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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1941
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 65 (R. 23) Leipzig, Dienstag den 18. März 1941 108. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Neichsschrifttumskammer Abt. m Ausschluß Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat mit Ent scheidung vom S. Januar 1941 den Verlagsbuchhänbler und Pfarrer Friedrich Graeder s. Ka. Freizeiten-Verlag Friedrich Grae- bcr, Essen, gemäß 8 19 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichsknlturkainmergesehes vom 1. November 1933 sRGBl. I S. 797) aus der Neichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Der Ge nannte ist daher nicht mehr berechtigt, sich im Zuständigkeitsbereich der Neichsschrifttumskammer zu betätigen. Leipzig, den 14. März 1941 I. A.: Thulke Neichsschrifttumskammer, Abt. m Gesuchte Anschrist Der Buchhandel wird gebeten, der Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Hospitalstrabe 11, die derzeitige Anschrist und Beschäftigungs- sirma des buchhändlerischen Angestellten Egon Styx, geb. am 1. Juni 1914, zuletzt wohnhaft in Berlin-Zehlendorf, Machuower Straße 89, bekanntzngcben. Die gewünschte Auskunft ist der Gruppe Buchhandel unter dem Aktenzeichen III ^ 3/56543/2 mitzuleilen. Die Geltung der Leihbücherei-Anordnungen in den eingegliederten Ostgebieten Mit dem 1. Januar 1949 ist aus Grund des Gesetzes über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939 in Danzig das gesamte Reichsrecht, also auch das Recht der Neichsschrifttumskammer in Kraft ge treten. Für die übrigen eingegliederten Ostgebiete sind 1. die Anordnung Nr. 18 der Neichsschrifttumskammer vom 7. Fe bruar 1934 betreffend Rahmenbestimmnng für die Ausübung des Leihbüchereigewerbes mit den 88 4, 7, 8 und 9, Abs. 8, und 2. di« Anordnung Nr. 129 der Neichsschrifttumskammer vom 27. April 1937 betreffend den Schutz des Leihbüchereigewerbes in der Fassung der Anordnung Nr. 137 vom 39. Oktober 1939 sBölkischer Beobachter vom 19. November 1989, Börsenblatt Nr. 281/1989) am 14. März 1949 in Krast getreten. Dies geschah auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Einführung der Reichskultur kammergesetzgebung in den eingegliederten Ostgebieten vom 29. De zember 1939 sRGBl. I, S. 2597). Die Anordnung über den Schutz der Mindestleihgebühren im Leihbüchereigewerbe vom 17. Mai 1984 ist in den eingegliederten Ostgebieten ebenso wie in Österreich und in den sudetendeutschen Gebieten noch nicht eingesührt. Eine einheitliche Preisrcgelung siir das Leihbllchereigewerbe ist aber bereits vorgesehen. Eröffnung der Propaganda-Aktion für das kriegswichtige Fachschrifttum Als Auftakt zu der Propagandaaktion des Reichsministeriums für Volksausklärung und Propaganda für das kriegswichtige Fach- schristtum wurde am 15. März im Bibliotheksbau des Deutschen Museums in München durch das Reichspropagandaamt Mllnchen- Oberbayern in Verbindung mit dem NS.-Bund Deutscher Technik eine Ausstellung «Das Fachbuch als Grundlage des technischen Fortschritts- eröffnet. — Wir werden in einer der nächsten Ausgaben auf diese bedeutsame Veranstaltung zurück kommen. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Die Entlassung der Fachschüler findet am Freitag, dem 21. März, um 9 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause, Eingang 8, statt, die Entlassung der Lehrlinge am Montag, dem 24. März, um 9 Uhr im gleichen Saal, Lehrherren und Eltern der Schüler sowie Freunde der Deut schen Buchhändler-Lehranstalt werden herzlich hierzu eingeladen. Der Oberstudiendirektor i. V.: Friese, Studienrat Der Schulbuchsortimertter und die Verlegung des Schuljahranfanges Der Erlaß des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erzie hung und Volksbildung, der das neue Schuljahr für das ganze Reich einheitlich im Herbst beginnen läßt, bedeutet für einen sehr großen Teil der am Schulbuch interessierten Sortimenter eine nicht unwesentliche Veränderung in der Arbeitseinteilung des Jahres. Die Verfügung des Reichsministers*) sagt uns, daß alle weiteres zu Ostern beginnen. Also der Bedarf dieser Schulen wird noch im April eingedeckt werden. Aber die Verfügung läßt schon In diesem Jahre werden jedoch durch die örtlichen Schul behörden noch gewisse Ausnahmen zu erwarten sein. Fest steht aber, daß die Berufs-, Handels- und gewerblichen Schulen bis auf weiteres zu Ostern beginnen. Also der Bedarf dieser Schulen wird noch im April eingedeckt werden. Aber die Verfügung läßt schon erkennen, daß auch diese Schulen einmal im Herbst beginnen wer den, und damit wird die Arbeitsverschiebung bei uns, die in die sem Jahre beginnen wird, ihren Abschluß finden. Wichtig ist in diesem Jahr, daß die Schulbuchsortimenter rechtzeitig bei den *) Vergleiche hie Bekanntmachung der Arbeitsgemeinschaft der Schulbuchverleger im Börsenblatt Nr. 53 vom 4. März d. I, Nr. 65, Dienstag, den 18. März 1941 Schulen oder den örtlichen Schulbehörden seststellen, was nun tatsächlich an Schulbüchern zu Ostern gebraucht wird, damit un nötige Bestellungen im allseitigen Interesse vermieden werden. Im ersten Augenblick mag mancher Sortimenter beim Lesen der Verfügung über die Verlegung des Schuljahres stutzig ge worden sein, denn sie bedeutet tatsächlich ein Ausgeben einer jahr zehntelangen Gewohnheit, und, wie es so üblich ist, knurrt bei solchen Umstellungen erst einmal der echte Sortimenter. Aber so bald der Übergang überstanden sein wird, dürfte sich die neue Ar beitseinteilung nicht ungünstig auswirken, noch dazu dann, wenn die letzten unentwegten Kameraden, besonders vom wissenschaft lichen Verlage, zu der alten Gewohnheit der einmaligen Abrech nung des Kommissionsgutes zu Kantate zurückkehren würden. Es besteht kein Zweifel, daß sich bisher zwischen Weihnachten und Ostern die Arbeit im Sortiment leicht in beängstigendem Ausmaß anhäuste.und oftmals konnte sie nur durch Überstunden rechtzeitig geschasst werden. Zuerst kamen die Aufräumungsar beiten nach dem Fest und die Jnventuraufnahmen zu Neujahr. Dann meldete sich das Finanzamt und verlangte die Jahres bilanz. Gleich darauf machte sich das Konfirmations- und Oster- gcschäft bemerkbar, und zwischendurch mußte aus Biegen und 4«4
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