Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420409
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194204097
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420409
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-04
- Tag1942-04-09
- Monat1942-04
- Jahr1942
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Zahlungspflicht der Unternehmen entsteht bereits auf Grund der Selbstveranlagung, nicht erst auf Grund der Ab führungsbescheide der Preisüberwachungsstellen. Die Abfüh rungsbeträge sind deshalb sofort nach der Selbstveranlagung an das Finanzamt zu zahlen. (29) Anträge auf eine Sonderregelung im Rahmen des Ge winnabführungsverfahrens sind mit den Erklärungen an die Preisüberwachungsstelle einzureichen. Der Abführungsbescheid wird in diesen Fällen unter Be rücksichtigung der über die Anträge getroffenen Entscheidung erteilt. - (30) Für das Verfahren bei den Preisbehörden gelten im übrigen die Bestimmungen des Runderlasses Nr. 67/41 vom 20. August 1941 — Mitt.-Bl. I S. 500. (31) Diese Anweisung gilt sinngemäß auch in der Ostmark und im Sudetenland mit der Maßgabe, daß bei der Beurteilung der Angemessenheit des Gewinns (Ziffer 20) von dem im Jahre 1939 erzielten Gewinn auszugehen ist. Die Anweisung zur Durchführung der §§ 22 ff. KWVO. in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland vom 7. Juni 1941 — A — 596—2553—/41 — (Mitt.-Bl. I S. 340) findet entspre chende Anwendung. , Diese Anweisung gilt ferner mit Ausnahme von Ab schnitt V Ziffer 28 Abs. 2 auch für die eingegliederten Ostge biete. Die Anweisung über die Durchführung der Kriegspreis vorschriften in den eingegliederten Ostgebieten vom 6. Juni 1941 — A — 590—2537/41 — (Mitt.-Bl. I S. 342) findet ent sprechende Anwendung. I. V. gez.: Dr. Flottmann Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Bctr.: Gewinnabführung Zur vorstehenden Anweisung des RfPr. im Bereich des deutschen Buchhandels wird auf folgendes hingewiesen: 1. Die Formulare zur Verpflichtungserklärung werden durch die für das einzelne Unternehmen zuständige Einzel kammer verschickt. Nach Ausfüllung sind zwei davon bei der zuständigen Preisüberwachungsstelle einzureichen und eines bei den Akten des meldenden Unternehmens zu behalten. Die Erklärungsfrist von einem Monat läuft vom Tage der Versendung ab. Zur Erleichterung der Registrierung ist in die Ecke rechts oben der ersten Seite des Formulars die zuständige Einzelkammer und die Abteilung, eventuell die Fach schaft anzugeben, z. B. Reichsschrifttumskammer Gruppe Buchhandel Fachschaft Verlag. 2. Die im Verlag des Börsenvereins erscheinenden Erläute rungen werden vom 15. April 1942 ab ausgeliefert. Ergänzend zu diesen wird auf folgendes hingewiesen: Ziffer 14 der Anweisung sieht vor. daß Unternehmungen, bei denen mindestens 60 v. FI. des Gesamtumsatzes auf im eige nen Verlag erschienene Zeitungen und Zeitschriften entfallen, durch die Anweisung zur Durchführung der §§ 22 ff. der KWVO. im Bereich der Presse erfaßt werden. Daraus kann aber nicht entnommen werden, daß Unternehmungen mit weniger als 60 v. H. Zeitungs- oder Zeitschriftenumsatz mit dem gesamten Gewinn unter die Anweisung für den Buchhandel oder sonstige für die betreffenden Geschäftszweige in Frage kommenden An weisungen fallen. Es ist vielmehr ergänzend Ziffer 29 der Anweisung zur Durchführung der §§ 22 ff. der KWVO. im Bereich der Presse zu beachten. Hiernach müssen die zur Zuständigkeit des Reichs verbandes der deutschen Zeitungsverleger und des Reichsver bandes der deutschen Zeitschriften-Verleger gehörigen Zeitungs und Zeitschriften-Verlage, deren Umsätze aus dem Zeitungs und Zeitschriften-Verlag weniger als 60 v. H. vom Gesamt umsatz ausmachen, die Gewinne der übrigen Betriebsteile aus gliedern. Die Verleger fallen also mit dem sich anteilig für den Zei tungs- und Zeitschriften-Verlag ergebenden Gewinn unter die Anweisung für die Presse. Das hat zur Folge, daß der Gewinn aus dem Zeitschriften-Umsatj in voller Höhe auf Sonderkonto genommen werden darf. Die Gewinne der übrigen Geschäfts zweige hingegen sind nach den für diese getroffenen Regelungen zu behandeln, d. h. wenn das Schwergewicht im Buchverlag liegt und keine getrennte Erfolgsrechnung vorhanden ist, nach der Anweisung für den Buchhandel. Es dürfen in solchem Falle vom Restabführungsbetrag weitere 30 v. H. ebenfalls ohne wei teren Antrag auf Sonderkonto genommen werden. Leipzig, den 1. April 1942 Dr. Heß Dr. Heß spricht über die Gewinnabführung am Donnerstag, 16. April 1942, 17 Uhr, in Essen im Städtischen Saalbau; am Freitag, 17. April 1942, 18.30 Uhr, in Hamburg im Saal der Industrie- und Handelskammer, Einzelhandelsabteilung, Neue Rabenstraße 27—30. Gau Südhannover-Braunschweig Ortsgruppe Hannover Die Arbeitsgemeinschaft für den Jungbuchhandel beginnt wieder am 9. April, 19.30 Uhr, im Lesesaal des Künstlerhauses in der Sophienstraße und wird fortgesetzt an jedem Donnerstag zur gleichen Zeit und am gleichen Ort. Es sprechen der Berufs kamerad Pott über das wehrwissenschaftliche Fachbuch, der Be- rufskamerad 'Schiit) über das technische Fachbuch und die Be rufskameradin Frau Petersen über das medizinische Fachbuch. Die Literaturabende auf Grund des Leseplanes finden statt an folgenden Montagen am gleichen Ort und zum gleichen Zeitpunkt: 20. April, 4. und 18. Mai, 8. und 22. Juni. Sie wer den wie bisher geleitet von Schriftleiter Johann Frerking. Die Teilnahme an allen Abenden ist für Lehrlinge und Anlernlinge der Stadt Hannover Pflicht. Nehne, Landesfachberater Der Buchhandel als Lehr- und Forschungsgebiet an der Handels-Hochschule zu Leipzig Im Sommer-Semester 1942 behandelt Prof. Dr. Menz in seinen Vorlesungen das Thema: Der Buchhandel im neuen Europa. Es wird darin ein Überblick über die Grundlagen der Buch handelsorganisation in Italien, Spanien, Südosteuropa, dem skandinavischen Norden und den beseiten Westgebieten ge geben werden unter besonderer Berücksichtigung der Erfah rungen und Möglichkeiten für den deutschen Buchhandel in der Zusammenarbeit mit jenen Nachbarn. Vor allem werden die geschichtlichen sowie länder- und völkerkundlichen Grundlagen geschildert werden, auf denen sich die Arbeit des Buchhandels jeweils aufbaut und die für den Einsatz insbesondere des deut schen Buches in den einzelnen Ländern maßgeblich sind. Dabei wird den spezifischen Aufgaben Leipzigs besondere Aufmerk samkeit gewidmet werden. Die Vorlesungen finden regelmäßig Donnerstags von 19 bis 20.30 Uhr statt. Sie beginnen am 16. April. Die Übungen des Seminars für Buchhandelsbetriebslehre, die in arbeitsgemeinschaftlicher Form durchgeführt werden, sind wieder auf Freitags, und zwar von 20 bis 22 Uhr festge setzt. Beginn am 17. April. An den Veranstaltungen können nicht nur Hochschulstu dierende, sondern als Hörer auch im praktischen Berufsleben Nr. 72/73, Donnerstag, den 9. April 1942 71
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder