Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240324
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192403243
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240324
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-03
- Tag1924-03-24
- Monat1924-03
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Z8I2 »Srtev»l-u I. d D»»» »non,»,!«« Redaktioneller Teil. 7l, 24. März 1924. Ser Welt des Buches ein Volk zu verweisen, bei dem di« Buchdruck- Innst zur Welt kam. Es stillt mir also nicht ein, diese Einladung kriti sieren zu wallen. Aber während die anderen Kölker dieser Ein ladung nur schüchtern Folge leisteten, kamen die Deutschen in Massen. Es fand eine regelrechte Buch-Lssensive statt. Ich mutz seht noch lachen, wenn ich an die Verblüffung des Leiters der Ausstellung denke, als «r sich aus einmal inmitten von dreißig Kisten germanischer Provenienz sah!« Dann kommt L. Vaillat, der Verfasser dieses Artikels, aus führlich aus die einzelnen deutschen Erzeugnisse zu sprechen. Er rühmt die Verdienste von Peter Behrens, von Walter Tiemann (Leipzig), Rudolf Koch, Heinz König, Cissarz, Paul Renner und vielen anderen mehr. Einzeln« Bucheinbände werden eingehend besprochen, des gleichen die verschiedenen Schriften) nicht ein einziger der bekannten deutsche» Buchkünstler fehlt, und kann einerseits seder mit dieser Kritik sehr zu svieden sein, so bietet diese selbst insgesamt einen gut unterrichtenden Überblick. Auch der Verdienste vieler deutscher Ver lage aus diesem Gebiete wird ausführlicher gedacht: Zum Schluß heißt es: -Es war nicht überflüssig, alle Geschütze dieser schweren und weittragenden Artillerie aufzuzählen. Vergessen wir nicht, daß die Anstrengungen unserer Buchkunst aus dasjenige Jahr zurückzu- dgtieren sind, in dem wir die verheerende Wirkung dieser Artillerie zu verspüren bekamen.» Herabsetzung des Briefportos in der Schweiz. — Nachdem die schweizerische Postverwaltung im Jahre 1823 zum ersten Male wieder mit einem Überschuss abgeschlossen Hai und auch die Ergebnisse der beiden ersten Monate dieses Jahres günstig sind, beabsichtigt die Post- vcrwaltnng, demnächst die Posttaxen herabzusetzen: ». a. soll das Brief porto im internationalen Verkehr von 48 ans 38 und das Porto siir Postkarten im internationalen Verkehr von 25 aus A> Eis. herabgesetzt werden. Adgeändertc Licscrungs- und Zahtuugsbcdiuguugcn im Buchdrnck- gewcrbe. — In der -Zeitschrift siir Deutschlands Buchdrucker und ver wandte Gewerbe« (Nr. 23), dem Organ des Deutschen Buchdrucker-Ver eins, wird mitgeteilt, daß durch die Stabilisierung der Währung ge wisse Einschaltungen In die Lieseruugs- und Zahlungsbedingungen IM Deutschen Buchdruckgewerbe, wie sie die Inflationszeit bedingte, hinfällig geworden seien. Hin-sichtlich der Zahlungsfrist wird einerseits betont, daß nunmehr wieder mehr Entgegenkommen erwiesen werden könne, während andererseits ausgeführt wird, daß angesichts des großen Geldmangels, unter dem das Buchdruckgcwerde besonders leide, von längeren Krediten, namentlich von solche» ohne Berechnung von Ver zugszinsen, abzusehen ist. Nachstehend folgt eine Gegenüberstellung derjenigen Punkte, die eine Abweichung von der bisherigen- Fassung erfahren haben: Reue Fassung. 1. Preisangeboten n dBe- 1. r c ch n n n g. Preisangebote sind freibleibend und in allen Teilen unverbindlich. Die Berechnung geschieht grundsätzlich in Gold mark. 2 Zahlungsbedingungen. Die Zahlung des Rechnungs betrages hat innerhalb sieben Tagen ohne jeden Abzug, und zwar durch wertbeständige Zah lungsmittel (1 Dollar — 4,A) Goldmark) zu erfolgen. Diese Zahlungsmittel werden zu dem amtlichen Berliner Mit telkurs vom Tage des Zah lungseinganges gutgeschricben. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige beim Drucker eingeht, als Zahlungs eingang, Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des je weiligen Bankkreditzinssnßes zu vergüten. Bisherige Fassung. PreisangebotenndBe- r e ch n u n g. Preisangebote sind freibleibend und in allen Teilen unverbindlich. DI« Berechnung erfolgt grundlä- lich in Gold mark oder, soweit diesbezügliche Vereinbarungen vorl-iegen, nach Grundzahlen, die den Sätzen des Deutschen Bnchdruck-Preis- tariss, k. Ausgabe (brauner Tarisj entsprechen. 2. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung des Rechnungs betrages hat Innerhalb drei Tagen ohne jeden Abzug zu er folgen, und zwar durch wert beständige Zahlungsmittel. (Hier solgken Zahlungsbe- dingungen, die in den Zeilen der sortwährendcn Geldent wertung nötig waren.) Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber den weiteren Ver zugsschaden, bei Berechnung nach Grundzahlen den durch in zwischen eingetretene Geldent wertung sich ergebenden Verlust zu tragen; außerdem werden Verzugszinsen in Höhe des je weiligen BankkreditzlnSfußes berechnet. Bei größeren Austrägen wer den der geleisteten Arbeit ent sprechend wöchentlich Zwischen- rechnungcn ausgesteiit oder Teilzahlungen gesordcrt. Wenn das Papier oder Sondermater-ia- -lien bereitgestcllt werben, hat hierfür sofort Zahlung zu er folgen. Bei Zeitschriften: Ab rechnung jeder Nummer; bei Zeitungen: wöchentliche Abrechnung. Zahlung unver züglich nach Rechnungsempsang. 8. Proben und Entwürfe werden berechnet, auch wenn der Austrag nicht erteilt wird. 0. Druck- und Prägeplat- t e n bleibe» Eigentum der Druckerei, sofern sie nicht be sonders in Rechnung gestellt und bezahlt worden sind. Für fremde Druckstöckc und andere Gegenstände, die nach Erledi gung des Druckauftrags im Gewahrsam der Druckerei ver bleiben, hastet diese nur nach Maßgabe des K SS» BGB. tll. F c u e r v e r s I ch c r u n g. Wenn die der Druckerei über gegebenen Druckstöckc, Papiere oder lagernde Drucksachen gegen Feuersgefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Hierfür wird die Feuerverftche- rungsgenossenschast für das Buchgewerbe, Leipzig, Deutsches Buchgewerbehaus, empfohlen. 12. Kür Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als »drucksertig» bezeichnet«» Abzug übersehen hat, ist die Druckerei nicht hastbar. Durch Fernsprecher ausgcgebcnc S-itz- ändernngcn bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schristlichen Wie derholung. 17. Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Trnckznrichtung und Fortdrnck, durch Beschnitt, Aus stanzen und dergleichen Eigen tum der Druckerei. Bei größeren Aufträgen wer den dem Umfang der geleisteten Arbeit entsprechend wöchentlich gwischenrechnungcn ausgestellt oder Teilzahlungen gesordcrt. Wen» sür eine» Auftrag das Papier oder Sondermaicrialien bereitgestcllt werden, hat hier für sofort Zahlung zu crsoigen. Bei Zeitschriften: Ab rechnung jeder Nummer, Zah lung unverzüglich nach Rech nungseinpsang. Bei Zeitungen: Wöchent liche Abrechnung, Zahlung un verzüglich nach Rechnuugs- empfang. 8. Proben und Entwürfe tvcrden berechnet, auch wenn der Austrag nicht znstanbege- kommen Ist. 8. Druck- n.n d Prägeplat t e n bleiben Eigentum der Druckerei, sofern sic nicht be sonders in Rechnung gestellt und bezahlt worden sind. 18. A c u e r v « r s i ch c r u n g. Wenn die der Druckerei über gebenen Druckstöcke, Papiece oder lagernde Drucksachen gegen Feuersgesahr versichert wer den sollen, so muß der Druckerei Auftrag zur Versicherung, unter Bezeichnung des Versichc rnngsbctrages, gegeben und die Bersicherungsgebühr vergütet werden. Andernfalls muß der Auftraggeber die Versicherung selbst besorgen. 12. F ü r D r u ck s e h l c r, die der Auftraggeber in dem von ihm als »drucksertig« bezeich-ieten Abzug übersehen hat, ist dje Druckerei nicht haftbar. Durch Fernsprecher ausgegeüene Satz änderungen sind unverbindlich; sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schristlichen Wiederholung. 17. Das Papier wird zu dem Preise, der am Tage der Liefe rung der Drucksache gilt, in Goldmark berechnet. Wird das Papier bei Bestellung sosort be zahlt, so wird der Preis, der am Tage der Bereitstellung des Pa Piers gilt, der Berechnung zu grundegelegt. Bei Lieferung des Papiers durch den - Besteller bleibcn das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unver meidlichen Abgang bei Truckzu- richtung und Fortdrnck, durch Beschnitt, Ausstanzen nnd der gleichen Eigentum der Druckerei Die nachsolgenden Punkt« der Lieferungs- und Zahlungsbedin gnngen haben gegenüber der bisherigen Fassung keine Änderung erfahren: 3. E r sü I l » » g s or t für Lieferung und Zahlung i-st der Truckort. 4. Lieferungen gelten ab Druckerei, soweit nicht durch Ver einbarung anderes bestimmt ist. Der Versand erfolgt auf Rech nung und Gesahr des Bestellers. 5. Beanstandungen sind nur innerhalb acht Tagen »ach Empfang der Ware zulässig. S Po st gelber für Korrekturlendnngen werben berechnet.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder