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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1929
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- 1929-07-20
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- 20.07.1929
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X° lK6. 2V. Juli 1929- Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. von den anderen Beiträgen, betrachtet und beurteilt werden muß. Dies gilt meines Erachtens auch dann, wenn die verschiedenen Beiträge unter einer einheitlichen Idee stehen, die durch sie ver wirklicht werden soll. Wenn man von diesen Sammelwerken — mit denen sich die Prüfstellen bisher noch nicht zu beschäftigen Gelegenheit gehabt haben — absieht, ist aber ein Buch grundsätz lich ein geschlossenes Ganzes. Und wenn wir nunmehr dazu übergehen, die Zeitschrif- ten zu betrachten, so sehen wir ohne weiteres, daß zwar in der Regel die oben gegebene Charakterisierung als eine Zusammen fassung verschiedener selbständiger Einzelbeiträge zutrifft, daß es aber auch Fälle gibt, wo die einzelnen Beiträge in einem mehr oder weniger innigen inneren Zusammenhang stehen. Manche Zeitschriften, so etwa die »Süddeutschen Monats hefte-, »Die Tat« usw. pflegen Hefte herauszugeben, in denen sich zwar Beiträge verschiedener Autoren befinden, aber Beiträge über ein besonderes Thema, sodaß alle verschiedenen Beiträge des betreffenden Heftes in einem inneren Zusammenhang unter einander stehen. In solchen Fällen kann man durchaus sagen, daß die betreffenden Hefte trotz der Mitarbeit mehrerer doch ein geschlossenes Ganzes bilden. Ähnlich ist die Sachlage auch bei Tendenzzeitschriften, die irgendeine kulturpolitische oder wirt schaftspolitische oder sonstige Forderung als ihr Programm ver treten und nur solche Beiträge bringen, die in irgendeinem Zu sammenhang mit dieser Grundtendenz der Zeitschrift stehen, mei stens sogar nur solche Beiträge, die diese Grundtendenz auch hilligen und vertreten. Auch hier wird man sagen können, daß die betreffenden Nummern derartiger Zeitschriften bis zu einem gewissen Grade ein einheitliches Ganzes bilden. Diese Mischtypen, die ein Mittelding zwi schen dem typischen Buch und der typischen Zeit schriftennummer dar st eilen, geben zu rechtlich inter essanten und praktisch wichtigen Erwägungen Anlaß. Bei in sich abgeschlossenen Büchern ist der Grundsatz anerkannt, daß es bei der Beurteilung der Frage, ob das betreffende Buch zur Schund- oder Schmutzliteratur im Sinne des Gesetzes zu rechnen ist oder nicht, auf die Gesamtwir kung der Schrift abgestellt werden muß. Vereinzelte bedenk liche Stellen, die sich in dem Buche finden, und die als solche, losgelöst aus dem großen Zusammenhang, vielleicht mit Recht zu Beanstandungen Anlaß geben könnten, sind nicht imstande, das Urteil zu rechtfertigen, daß es sich um eine Schundschrift oder um eine Schmutzschrift handelt. Ich habe diesen Grundsatz, der sich auch schon vorher sür die Prüfung von Bildstreifen durchgesetzt hatte, in Anmerkung 3l zu 8 1 des Gesetzes in meinem Kommen tar über »Jugendschutz gegen Schundliteratur» entwickelt, und eine Reihe von Entscheidungen der Oberprüfstclle zeigt, daß auch die Oberprüfstelle in Leipzig von diesem Grundsatz ausgeht. Den gleichen Grundsatz, daß es auf die Beurteilung der Ge samtwirkung abzustellen sei, hat die Oberprüfstelle aber auch auf dietypischenZeitschriftennummernzurAnwen- dung gebracht. Sie ist unter diesem Gesichtspunkt dazu ge kommen, den Antrag auf Aufnahme einer bestimmten Zeitschrif tennummer in die Liste der Schund- und Schmutzliteratur abzu lehnen, wenn die Prüfung ergab, daß der überwiegende Teil der Nummer zu Beanstandungen keinen Anlaß gab. Ob dieser Standpunkt der Oberprüfstelle begründet ist, kann durchaus zweifelhaft sein. Der Grundsatz, daß es auf die Gesamtwirkung abgestellt werden muß, ist nirgends ausdrücklich im Gesetz ausgesprochen. Er ist erst durch die Wissenschaft bei der Erörterung der Theater zensur und dann der Filmzensur entwickelt und von der Verwaltungspraxis übernommen worden. Diese geschichtliche Entwicklung ist deshalb von Interesse, weil sich aus ihr ohne weiteres ergibt, daß der Grundsatz auf Werke einheitlichen Charakters zugeschnitten ist. Theaterstücks und Filmdramen sind zweifellos ein einheitliches Ganzes; ihnen entspricht bei litera rischen Werken das typische Buch. Daß es bei solchen einheitlichen Werken auf die Gesamt wirkung des Werkes abgestellt werden muß, daß es unzulässig ist, einzelne Teile herauszugreifen und einer selbständigen Be trachtung zu unterziehen, geht doch darauf zurück, daß der Zu- 790 schauer im Theater, das Publikum im Kino, der Leser eines Bu ches das ganze Stück sich anschaut, das Buch von Anfang bis zu Ende liest. Tut er dies aber, dann werden solche vereinzelte an stößige Stellen sich nicht so auswirken können, wie es vielleicht der Fall sein würde, wenn er nur jene anstößigen Stellen sich anhörcn oder ansehen oder lesen würde: Die Wirkung dieser Stellen wird durch das Vorhergehende und das Folgende, durch den ganzen inneren Zusammenhang, durch die andersartige Ge samtstimmung des Werkes kompensiert. Das allein ist doch der innere Rechtfertigungsgrund für die alleinige Berücksichti gung der Gesamtwirkung. Fragt man sich nunmehr, ob es auch bei der typischen Zeitschrift auf die Gesamtwirkung abzustellen ist oder nicht, so kann, glaube ich, die Antwort nicht schwer sein. Bei der typi schen Zeitschrift ist es doch nicht so, daß auch nur einige Gewähr dafür besteht, daß der Leser im allgemeinen auch die ganze Num mer von vorne bis hinten durchstudiert, noch dazu hintereinan der. Und selbst wenn ein Leser dies tut, so ist doch keineswegs ohne weiteres anzunehmen, daß ein etwaiger bedenklicher Artikel in seiner schädlichen Wirkung ausgeglichen wird durch andere un bedenkliche oder gar gute Aufsätze, Erzählungen u. dgl. Es spricht im Gegenteil alles dafür, daß dem nicht so ist, daß viel mehr eine derb unsittliche Erzählung, die in einem solchen Heft enthalten ist, genau so gefährlich wirkt, wenn sie neben anderen einwandfreien Beiträgen derselben Nummer gelesen wird, als wenn sie allein von dem ganzen Inhalt des Heftes gelesen würde. Wenn man sich auf einen anderen Standpunkt stellt, so würde man logischerweise grundsätzlich auch berücksichtigen müs sen, daß erfahrungsgemäß die bei weitem meisten Jugendlichen, die vor der Lektüre von Schund- und Schmutzliteratur geschützt werden sollen, außer dieser Literatur auch einwandfreie oder gar gute Literatur zu lesen pflegen. Nun will ich natürlich nicht in Abrede stellen, daß es im einzelnen Fall selbstverständlich von erheblicher Bedeutung für die Nachhaltigkeit des Ein flusses der Lektüre von Schund- oder Schmutzliteratur sein kann, ob der Betreffende nur derart anstößige Literatur liest oder da neben vereinzelt auch gute Literatur oder gar in der Hauptsache gute Literatur und nur ausnahmsweise auch ein mal Schundliteratur. Ich bin vielmehr davon überzeugt, daß dies ein Moment von großer Bedeutung ist. Wogegen ich mich nur wende, das ist das, daß man diese tatsächlichen Verschieden heiten bei der allgemeinen Prüfung der Frage, ob eine bestimmte Schrift eine Schund- oder Schmutzschrift ist oder nicht, berücksichtigt. Dies verbietet sich schon um deswillen, weil auch der Gesetzgeber selbstverständlich gewußt hat, daß wohl nur in seltenen Ausnahmefällcn Jugendliche lediglich Schund- oder Schmutzliteratur lesen. Wenn er trotzdem der Überzeugung ist, daß es Schund- und Schmutzliteratur gibt, die mit Rücksicht auf ihre generelle Gefährlichkeit für die Jugend verboten werden muß, so darf man bei der Prüfung i m Einzelfall jene Tatsache nicht berücksichtigen. Diese Erwägungen dürften aber in ihrem Ergebnis zeigen, daß es entsprechend auch nicht angängig ist, einen Schund- oder Schmutzartikel, der in dem Heft einer Zeitschrift enthalten ist, nur um deswillen nicht auf die Liste der Schund- und Schmutz- schriften zu setzen, weil davon ausgegangen wird, daß der Jugend liche auch die anderen einwandfreien Beiträge derselben Nummer lesen werde, und daß er um deswillen nicht so gänzlich unter dem Eindruck des Schund- oder Schmutzartikels stehen würde, als wenn er diesen allein gelesen hätte. Eine Ausnahme würde wohl zulässig sein bei jenen Zeit schriftennummern, die tatsächlich ein geschlossenes Gan zes bilden, die ein und dasselbe Thema nur nach den verschie denen Seiten hin behandeln. Eine solche Zeitschriftennummcr hat das typische Gepräge eines Buches, wie ein Buch, das bei spielsweise eine ganze Reihe von Beiträgen verschiedener Autoren über die verschiedensten Themen enthält, in seinem inneren Auf bau einem Zeitschriftenheft gleicht und daher eine gleichartige rechtliche Beurteilung erheischt. Ob auch sogenannte Tendenzzeitschriften schon durch die allen Beiträgen gemeinsame Tendenz zu einer solchen geschlossenen Einheit zusammengeschweißt werden, ^nß jedes Heft
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