Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189002037
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900203
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-02
- Tag1890-02-03
- Monat1890-02
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
des Kundenrablitts, hat seit der vorjährigen Kantatever sammlung des^Börsenvercins und infolge des Rücktrittes des da maligen und der Wahl eines neuen Vorstandes einen ruhigeren Verlauf genommen und wird allem Anscheine nach in demselben verbleiben, was gewiß den Wünschen und den Interessen des größten Teils unserer Berufsgenossen und insbesondere der Mit glieder unseres Vereins entspricht. Trotzdem hat Ihr Vorstand nicht versäumt, die ihm in die ser Beziehung durch die eigenen Satzungen des Vereins wie durch die Satzungen des Börsenvereins auferlegten Pflichten zu ersullen, nämlich über die Einhaltung der für das Vereinsgebiet sestgestellten Verkaufsnormen zu wachen und Uebergriffe in das Gebiet anderer Kreis- und Lokalvereine zu verhindern. Der Vorstand kann zu seiner großen Genuglhuung Mitteilen, daß ei weder in dem einen noch in dem andern Punkte Anlaß zum pflichtgemäßen Einschreiten gehabt hat. In Betreff des erste» Punktes, der Einhaltung der für das Vepeinsgebiet festgestellten Verkaufsnormen, ist überhaupt nicht ein einziger Verstoß zu sei ner Kenntnis gelangt. In Betreff des zweiten Punktes, der Uebergriffe in andere Vereinsgebiete, ist er seitens des Vorstan des des Börsenvereins in sieben Fällen zur Voruntersuchung be hufs Einleitung des Ausschließungsverfahrens aufgesordert wor den; diese Voruntersuchung ist zunächst von unserm »Ausschuß zur Durchführung der Verkaufsnormen« vorgenommen worden und hat in sämtlichen Fällen nach dem einstimmigen Gutachten des Aus schusses das Ergebnis gehabt, daß Ihr Vorstand die Anklagen für unbegründet erklärte. Dieser Vorgang beweist aufs neue, wie zweckmäßig es ist, daß die betreffenden Orts- und Kreis vereine des Börsenvereins zur Voruntersuchung über die gegen ihre Mitglieder erhobenen Klagen aufgesordert werden. Die noch immer hier und da vorkommende Beschuldigung von Ueber- grisfen Leipzigs nach auswärts kann sonach abermals als voll ständig unbegründet zurückgewiese» werden. Der eben erwähnte außerordentliche »Ausschuß für Durch führung derVerkaufsnormen und zurFührung derBor- untersnchung bei dem Ansschließnngsverfahren des Börsenvereins«, aus sieben Mitgliedern bestehend, wurde in unserer vorjährigen ordentlichen Hauptversammlung gewählt und konstituierte sich am 29. Januar v I., indem er Herrn Or. A. Dürr zum Vorsitzenden, Herrn I. Grunow zu dessen Stell vertreter, Herrn E. Reinicke zum Schriftführer, Herrn H. Koehler zu dessen Stellvertreter erwählte. Der Ausschuß läßt sich von einzelnen seiner Mitglieder schriftliche Gutachten erstatten, wo nötig nach vorausgegangenen persönlichen Verhandlungen mit den Angeschuldigten, stimmt darüber ab und teilt das Ergebnis Ihrem Vorstande mit, welcher seinerseits dasselbe prüft und den Ausfall der damit abgeschlossenen Voruntersuchung dem Vorstande des Börsenvereins mitteilt; in allen bisherigen Fällen hat Ihr Vorstand sich dem Gutachten des Ausschusses einfach anschließen können. Der schon in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juli 1888 beschlossene außerordentliche »Ausschuß für die Bearbeitung des Schulbücherverzeichnisses« konstituierte sich nach unserer letzten ordentlichen Hauptversammlung und wählte Herrn Th. Leibing zum Vorsitzenden, Herrn Alwin Schmidt zum Schriftführer. Das von demselben zusammen gestellte »Verzeichniß von Schulbüchern zum Verkaufspreise. Her ausgegeben vom Vereine der Buchhändler zu Leipzig. Als Handschrift für Buchhändler gedruckt«, gültig vom ü. April 1889 ab, ist seinerzeit jedem Mitgliede des Vereins zugestellt worden. In Ausführung eines Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli v. I. haben wir durch Rund schreiben vom 12. Juli die unserm Vereine angehörenden Ver leger und Barsortimenter aufgefordert, dem Vorstande anzu zeigen: »daß sie bereit sind, mit vollster Entschiedenheit dafür einzutreten, daß in dem Gebiete unseres Vereins der von diesem festgesetzte Höchstrabatt von 10 °/y nicht überschritten werde, ge gebenen Falles also einer Handlung das Konto zu sperren, welche diesen Höchstrabatt nicht einhält.« Dieser Aufforderung ist, wie wir Ihnen durch unsere Rundschreiben vom 31. Juli und 31. August mitteilten, von der großen Mehrzahl der Betreffenden entsprochen worden, und nachträglich sind noch mehrere Firmen dieser Anzeige beigctreten. Indes ist uns, wie schon bemerkt, kein einziger Fall mitgeteilt worden, in welchem eine Ueber- schreitung des Höchstrabatts seitens eincs'Mitglieds^'unseres Ver eins stattgefunden hätte, so daß keiner der Unterzeichner Veran lassung'gehabt hätte, sein Wort einzulösen. Von der vorjährigen ordentlichen Hauptversammlung war ein erst während derselben von Herrn Paul Beyer gestellter Antrag aus Errichtung einer Paket-Bestellanstatt für Leipzig dem Vorstande zur Berücksichtigung überwiesen worden. Wir konnten diesen Auftrag nicht anders aufsassen, als daß wir die Angelegen heit prüfen und der nächsten Hauptversammlung zur Entscheidung vorlegen sollten. Nachdem der Herr Antragsteller auf unfern Wunsch seinen Antrag schriftlich näher begründet hatte, ersuchten wir zunächst den Verein Leipziger Kommissionäre um ein Gutachten darüber. Dieses wurde uns unterm 1. April V. I. erstattet, bestand aber hauptsächlich aus einem Berichte des Vor standes über eine Sitzung des Vereins, in welcher die Angelegen heit besprochen worden war. In derselben, welche nur von 25 Mitgliedern, noch nicht der Hälfte, besucht war, hatten sich bei der schließlichen Abstimmung 7 Stimmen gegen jede weitere Ver folgung der Angelegenheit, 11 für eine weitere Untersuchung der Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit ausgesprochen, während 7 beide Fragen verneint hatten. Der Vorstand seinerseits bat uns da nach, die Angelegenheit einer weiteren Erörterung zu unterziehen, indem er uns gleichzeitig die früher (1886) in seinem Auftrag angefertigten Pläne und Kostenanschläge mitteilte. Nunmehr traten wir selbst in eine nähere Prüfung der Angelegenheit ein und schlagen Ihnen nach dieser vor: von der Errichtung einer Paketbeförderungsanstalt durch unfern Verein zur Zeit absehen zu wollen. Zu diesem Beschlüsse sind wir durch die Erwägung bestimmt worden, daß 1) wie auch von dem Vereine Leipziger Kommissionäre anerkannt wurde, ein dringendes Bedürfnis zur Zeit nicht vorliegt, 2) die auf 3—400 000 veranschlagten Kosten eine zu große Belastung unsres Vereins ergeben würden, 3) falls sich in späterer Zeit die Errichtung einer derartige» Anstalt als unabweislich Herausstellen würde, ein Umbau bez. Anbau des Buchhändlerhauses zweckmäßig sein dürfte. Von unfern Vereinsanstalten ist diesmal nichts zu berichten, als daß sie fortwährend ihren Zwecken auf das beste entsprechen. Der Ausschuß für die Lehranstalt hatte in Ausführung der Bestimmung unsrer neuen Satzungen (8 40), daß die Lehranstalt außer den Lehrlingen auch die Gehilfen in ihrem Streben nach weiterer Ausbildung unterstützen soll, Vorlesungen für Gehilfen und Prinzipale im vergangenen Herbste ins Leben zu rufen gesucht, doch hat sich leider keine genügende Teilnahme dafür gezeigt. Trotzdem werden wir den Versuch noch einmal in etwas veränderter Weise machen. Uebrigens haben wir dem hiesigen Buchhandlungs-Gehilfen.-Vereine auch diesmal einen Beitrag von 150 ^ zu den von demselben veranstalteten Vor lesungen gewährt. In der vorjährigen ordentlichen Hauptversammlung war die Frage über die Rechte der »Vertreter« von Mitgliedern angeregt worden. Der Vorstand hat dieselbe mehrfach geprüft und ist dabei, namentlich durch Einsicht in die Protokolle des letzten Statutenabänderungs-Ausschusses, zu der Ueberzeugung ge kommen, daß diese Vertreter nach den jetzt geltenden Satzungen (8 5 und 7), im Gegensätze zu den früheren Statuten, weder Stimmrecht noch Wahlrecht und Wählbarkeit besitzen, außer wenn dieselben »Verantwortliche Leiter« einer im Besitze von juristischen Personen, Frauen oder Bevormundeten befindlichen Handlung und als solche Mitglieder des Vereins sind (Z 3). Dieser Ueber-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder