern, die im Ausland ihre Hauptniederlassung haben. Sind diese Druckwerke jedoch Gegenstand eigener Verlagsgeschäfte von Zweigniederlassungen innerhalb des Landes Sachsen, so sind sie abzuliefern. Art. 6. (Zu 8 3 Abs. 1 des Gesetzes.) 1. Zu den Druckwerken im Sinne von 8 3 Abs. 1 Buchstabe 3 des Gesetzes zählen auch Wertpapiere aller Art. 2^ Außer den in 8 3 Abs. 1 aufgeführten Druckwerken sind befreit: I. von der Ablieferung an die Landesbibliothek und an die Universitätsbibliothek: 1. Abreißkalender, soweit sie nicht heimatkundliche Bedeutung haben, 2. Jugendschriften, 382 Nr 107 Dienstag, den 10. Mai 1938
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