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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-05
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Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Amtlicher Teil. Bericht über die Umgestaltung des Börsenblattes. Durch die Denkschrift des Ausschusses für das Börsen btatt vom 16. Januar 1893 wurde eine Umgestaltung des Börsenblattes eingeleitet, welche nach Prüfung durch einen außerordentlichen Ausschuß auf Beschluß der Hauptversammlung des Jahres 1894 jetzt durchgesührt ist. Die eingetretenen Veränderungen sind folgende: 1. Beigabe des von der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in Leipzig herausgegebenen Wöchentlichen Verzeichnisses der erschienenen und der vorbe reiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels zum Börsenblatt; 2. Beigabe eines Bestellzettelbogens zum Börsen blatt; 3. Zulassung mehrspaltiger Anzeige» im Börsenblatt bei Ankündigungen fertiger und künftig erscheinender Bücher; 4. Teilung des ehemaligen Börsenblattes in einen geheimen und einen öffentlichen Teil: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und Nachrichten aus dein Buchhandel. Unser Bericht wird sich zunächst auf jede einzelne dieser Veränderungen zu erstrecken und sie dann in ihrer Gesamt wirkung zu betrachten haben. 1. Wöchentliches Verzeichnis. Als im Jahre 1893 über die Lieferung des Wöchent lichen Verzeichnisses mit der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung verhandelt wurde, diente der 47°/,, Bogen umfassende Jahr gang 1892 zur Grundlage der Berechnung. Es wurde danach angenommen, daß die Kosten des Verzeichnisses mit etwa 16 066 Mark bestritten werden könnten, d. h. mit dem Betrage, den das frühere unvoll kommene Monatsregister dem Börsenverein gekostet hatte. Nach dem Abschlüsse des Vertrages mit der I. C. Hin richs'schen Buchhandlung vermehrte sich der Umsang des wöchentlichen Verzeichnisses auf 83 Hz Bogen im Jahre 1894, teils infolge des neu hinzugefügten Monat- und Stichwort- Registers, teils infolge der ganz bedeutenden Zunahme der litterarischen Erscheinungen. So enthalten die Nummern l—13 des Jahrganges 1895 schon wieder 20 Seiten mehr als die gleichen Nummern des Jahrganges 1894. (Das Hinrichs'sche halb-jährliche Verzeichnis i. I. 1894 zählt 1659 Seiten gegen 1568 i. I. 1893.) So kommt es, daß das Wöchentliche Verzeichnis im Jahre 1894 dem Börsenverein 14 797 Mk. 11 Pf. gekostet hat und für 1895 mit 15 606 Mk. im Voranschlag steht. Jedoch entspringt, wie gesagt, ein er heblicher Teil der Mehrkosten nicht der neuen Einrichtung als solcher, sondern der erhöhten Verlagsthätigkeit, die auch das frühere Monatsregister nngeschwellt haben würde. ZwllllndsechMIer Jahrgang. Trotz der durch das Wöchentliche Verzeichnis selbst ver ursachten Mehrkosten halten wir die Beigabe des Verzeichnisses zum Börsenblatt im allgemeinen buchhändlerischen Interesse für außerordentlich zweckmäßig. Die früheren unablässigen Klagen über den unbefriedigenden Zustand der Bibliographie sind verstummt. Nach allgemeinem Urteil, soweit dieses uns zugängig, ist das Verzeichnis so vorzüglich gearbeitet, daß kaum noch Wünsche übrig bleiben. Indessen möchten wir ausdrücklich darauf Hinweisen, daß das Verzeichnis dem Börsenverein nahezu 5 Hz Mark für das Exemplar kostet, also mehr als die Hälfte des Mitglieder bezugspreises für Börsenblatt und Nachrichten, denen es un- berechnet beigegeben wird. Sollte sich einmal das Bedürfnis nach einer Erhöhung der Einnahmen des Börsenvereins er geben, so scheint uns in erster Linie eine Erhöhung des Börsenblattpreises gerechtfertigt, denn das Wöchentliche Ver zeichnis bedeutet für einen jeden Empfänger des Börsenblattes, Sortimenter oder Verleger, eine wirklich unmittelbaren Nutzen bringende Leistung, der aber bis jetzt keine Gegenleistung gegenübersteht. 2. Bestellzettelbogcn. Die Denkschrift von 1893 führt ans, es sei eine alte und fortgesetzte Klage der Sortimenter, daß sie von den Verlegern mit Drucksachen überhäuft würden und viele Mit teilungen doppelt lesen müßten, im Börsenblatt und in den Rundschreiben der Verleger. Eine völlige Abstellung dieser Beschwerde sei selbstverständlich nicht möglich, indessen könne vielleicht doch eine größere Anzahl von Anzeigen dem Börsen blatt allein durch Beigabe von Wahlzettelbogen zruzeführt werden. Die Denkschrift nahm zwei Arten von Zcttelbogen in Aussicht, iveiße nur für zum ersten Male im Börsenblatte angezeigtc Bücher, farbige für wiederholt angezeigte und für ältere Bücher. Im außerordentlichen Ausschuß wurde aber beschlossen, auf den farbigrn Zettelbogen zunächst zu ver zichten, um den Versuch so einfach wie möglich zu gestalten und den Erfolg nbzuwarten. So wurden nur die weißen Zettelbogen eingeführt. Der Grundgedanke der Einrichtung ist, daß der Sorti menter die Gewißheit haben müsse, alle zum ersten Male angezeigten Neuigkeiten im Bestellzettelbogcn vorzufinden, sodaß er sich mit weiterem Suchen nicht abzugeben habe. Dadurch ist für den Verleger die bindende Vorschrift bedingt, jeder ersten Anzeige eines Buches im Börsenblatt einen Wahlzettel beizugebcn. Der Bestellzettelbogen hat, soviel wir bemerken können, in den ihm gesteckten bescheidenen Grenzen vollständig den vorausgeschenen Erfolg gehabt. Eine Umwälzung des Cir- kularwesens sollte er nicht bringen und hat er nicht gebracht; er hat aber sehr vielen Sortimentern zu einer ganz wesentlichen Vereinfachung ihrer Bestellarbeiten gedient und hat vielen Verlegern die Kosten eines besonderen Rundschreibens erspart. Die für den Bestellzettelbogen erzielten Einnahmen 334
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