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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870518
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Dieses Verlangen stellten 1879 die beiden Entwürfe des Vorstandes und des Herrn Morgenstern und sie mußten es bei der bezweckten vollständigen Durchführung einer organischen Einfügung der Kreis- und Sortimentervereine in den Börsen- vercin stellen. Ich meinerseits möchte durch meinen Vorschlag, von neu in den Börsenverein Eintretenden zu verlangen, daß sie Mitglieder von Lokal- und Provinzialvereinen seien, allmählich das erreichen, was mit einem Mal zu erreichen unmöglich ist. In absehbarer Zeit würden nach meinem Vorschlag voraussichtlich sämtliche Mitglieder des Börsenvereins, soweit sie im Bereich eines anerkannten Lokalvereins Geschäfte treiben, Mitglieder eines solchen Vereins sein, und wenn nun in gleicher Weise die Lokal- und Provinzialvereine, welche der Bestimmung in tz 13 ä meiner Vorschläge nicht sofort Nachkommen können, in ihre Statuten wenigstens die Bestimmung aufnehmen würden und könnten, daß neu eintretcnde Mitglieder zugleich Mitglieder des Börsenvereins werden müssen, so wäre ja das Ziel, langsam zwar, aber sicher und ohne die Erschütterung, welche eine sofortige vollständige Durchführung des Prinzips notwendig Hervorbringen müßte, erreicht. Über diese Punkte würde der außerordentliche Ausschuß für Statuten-Revision nach reiflichen Erhebungen Vorschläge auf zustellen haben. Sie sind nicht unwichtig, aber ich habe bereits darauf hingewiesen, daß der zur Entscheidung über Verletzungen des Statuts an Stelle der seitherigen Siebener-Kommission einzusetzende Börsenvereins-Ausschuß im Notfall auch unabhängig von dem Gelingen jener organischen Einfügung der Lokalvereine in den Börsenverein hergestellt werden könnte. Auch das Bedenken, daß Bestimmungen gegen Umgehungen des Statuts zu Gunsten von ausgeschlossenen Mitgliedern und schleudernden Nichtmitgliedern in meinen Vorschlägen noch fehlen, muß ich gelten lassen. Es wird außerordentlich schwer sein, solche Bestimmungen mit sicherer Wirkung für das Statut zu finden, aber vielleicht doch möglich, und wenn sie mir als aus führbar nachgewiesen werden, werde ich sie gerne vertreten. In tz 3 Absatz 4 oder in tz 39 wird noch die Bestimmung über Respektierung der gegenseitigen Rabattnormen bei Verkäufen aus einem Vereinsgebiet ins andere, sowie das Verbot öffentlichen Rabattanerbietens auszunehmen sein. Ich dachte ursprünglich, dieselbe in der vom Vorstande in Gemeinschaft mit dem Vereinsausschuß festzusetzenden Geschäftsordnung unter zubringen, aber der Einwand, daß so wichtige Punkte statutarisch festgesetzt sein sollten, ist berechtigt. Meine Herren! Neben diesen und anderen Einwendungen gegen einzelne Punkte werden imnier die beiden Haupt einwände gegen meine Vorschläge gemacht werden: dieselben gehen zu weit, sie greifen zu sehr in den Geschäftsbetrieb der Einzelnen ein — seitens der Vertreter des Prinzips des laissor nllsr; sie gehen nicht weit genug, sie geben keine durchgeführte organische Reformierung des Börsenvereins zu einer alle deutschen Buchhändler umschließenden Innung — seitens der Vertreter einer strammen, schneidigen Vorstandsregierung. Meine Herren! Ich habe in den letzten Jahren in Verhandlungen und Besprechungen über die Statntenrevision so oft das Wort Innung aussprechen hören ohne irgendwelche nähere Angabe, was man sich dabei denkt, wie man sich die sogenannte Erweiterung des Börsenvereins zu einer alle Buchhändler umfassenden Innung vorstellt. Ein Verein wie der unsere, der Mitglieder nicht nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sondern in ganz Europa, in der ganzen Welt hat, der die verschiedenartigsten Geschäftsbetriebe, Sortimenter, Kolportagebuchhändler, Kommis sionäre, Verleger, in den verschiedenartigsten Schattierungen mit den verschiedenartigsten Interessen umfaßt, ein solcher Verein soll zu einer Innung erweitert werden, welche bewirkt, daß außerhalb derselben stehende Buchhändler gar nicht mehr als solche betrachtet werden und existieren können, und dies angesichts von staatlichen Gesetzen, welche jeden Augenblick jedem ermöglichen, eine Buchhandlung zu gründen! Nehmen wir einmal an, das ungeheure Werk wäre gelungen, Sie hätten alle jetzt bestehenden Verleger und Sortimenter in der Innung untergebracht, die nicht untergebrachten aber unmöglich gemacht, und Sie hätten Ihre Innung mit solchen Machtmitteln (welchen? ist mir unklar) ausgestattet, daß ein Sortimenter, der sich nachher etablieren wollte, ohne Beitritt zu derselben gar nicht existieren könnte. Was wollen Sie dann aber gegen eine neu erstehende Verlagshandlung aus- richtcn, die im großen Stil erfolgreiche Verlagsartikel produziert und nicht beitritt? Soll sie etwa dann gezwungen werden, daß die Jnnungssortimenter ihre Artikel nicht verkaufen? Dieselbe Frage, wie bei dem beliebten Zwangsparagraphen zu meinen Vor schlägen. Ich nehme an — es ist ja unmöglich, aber ich nehme an — diese Frage könnte bejaht werden, was würde die Folge sein? Die große Verlagshandlung wird sich für den Vertrieb ihrer Artikel neue Agenten außerhalb der Innung suchen, und wenn die Artikel von durchschlagender Wirkung sind, wird sie dieselben finden und so, während die Jnnungssortimenter ohne etwas daran zu verdienen bei Seite stehen, nach und nach einen neuen Sortimenterstand neben dem alten schaffen! Das sind nur einige wenige von den Betrachtungen, die sich nur beim Verfolgen der Jnnungsidee aufdrängten. Ich komme dabei zu keinem greifbaren, irgendwie praktischen Resultat. Aber ich muß doch annehmen, daß die, welche den Ge danken immer wieder in unsere Verhandlung hereinwerfen und unsere Bemühungen dadurch komplizieren, eine Vorstellung davon haben, wie derselbe ungefähr praktisch durchzuführen wäre. Ich habe mich gewundert, daß bis jetzt noch von keiner Seite ein auch nur skizziertes Programm für seine Durchführung geboten wurde, und möchte bitten, daß die Vertreter des Gedankens wenigstens jetzt mit einem solchen heransrücken. Parat müssen sie ja, da die Frage schon so lange unsere Aufmerksamkeit beschäftigt, jedenfalls sein, und es wäre ja außerordentlich wichtig für die vorzunehmende Wahl des außerordentlichen Aus schusses, wenn jetzt schon irgend jemand ein durchführbares Programm in dieser Richtung tu xotto hätte und es ein reichen wollte. In einem Artikel des Börsenblattes ist demjenigen, der diese Frage löst, ein Denkmal in der neuen Buchhändlerbörse versprochen, vor welchem das Banner, das wir unfern Damen verdanken werden, huldigend gesenkt würde. Meine Herren! Ich gestehe Ihnen offen: der Gedanke, einnial ein Denkmal in der neuen Börse zu erhalten, vor welchem gar noch das Damcnbanner gesenkt würde, hat für mich etwas ungemein Reizvolles. Wenn das zu machen wäre mit der Schaffung einer Reihe schneidiger Statutenbestimmungen, so würde ich mir das schon leisten. Ich glaube aber: Auf diese Weise geht es gewiß nicht. Ich glaube, wir können wohl eine neue Börse in deutscher Renaissance bauen und können noch dazu ein Banner in deutscher Renaissance ausführen lassen das wird ja wohl recht gut und schön werden und ganz unbedenklich sein. Aber für sehr bedenklich würde ich es halten, wenn wir versuchen wollten, auch unser neues Börsenvereinsstatut in deutscher Renaissance auszuführen, da wir ja doch im Jahre 1887 leben! Meine Herren! Sollen wir nun aber, wenn wir die Idee einer Innung nicht durchführen können, überhaupt alles beim Alten lassen? Sollen wir, weil wir nicht alles erreichen können, auf jeden kleineren Erfolg verzichten? 353*
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