Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420414
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194204142
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420414
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-04
- Tag1942-04-14
- Monat1942-04
- Jahr1942
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 76/77 (R. 19) * Leipzig, Dienstag den 14. April 1942 109. Jahrgang Die Gewinnabführung für das Jahr 1941 Die bisherige Regelung über die Gewinnabführung — An weisung im Bereich des Buchhandels veröffentlicht im Börsen blatt Nr. 72/73 vom 9. April 1942 — erfaßt den Zeitraum vom 1.9.1939 bis 31.12.1940. Für das Wirtschaftsjahr 1941 oder das an seine Stelle tretende Geschäftsjahr 1940/41, d. h. also für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 12. 1941 gilt die Verordnung über die Erfassung außergewöhnlicher Gewinn steigerungen während des Krieges vom 31. März 1942 (Gewinnabführungsverordnung, GAV.). Sie ist im Reichsgese^blatt 1942, Teil I, Nr. 33, veröffentlicht. Das Börsenblatt wird sobald als möglich einen Aufsatz brin gen, der sich mit den speziellen für den Buchhandel aus der GAV. ergebenden Fragen befassen wird. Grundsätzlich ist jet$t schon auf folgendes hinzuweisen: Besondere Gewinnerklärungen sind im Gegensatz zum bis herigen Verfahren nicht abzugeben. Die Finanzämter (nicht mehr die Preisüberwachungsstellen) erlassen den Gewinnab führungsbescheid auf Grund der Steuererklärungen. Innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheides ist der Betrag beim zuständigen Finanzamt einzuzahlen, jedoch ist auf diesen Be trag schon am 1. Juni und 1. August 1942 je die Hälfte der vor aussichtlichen Abführungssumme vorauszuzahlen. Der Unter nehmer muß also den ungefähren Betrag, den er abzuführen hat, selbst ermitteln. Kommt er durch diese Zahlungspflicht in Schwierigkeit, so kann ihm auf Antrag für eine bestimmte Zeit die geschuldete Summe bis zur Hälfte belassen oder aus dem Gewinnabführungskonto überlassen werden. Dieser Betrag ist mit 3,5°/o jährlich zu verzinsen. Die Berechnung erfolgt nach dem Vergleichsverfahren. Ver gleichsjahr ist das Wirtschaftsjahr 1938 oder das Geschäftsjahr 1937/38. Außergewöhnlichen Verhältnissen sowohl im Ver gleichsjahr als im Abführungsjahr kann Rechnung getragen werden, jedoch muß der Unternehmer dann entsprechende An träge stellen. Die Frist dafür läuft am 1. Juni 1942 oder spä testens mit Abgabe der Einkommensteuer- oder Körperschaft steuer-Er klänüng für 1941 ab, falls diese bis 1. Juni ’1942 noch nicht erfolgt ist. Die maßgebliche Bestimmung für solche beson deren Umstände enthält § 8 Absatz L der lautet: „Sind die gewerblichen Einkünfte im Wirtschaftsjahr 1938 oder im Wirtschaftsjahr 1941 durch außergewöhn liche Verhältnisse derart beeinflußt worden, daß ihre Gegenüberstellung zu einem wirtschaftlich falschen Er gebnis führt, so sind die gewerblichen Einkünfte des Wirtschaftsjahres, in dem die außergewöhnlichen Ver hältnisse bestanden haben, durch Zurechnung oder Ab rechnung eines angemessenen Betrages zu berichtigen“. Dr. H. Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Betr.: Anzeigenteil in periodischem Schrifttum, das dem Zustän digkeitsbereich der Reichsschrifttumskammer angehört Die Bestimmung über den Anzeigenteil in Zeitschriften, die dem Zuständigkeitsbereich der Reichsschrifttumskammer ange hören (vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 286 vom 6. Dezember 1941) gilt für das gesamte periodische Schrift tum und die Lieferungen für Sammelwerke. Berlin, den 8. April 1942 I. A.: gez. Gentj Mitteilung des Wirtschaftsverbandes der Berliner Buchhändler. Betr. Berufungen/Hauptversammlung Auf Grund § 8 der neuen Satzung des Wirtschaftsverban des, Fassung vom 31. März 1941, genehmigt unter dem 7. Juli 1941, habe ich nachfolgende Berufungen ausgesprochen: Zum stellvertretenden Vorsitzenden: Gustav Langenscheidt i. Fa. Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung K.G.; zum Scha^meister: Direktor Hans von Karmainsky i. Fa. August Scherl Nachf.; zu Mitgliedern des Beirates: Willi Bisdioff i. Fa. Brunnen-Verlag Willi Bischoff, Dr. phil. Arthur Georgi i. Fa. Paul Parey, Dr. Karl Pagel, Leiter der Berliner Zweigstelle der Deutschen Verlags-Anstalt G. m. b. H., Georg Schmidt i. Fa. Akademische Buchhandlung A. Haller & G. Schmidt; zu Mitgliedern des Rechnungsausschusses: Paul Budy i. Fa. „Natura“ Buchhandlung für Naturkunde und exakte Wissenschaften Paul Budy, Gustav Reich i. Fa. Verlagsbuchhandlung von Richard Schoetj, Eduard Westphal. Mit Rücksicht auf die starke berufliche Inanspruchnahme der Mitglieder, und da wichtige Beschlüsse nicht vorzulegen sind, fällt die diesjährige Hauptversammlung aus. Der übliche Jahres bericht mit weiteren Unterlagen geht den Verbandsmitgliedern in Kürze zu. Berlin, den 1. April 1942 Buchhändlerhaus Joseph Steiner, Vorsi^ender Buchhändlerische Vorlesungen in Berlin Im Sommersemester 1942 wird Herr Professor Dr. G. Menz an der Wirtschafts-Hochschule zu Berlin Vorlesungen über „Das Verkaufs- und Verkehrsrecht des deutschen und ausländischen Buchhandels“ halten. Auf Grund eines kurzen Rückblicks auf die geschichtliche Entwicklung wird eine systematische Einführung in die Grund gedanken und Einzelvorschriften zunächst der deutschen Ver kaufs- und Verkehrsordnung und der zur Ergänzung heranzu ziehenden Bestimmungen geboten werden. Daran schließen sich Vergleiche mit den Verhältnissen in Italien, Spanien, den Län dern des skandinavischen Nordens und Südosteuropa an sowie der besetzten Gebiete im Westen und im Osten. Dabei werden nicht nur die buchhändlerischen Ordnungen, soweit solche vor handen sind, sondern die buchhändlerischen Verhältnisse im allgemeinen und ihre kulturwirtschaftlichen Voraussetzungen betrachtet werden, um das Verständnis für den Verkehr mit diesen Buchhandelsprovinzen zu fördern. In den anschließenden Übungen werden Einzelthemen aus dem Gesamtgebiet, und zwar für jeden Abend in sich abge schlossen, besprochen. Der „Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler“ ladet den Berliner Buchhandel mit Nachdruck zu den Vorlesungen und Übungen ein und weist empfehlend auf diese Fortbildungs möglichkeit hin, deren Fortführung während des Krieges be sonders anzuerkennen ist. Beginn der Vorlesungen: Dienstag, den 14. April 1942, 18 Uhr. Beginn der Übungen: Dienstag, den 14. April, 19—21.30 Uhr. Kosten: Für die Vorlesungen RM 10.— für das Semester. Hörer, die nachweislich in Buchhandelsbetrieben tätig sind, können für die Gebühr von RM 10.— an Vorlesungen und Übungen teilnehmen, während andere Besucher für die Übungen RM 20.— zahlen müssen. Anmeldungen sind an das Sekretariat der Wirtschafts- Hochschule, Berlin C 2, Spandauer Str. 1, Fernruf 5152 11, schriftlich oder mündlich in der Zeit von 10 bis 14 Uhr. Sonn abends 10 bis 12 Uhr, zu richten. Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler Joseph Steiner, Vorsitzender Nr. 76/77, Dienstag, den 14. April 1942 73
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder