Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189001275
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900127
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-01
- Tag1890-01-27
- Monat1890-01
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
barkeit der Ausnahmebestimmung hingestellt. Die Motive zu Z 6b des Entwurfs (Z 7a des Gesetzes) bezeichnen es als maß gebend, daß nur kleinere Schriftwerke in anderen Werken wörtlich wiedergegeben werden dürfen. Die Bestimmung darüber aber, welche Werke so klein seien, daß sie wörtlich und vollständig wieder abgedruckt werden dürfen, sei dem Ermessen des Richters zu überlassen; es sei dies nicht nach allgemeinen festen juristischen Kriterien, sondern nur nach den konkreten Umständen des ein zelnen Falles zu beurteilen (Drucksachen des Reichstages des Norddeutschen Bnndes von 1870 Nr. 7, Seite 23). Wenn das Gesetz von »geringerem Umfange« spricht, so hat hierbei jedenfalls auch, und zwar an erster Stelle, der räum liche Umfang der aufgenommenen Schrift, und zwar dieser nicht absolut, sondern im Verhältnisse zu dem Umfange des Schrift werks, in welches die Aufnahme erfolgt, in Betracht zu gelangen. Letzteres ergiebt sich schon aus dem Wortlaute des Gesetzes, der Gegenüberstellung des geringeren Umfangs zu dem größeren Ganzen, ebenso aber auch aus der Natur der Sache, da eine absolute Norm darüber, was größerer oder geringerer Umfang ist, sich nicht aufstellen läßt, hierfür vielmehr nur das Verhältnis mehrerer Gegenstände zu einander maßgebend sein kann. Die Revision irrt aber, wenn sie meint, daß nur der räum liche Umfang, nicht aber auch daneben das innere Verhältnis entscheide, in welchem beide Schriften zu einander stehen. Der Zweck der Ausnahmebestimmung des 8 7» ist die Wahrung der Interessen freier wissenschaftlicher Forschung, der Fortentwickelung der Litteratur auf wissenschaftlichem Gebiete. Soweit eine be reits veröffentlichte Schrift den Stoff zu selbständigen neuen wissenschaftlichen Forschungen und Schöpfungen bietet, soll deren Benutzung selbst durch wörtlichen Wiederabdruck nicht ausgeschlossen sein, sobald nur das vom Gesetze erforderte Verhältnis des ge ringeren Umfangs zum größeren Ganzen vorliegt, welches seiner seits seinem Hauptinhalte nach ein selbständiges wissenschaftliches Werk ist. Daraus ist zu folgern, daß neben dem räumlicher. Umfange ganz wesentlich auch die Bedeutung in Betracht zu gelangen hat, welche die abgedruckte Schrift im Verhältnis zu dem Werke, in das sie aufgenvnimen ist, dem inneren Gehalte nach hat. Das letztere kann seinem Hauptinhalte nach die Eigen schaft eines selbständigen wissenschaftlichen Werks, einer Neu schöpfung aus wissenschaftlichem Gebiete nur haben, wenn der aufgenvmmene, vorher bereits veröffentlicht gewesene Bestandteil auch qualitativ dem Ganzen gegenüber znrücktritt Denn nur bei verhältnismäßiger Unerheblichkeit des aufgenommencn Bestandteils auch auf qualitativem Gebiete kann das Schriftwerk eine Neu schöpfung sein, während es diese Eigenschaft verliert, wenn es die litterarische Bedeutung, die es zu einem wissenschaftlichen Werke macht, erst oder auch nur vorwiegend durch die darin aufgenommene Schrift erhält. Daß der Vorderrichter diese Grundsätze verkannt habe, er scheint durch den Inhalt der Urteilsgründe widerlegt. In diesen lvird von den in die Broschüre aufgenommenen beiden Aussätzen zwar gesagt, sie seien »überhaupt« größeren Umfangs. Daneben und hauptsächlich wird aber die Entscheidung, daß es sich nicht »m Schriften geringeren Umfangs handle, darauf gestützt, daß dieselben innerhalb der Broschüre sowohl ihrer äußeren Aus dehnung, als auch ihrer Bedeutung für das Ganze nach eine so wichtige Stellung einnehmen, daß sie nicht als Schriften von ge ringerem Umfange, insbesondere dem Ganzen gegenüber, bezeichnet Werden können, deren Aufnahme diesem Ganzen den Charakter eines wesentlich neuschöpferischen Werkes nicht zu entziehen ver möchte. Damit hat der Vorderrichter in rechtlich unanfechtbarer Weise diejenigen Verhältnisse, welche für Entscheidung der Frage Maßgebend sind, in Betracht gezogen, so daß ein Rechtsirrtum, auf welchem dieselbe beruhte, ausgeschlossen erscheint. Die auf dieser Grundlage getroffene Entscheidung selbst aber entzieht sich, als »ns thatsächlichem Gebiete liegend, der Nachprüfung des Revisions gerichts. Auch darin kann der Revision nicht beigetreteu werden, wen» sie geltend machen will, es seien hinsichtlich der. Frage der An wendbarkeit von H 7n die beiden in die Broschüre aufgenommenen Aufsätze getrennt zu behandeln und cs sei rücksichtlich eines jeden von ihnen für sich allein die Frage zu beantworten gewesen, ob er eine Schrift geringeren Umfanges sei. Entscheidend ist hierfür »ichi, daß die beiden Aufsätze in der Zeitschrift »das Magazin- in verschiedenen Nummern derselben veröffentlicht gewesen sind, sondern daß sie, überdies unter Verletzung des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts der nämlichen Person, in dieselbe Broschüre in unmittelbarer Aufeinanderfolge und in inhaltlichem Zusammen hänge ausgenommen worden sind Eine Trennung und gesonderte Beurteilung des Verhältnisses, in welchem sie quantitativ und qualitativ zur Broschüre standen, wurde hierdurch ausgeschlossen. Die Entscheidung, daß objektiv verbotener Nachdruck vor liege, unterliegt hiernach keinem rechtlichen Bedenken. Vermischtes. Vom Postwesen. — Postpaketvcrkehr mit Columbien. Be kanntmachung. Von jetzt ab können Postpakete ohne Wertangabe im Gewichte bis 5 bx nach der RepublikColumbien versandt werden. Die Postpakete müssen frankiert werden. Die Taxe beträgt, ohne Rücksicht auf ras Gewicht. 3 für jedes Paket. Ueber die Verscudungsbedingungen erteilen die Postanstattcn auf Verlangen Auskunft. Berlin IV., den 8. Januar 1890. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Das »Chemnitzer Tageblatt« veröffentlicht folgendes: Bekanntlich werden nach den bestehenden Bestimmungen im Postpaketverkehr mit Großbritannien unbestellbare Pakete, über welche eine Verfügung des Absenders nicht binnen drei Monaten nach Absendung der Un- bestellbarkeitsmeldung bei der Bcstimmungspostanstalt eingeht, nach dem Aufgabeort zurückgesandt. Betreffs solcher Pakete aus Großbritannien sind die bez. Bestimmungen von jetzt ab noch dahin erweitert worden, daß solche unbestellbare Pakete aus Großbritannien und Irland, über welche vom Absender ungeachtet wiederholter Aufforderung eine Ver fügung nicht zu erlangen gewesen ist, gar nicht zurückgesandt werden, wenn innerhalb der Frist von drei Monaten die Abhebung durch den Em pfänger nicht erfolgt, sondern vielmehr deutscherseits verkauft und ver nichtet werden. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind die für die Vorbildersammlung gemachten Neuerwerbungen, über 100 Tafel» mit Abbildungen von Bucheinbänden. Die Tafeln find zwei im vorigen Jahre erschienenen Werken entnommen: »Joh. Maul, Deutsche Buch einbände der Neuzeit« und »IVüsatls/, remarlcable binäiußs iu tbs Lritisb blussum«. Während Maul uns in sorgfältiger Auswahl auf 10 Tafeln Meister- lcistungen der heutigen deutschen Buchbinderei vorführt, giebt Wheatley auf 62 Tafeln die schönsten im Britischen Museum zu London auf- bcwahrten Einbände aus dem 13. bis 19. Jahrhundert. Vom Kolportagebuchhandel. Vortrag. — Herr Felix Hacker, 1. Vorsitzender des Centralvereins deutscher Kolportagebuch händler, wird heute, Montag den 27. Januar, nachmittags 5 Uhr, im Kaisersaale der Centralhalle in Leipzig vor dem »Verein deutscher Kolpor tagebuchhändler zu Leipzig« einen Vortrag halten über das Thema: -Der deutsche Kolportagebuchhandel, seine Bedeutung, seine Organisation und seine Feinde«. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriftcn, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Verzeichniß der neu erschienenen und neu aufgelegten Bücher, Land karten rc. 1889 II. Herausgegeben und verlegt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig. Hundertdreiundachtzigste Fortsetzung. 8°. 6XXXV, 603 S. Preis 4 geb. 4 ^ 60 H. , Dieser das Jahr 1889 abschließende zweite Halbjahrsband zeigt in einer abermaligen Erhöhung der Seitenzahl gegenüber dem entsprechenden Bande des Vorjahres das gewohnte regelmäßige Anwachsen der deutschen Verlagsthätigkeit Seine Einrichtung ist die althergebrachte, bewährte. Allgemeines Bücher - Lexikon. Von Wilhelm Heinsius. 18. Band <1885—Ende 1888) von Karl Bolhoevener. 14. Lief. 4». (II. S. 137—216) (Mentzel — Nalepa). Leipzig 1890, F. A. Brockhaus. 8eblagrvort-I(ataIoA 1883—1887. Von 6arl OsorA u. Deopolcl Ost. 23. Inok. xr. 8". 8.897—944 (8taatsreol>t—Ichoaterstüdiss, Hannover 1889, Vr. Oruss's Luebüäft-. (Ost öd 6eor§).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder