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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1913
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- Deutsch
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- Saxonica
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11336 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 250, 27. Oktober 1913. schlage auf die Ladenpreise zu machen, wenn das Sortiment lveiter existieren wolle. Daun bekommen die großen Kunden den Ladenpreis berechnet, die anderen zahlen Aufschläge für Besor gung usw. Redner gibt Erklärungen über den Vertrag des Bör- seuvereius mit dem preußischen Kultusministerium. Er empfiehlt den einzelnen Vereinen, in ihren Bezirken bei den zuständigen Behörden Borstellungen zu machen. Die Deutsche Bücherei habe dem Börsenverein größere Bedeutung und ein höheres Ansehen gegeben, so daß er bei den Ministerien anders gehört wird als früher. i > Herr Otto Paetsch (Schlußwort): Niemand habe ihn zu überzeugen vermocht, daß sich die Widerstände nicht überwinden lassen. Er sei der Meinung, daß diese Frage, einmal aufgerollt, auch gelöst werden könne. Die 2 7° Skonto, für die Herr Weit brecht eintrete, können auch ohne Schaden fallen, überall sei in andern Berufen das Bestreben, den Rabatt abzuschaffen; er könne Herrn Goldstein zustimmen, daß der Sortimenter nur noch knapp das tägliche Brot verdiene. Die Ausführungen des Herrn Siegismund lassen darauf schließen, daß die Frage erfolgreich gelöst werden könne, das Sortiment solle aber Rückgrat zeigen. Er beantragt folgende Resolution: »Die in Goslar gelegentlich der Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buch handel zusammengetretenen Abgeordneten haben den Wunsch, daß der heute vielfach noch gewährte Privatkundenskonto als der buchhändlerischen Geschäftslage nicht entsprechend abgeschafft werden muß. Sie bitten den Vorstand des Börsenvereins, wegen der Durchführung dieser Maßnahmen mit seinen Orga nen entsprechende Fühlung zu suchen uud die Abschaffung nach Möglichkeit zu fördern.« Die Resolution wird gegen eine Stimme angenommen. Punkt 2 der Tagesordnung: DasSchulbllchermonopol und seine Ge fahren. Herr Paul Nitschmann, Berlin, als Referent: Meine Herren, der preußische Kultusminister hat von 1911 ab eine Reihe von Verfügungen erlassen, nach denen eine Verein heitlichung des Schulbücherwesens angestrebt werden soll. Mit den Seminaren ist der Anfang gemacht worden, indem für ein zelne Unterrichtsgcgenstände die Abschaffung bisher eingeführter Lehrbücher verfügt worden ist. Es handelt sich bei diesen Ver fügungen räumlich um Gebiete, die oft weit über den Rahmen einer preußischen Provinz hinausgehen, manchmal zwei oder drei Provinzen umfassen. Diese Vereinheitlichungsbestrebungeu sollen allmählich auch auf die Volks- und höheren Schulen alls gedehnt werden, so soll z.B. Ostern 1914 mit den Lesebüchern der Volksschulen begonnen werden, indem alles, was bisher für kleinere Heimatbezirke eingeführt und trefflich bewährt war, Schritt für Schritt verschwinden soll. Fragen wir uns zunächst, was mit einer so einschneidenden Maßregel bezweckt wird, so lautet die Antwort, daß in erster Linie Rücksichten wirtschaftlicher Natur auf die umziehenden Eltern geübt werden sollen, denen die Neuanschaffungen nicht zu gemutet werden könnten. Das hört sich sehr schön und volks freundlich an, aber der Zweck der Übung wird doch nur sehr selten erreicht. Wo finden denn die meisten Umzüge statt? Doch in der Großstadt. Da kommen in der Tat Umzüge aus einem Stadtteil in den anderen und dadurch bedingte Umschulungen sehr häufig vor. Aber gerade hier versagen die Maßregeln der Schulver waltung in vielen Fällen. Berlin ist z.B. bereits nach der neuen Verfügung in drei Schulbezirke geteilt, die drei verschiedene Lese bücher eingefllhrt haben. Es wird also ungemein häufig Vor kommen, daß Berliner Kinder, die wegen Verzugs der Eltern um- gcschult werden, trotz der Neuordnung ein anderes Lesebuch an zuschaffen haben. In der Provinz kommen Umzüge nicht im ent ferntesten so oft vor, aber auch hier ist kein sicherer Schutz gegen Neuanschaffungen gegeben, da die ministerielle Umwälzung für jede Provinz zwei bis drei verschiedene Lehrbücher der gleichen Gattung zur Wahl stellt, so daß es immerhin als ein Zufall be zeichnet werden muß, wenn ein umgeschultes Kind eine Anstalt trifft, die mit denselben Büchern wie die bisherige arbeitet. Wollte man ganze Arbeit machen, dann mußte für jedes Fach im ganzen Lande nur ein Buch zugelassen werden. Vor dieser Kon sequenz aber ist Wohl mich der preußische Kultusminister zurück geschreckt. Daß mau nun einer zweifellos bedauerlichen Belastung der Eltern dadurch abhelfen könnte, daß aus staatlichen oder städtischen Mitteln jeder Schule ein halbes oder ganzes Dutzend Exemplare jedes Lehrbuchs jährlich zur Verfügung gestellt wür den, die leihweise oder gar geschenkweise an die umgeschulten Kin der abgegeben werden könnten, auf diesen einfachen und nicht übermäßig kostspieligen Ausweg scheint man nicht gekommen zu sein. Daß die Klagen der Eltern übrigens meist gar nicht die durch einen Umzug hervorgerufenen Kosten für Neuanschaffungen betreffen, sei nur nebenbei erwähnt. Die meisten Klagen betref fen die Tatsache, daß der jüngere Sohn nicht die abgelegten Bücher des älteren oder das Kind einer Schule nicht die Bücher eines Kindes in einer anderen Schule benutzen kann. Daß solche Klagen gänzlich unberechtigt sind, liegt auf der Hand. Die ministeriellen Erlasse erstreben neben dieser höchst zwei felhaften Entlastung der Eltern nun noch eine Vereinheitlichung des Unterrichts. Als ob wir an Uniformierung, an Prokrustes betten und spanischen Stiefeln in Deutschland nicht schon genug hätten! Aber auch hier wird der Zweck nur halb erreicht, denn am letzten Ende ist doch nicht das Lehrbuch das Maßgebende des Unterrichts, sondern der Vortrag des Lehrers, der das Buch erst mit seinem Geiste durchtränken soll. Gegenüber diesen höchst fragwürdigen Erfolgen der Neuge staltung stehen nun aber die großen Gefahren für den Unterricht, für die Autoren, für den Verlag und für das Sortiment. Daß der Unterricht einer unerwünschten Einseitigkeit verfallen muß, wenn die Lehrerschaft erst merkt, daß etwa die geographische Wis senschaft in Preußen nicht anders gelehrt werden darf als nach den Prinzipien des ehrwürdigen Sehdlitz, oder daß im Französi schen der von dielen Neuphilologen abgetane Ploetz der Weisheit letzter Schluß sei, liegt auf der Hand. Das Frische und Fröh liche des Unterrichts, das Suchen nach neuen Quellen mutz un rettbar verloren gehen, wenn die Zwangsjacke des Lehrbuchs der Individualität des Lehrers unerträgliche Fesseln anlegt. Aber nicht nur der Lehrer und sein Schüler wird durch solche Einseitig keit geschädigt, der Wissenschaft im ganzen werden unheilbare Wunden geschlagen. Denn welcher Mann der Wissenschaft, der Eigenes zu sagen hat, wird in Zukunft sich der Mühe unterziehen wollen, seine Gedanken in Buchform zu bringen, wenn er von vornherein weiß, daß dem einen oder den wenigen eingeführten und staatlich geschützten Monopolbüchern doch nicht beizukommen ist, auch wenn seine Neuschöpfnng alle Vorzüge der Erde in sich vereinigte. Nun aber komme ich zu den Gefahren, die uns in diesem Kreise am meisten angehen, zu den Gefahren, die dem Buchhandel aus der Neuordnung drohen. Die Gefahren für den Verlag liegen auf der Hand. Verminderte Produktion der Autoren bedingt ein Brachliegen der verlegerischen Tätigkeit. In folge der plötzlichen, durch die Neuordnung hervorgerufenen Ab schaffung zahlreicher bisher eingeführter und vorzüglich bewähr ter Lehrbücher werden für deren Verleger und Autoren ungeheure Werte einfach vernichtet zugunsten einiger weniger Monopol bücher oder sagen wir ruhig Mouopolvcrleger. Mit dem Worte Monopol ist schon die ganze große Gefahr für alle Teile gekennzeichnet. Ein Staatsmonopol kann gefährlich sein, ein Privatmonopol ist es immer. Der Staat wird bei der Monopolisierung des einen oder anderen Objekts immer die not wendige Rücksicht auf den steuerzahlendcn Zwischenhändler nehmen müssen, beim Privatmonopolisten entfällt diese Rücksicht sehr häufig. Ist schon jedes Schulbuch an sich ein Monopolartikel, und sehen wir, wie der eine oder andere Verleger den Besitz eines Schulbuchs schon heute benutzt, um den Sortimenter entweder zum Vertrieb seiner anderen Verlagsartikel zu zwingen oder sonst wie abhängig zu machen, so wäre die Vereinigung des Schulbücher verlags in wenigen Händen geeignet, die allergrößten Besorg nisse nach mehr als einer Seite, besonders für das Sortiment, her vorzurufen, 'lFortsetzung auf Seite 113851
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