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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1926
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1926
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>-! 258, 2. November 1926. RodaMorisller Tsll. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. sollor« heißt, gang ruhig alle» Kunden sagen: »Es werden immer mehr Blicher gekauft«. Der Verfasser meint ferner, daß Worte wie: »Wir haben dieses Jahr (oder dieses Frühjahr usw.) eine un erhörte Anzahl von dem Buche, wovon jetzt alles spricht, verkauft« sehr am Platze sin-, denn es ist von großer Bedeutung, dem Kunden plausibel zu machen, daß immer mehr Kunden das Geschäft besuchen, was wieder ein günstiges Beeinflussungsmittel ist bzw. sein kann. b'. V. Verlag Die Schmiede A.-G. in Berlin« — Bilanz per 31. Dezember 1925. Aktiva. Kasse, Postscheck, Banken 37 770 67 Debitorenkonto 139 360^55 Autorenkonto 51 024 09 Verlagskonto 324 619 92 Bühnenvertriebskonto 63 612 Jnventarkonto 10 918,14 10 917,14 1 — Veteiligungskonto 7 294,73 6 594,73 700 — 617 088 23 Passiva. Gesellschaftskapitalkonto 250 000 Darlehnskonto 248 137 57 Kreditorenkonto 61 172 48 Akzeptekonto 36 360 74 Delkrederekonto 18 000 Gewinn- und Verlustkonto 3417 44 617 088 23 Gewinn- und Verlustkonto. Soll. Lerlustvortrag aus 1924 27 270 38 Unkostenkonto - 200 433 09 6 594,73 a. Beteiligung „ 10 917,14 a. Inventar „ 2l 173,7S a. Gründungsk 38 685 63 Delkredere * 18 000 Gewinnvortrag 3 417 44 287 806 54 Haben. Bruttoertrag 253 716 54 Neuerwerbungen Verlagskonto i. 1925 21 878 - Neuerwerbungen Bühnenvertriebskonto i. 1925 12 212 — 287 806 54 Eine betrügerische Vortragsreisende wird seit geraumer Zeit von verschiedenen Berliner Behörden und auch von der Kriminalpolizei vergeblich gesucht. Es handelt sich um eine 63 Jahre alle, aus Han nover gebürtige Witwe Anita Kroll, geborene Wagemann, die zuletzt in Berlin in der Prenzlauer Allee wohnte. Diese reist überall un,her und hält in größeren und kleineren Provinzstädten Vorträge über »Hygiene der Ehe«, zu denen nur Frauen Zutritt haben. Sie nimmt Eintrittsgeld, verfolgt mit ihren Veranstaltungen aber haupt sächlich den Zweck, Anzahlungen aus Bücher zu erhalten, die sie niemals liefert. (Nach einer Meldung der Leipziger Neuesten Nach richten vom 31. Okt. wurde sie in Zwickau festgenommen.) Die erste Zigeunerschule. — X. 8. Aus Wien wird uns geschrieben: In Uzhorod bet Preßburg wird noch in diesem Jahre die erste Zi geunerschule Europas eröffnet werden. Für diese Schule wurde ein besonderer Lehrplan ausgearbeitet, nach dem die Kinder nur im Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet werden, während alle anderen Lehrgegenstände der normalen Volksschule gestrichen wurden; dafür wird die Ausbildung in der Musik, insbesondere im Violinspiel, stark in den Vordergrund gestellt. Dieser Lehrplan fand die Zustimmung der Zigeuner, urrd sie arbeiten am Bau des neuen Schulgebäudes bereits eifrig mit. Wenn sich die Einrichtung bewährt, dürften auch in anderen Staaten mit einer starken Zigeunerbevölkerung, wie in Un garn, Rumänien und Jugoslawen, voraussichtlich bald ähnliche Schulen eingerichtet werden. Die künstlerische Formgebung des Reichs. — Unter diesem Namen wurde eine Ausstellung, die einen Überblick über das Arbeitsgebiet des Neichskunstwarts vr. Nedslob geben soll, am 29. Oktober vom Neichsminister des Innern im Neichstagsgebäude inBerlin eröffnet Die Ausstellung zeigt Beispiele der während der letzten Jahre unter nommenen Neugestaltung auf dem Gebiete der amtlichen Graphik und aller damit im Zusammenhang stehenden Fragen. Sie enthält die Hoheitszeichen, Fahnen, Münzen, Medaillen, Urkunden, Drucksachen, Siegel, Stempel und Marken des Reichs und soll die vom Reich aus gehende reformatorische Tätigkeit in Kunst und Handwerk veranschau lichen. Eine besondere Abteilung ist staatlichen Feiern, eine weitere dem Reichsehrenmal gewidmet. Verbot im besetzten Gebiet. — Die Nr. 32 der in Lambrecht (Pfalz) erscheinenden Wochenschrift Eisenhammer ist von der Rheinland- kommission im besetzten Gebiet endgültig verboten worden. Zeitungsverbot. — Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen hat gemäß § 8 Ziffer 1 und § 21 des Gesetzes zum Schutz der Re publik die »N e i d e n b u r g e r Zeitung und Kreisblatt« in Neideuburg, Ostpreußen, auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom 28. Oktober bis 10. November 1926 einschließlich, verboten. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 253 vom Ä. Okt. 1926.) Beschlagnahmte und verbotene Druckschriften. — Auf Antrag des Oberreichsanwalts vom 20. September 1926 ist durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 7. Oktober 1926 — 128 0 3293/26 — die Beschlagnahme der Beilage »Note Jung front« der Nr. 17 der Zeitung »Die Rote Front« vom September 1926 wegen des gegen 8 86 StrGBs. verstoßenden Inhalts der Artikel »Der 7. September 1917« und »Die militärischen Lehren der Potomkin- Meuterei« ungeordnet. Berlin, den 22. Oktober 1926. Der Polizeipräsident, Abt. 1 Durch Beschluß der 3. Strafkammer des Landgerichts 1 vom 11. Oktober 1926 ist in der Strafsache gegen den Verleger Ernst Friedrich die Beschlagnahme der Nr. 5, Jahrgang 1925 der Druckschrift »Die schwarze Jahne« angeordnet, da sie der Unbrauchbar machung gemäß 8 41 StrGBs. unterliegt. (8 94 StrPO.) B e r l i n, den 20. Oktober 1926. Der Polizeipräsident, Abt. 1 (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8323 vom 27. Oktober 1926.) VcrkelirrMMten. Die Einfuhr von Postpaketen nach Rußland. — Das Zolltarif- Komitee der UdSSR, hat unter bem 4. Juni 1926 neue Bestimmungen für die Kontrolle der aus dem Auslande eingcführten Postpakete genehmigt und gleichzeitig eine neue Liste derjenigen Gegenstände, die zur lizenzfreien Einfuhr nach der UdSSR, in Postpaketen für den eigenen Gebrauch zugelassen sind, bestätigt. Für die Kontrolle der aus dem Ausland eingeführten Postpakete mit Gegenständen des persönlichen Bedarfs wurden folgende Be- stimmungen erlassen: 8 1. Die in der Liste enthaltenen Gegenstände sind in den dort ausgefllhrten Gcwichtsmengen für die Einfuhr aus dem Ausland ohne besondere Genehmigung des Handelskommissariats als Postpaiket- sendungen soweit freigegeben, als sie keine Handelszwecke ver folgen und das Bruttogewicht einer jeden Postsendung 5 KZ nicht Über steigt. 8 2. Die in 8 1 genannten Postsendungen werden tarifmäßig verzollt. Wenn in den Postpaketen Gegenstände gefunden werden, deren Menge die festgesetzte Norm nicht um mehr als das Doppelte übersteigt, wird die Sendung nach Einziehung des tarifmäßigen Zolls innerhalb der Normgreuze und des fünffachen Zolls für das Nest- gewicht freigegeben. 8 3. Zu Postsendungen, die Handelszwecke ver folgen (8 1), werden gerechnet: s) alle Sendungen, die eine Handelsfirma einer anderen Handelsfirma schickt; b) die an eine Han delsfirma oder ein Handelsunternehmen gesandt sind; e) die eine Handelsfirma einer Privatperson sendet; ck) in allen Fällen, wenn die Postpaket-Sendungen einen besonders organisierten systematischen Massencharakter tragen, auch wenn sie an verschiedene Personen unter Beibehaltung der individuellen Verbrauchernorm gesandt werden. 8 4. Die an Staatsbehörden und genossenschaftliche Organisationen adressierten Postpakete werden nur dann ohne Genehmigung des Handelskommissariats weitergegcben, wenn sie bloß Muster ohne Wa renwerte enthalten. 1311
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