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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870518
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Wir gehen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung über: »Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Genehmigung zu dem zwischen dem Vorstande und der Universität zu Leipzig abgeschlossenen Vertrage über den Verkauf der Buch händlerbörse um den Preis von 247 500 aussprechen.« Unser Mitglied Herr vr. von Hase wird Ihnen das Nötige berichten. Herr vr. von Hase: Meine HerrenI Ich glaube, man muß sich jetzt kurz fassen, daß man in der Perspektive der Dinge, die nötig und wichtig sind, nicht die Dinge, die verhältnismäßig kürzer erledigt werden können, zu weit hier ausführe. Meine Herren! Dieser Preis ist zustande gekommen auf Grund mehrfacher Gutachten von Sachverständigen und von mit den Verhält nissen an unserem Orte genau vertrauten Leuten. Der Vertrag selbst ist zustande gekommen auf Grund eines Kompromisses zwischen der Universität und dem Börsenvereine., Ich kann Ihnen empfehlen, daß Sie dem auf Grund dieser Gutachten zu stimmen mögen. Wir hätten gern gewünscht, daß der Vertrag noch etwas höher ausgefallen wäre, aber wir mußten uns auch sagen, daß die Preise, die wir als wünschenswert hingestellt hatten, lieber etwas höher gefaßt sein müßten, damit wir durch Aufstellung eines niedrigen Preises den Kaufpreis nicht drückten. Jedenfalls bitte ich zu bemerken, daß der gegenwärtig zu zahlende Preis mehr als das Doppelte dessen beträgt, was in unserem Geschäftsvermögen vorhin von Ihnen genehmigt worden ist. Da ist das Börsengebäude mit 120 000 angesetzt worden, während der Verkaufspreis 247 500 beträgt. Ich bitte also diesem zuzustimmen. (Bravo!) Vorsitzender: Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung, wenn niemand das Wort ergreift. Diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, bitte ich, sich zu erheben. (Große Majorität.) Ich greife zurück zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Erlaß einer Grundordnung für den geschäftlichen Verkehr der Buchhändler unter einander mit Berücksichtigung der thatsächlich bestehenden Geschäftsgebräuche beschließen und den vom Vorstande festgestellten Ent wurf einer solchen dem außerordentlichen Ausschuß für die Statutenrevisiou zur Prüfung und Begutachtung überweisen. Unser Mitglied Herr Parey' wird Ihnen darüber berichten. Herr Parey-Berlin: Meine Herren! In anbetracht der vorgerückten Zeit möchte ich mir hierzu nur wenige Worte erlauben. Der Antrag entspricht einem oft aus dem Schoße des Börsenvereines an uns gerichteten Wunsche, endlich einmal zu einem Usancen-Codex zu kommen, das heißt zu einer Festsetzung der Normen, welche in unserem gegenseitigen geschäftlichen Verkehre Platz greifen sollen, für den Fall daß besondere Abmachungen zwischen den beiden verkehrenden Teilen nicht getroffen sind. Der Entwurf, welcher im Börsenblatte abgedruckt ist, giebt sich in der That bloß als ein erster Entwurf, als Basis aus für die Ver handlungen der Kommission. Der Vorstand hat Ihnen empfohlen, die Beratung dieser Grundordnung auf Basis des im Börsen blatte veröffentlichten Entwurfes derjenigen Kommission zu überweisen, welche Sic zur Revision der Statuten niedergesetzt haben. Der Vorstand hat sich aber später vergegenwärtigt, daß vielleicht doch eine kleinere Kommission für die Beratung dieser Grundordnung praktischer sein könnte, und daß es die Geschäfte außerordentlich fördern würde, wenn nnr eine Siebener-Kommission über diese Grundordnung beriete, und zwar denkt sich der Vorstand diese Siebener-Kommission zusammen gesetzt aus einem Vorstandsmitgliede, mnem Kommissionär, zwei Verlegern und drei Sortimentern. Da die Mitgliede des Vor standes Verleger sind, so würde sich demnach eine Zusammensetzung ergeben aus drei Verlegern, drei Sortimentern und einen Kom missionär. Der Vorstand empfiehlt Ihnen ferner, die personelle Zusammensetzung dieser Kommission dem Börsenvercins- Vorstand in Gemeinschaft niit dem Wahlausschuß zu überlassen. (Bravo!) Vorsitzender: Wünscht jemand zu diesem Anträge das Wort? Es scheint nicht der Fall zu sein. Dann bringe ich den Vorstandsantrag mit der eben gehörten Modifizierung zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich sich zu erheben. (Große Majorität.) Ich gehe nun auf Punkt 11 der Tagesordnung ein. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle die Erhöhung des Jnsertionspreises im Börsenblatte für Mitglieder um 2 L,, für Nichtmitglicder um 4 ^ vom 1. Juni 1887 ab bewilligen.« Hierzu ist ein Amendement von Herrn Bernhard Hirsch eingereicht: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die frühere Einrichtung des Börsenblattes wieder her gestellt werde.« Meine Herren! Hierzu muß ich bemerken, daß dieser Antrag als Amendement zum Vorstandsairtrag nicht angesehen werden kann; das ist ein vollständig neuer, selbständiger Antrag. Er kann deshalb nach unseren Statuten zur Verhandlung kommen, wenn er von 10 Mitgliedern unterstützt ist, aber Beschluß kann über denselben nicht gefaßt werden. Ich frage vor allem den Herrn Antragsteller, ob er die Verhandlung wünscht und ob er die Unterstützung von 10 Mitgliedern bei- bringen kann. Herr Winter-Heidelberg: Eine große Zahl von hier vertretenen Mitgliedern wünscht, daß die Inserate für Mit glieder nicht erhöht werden. ED ist ja ganz richtig, daß das Börsenblatt zugleich eine Geldquelle für uns ist und sein muß; aber andererseits wollen Ivir die Vorteile der Börsenmitglieder haben, auch solche, die nicht nach Leipzig kommen und die hiesigen Einrichtungen genießen können. Diese sollen auch Vorteile haben durch das Börsenblatt, durch seinen billigen Preis. Da nun ziemlich klar scheint, daß die veränderte Einrichtung des Börsenblattes nicht die Vorteile gewährt hat, die man von ihr erhoffte, so möchte ich beantragen, daß die Erhöhnngsbewilligung des Jnsertionspreises für Mitglieder und Nichtmitglieder an die Be dingung geknüpft wird, daß die frühere Einrichtung des Formates des Börsenblattes wiederhergestellt werde. Herr Mayer-Köln: Da Herr Hirsch nicht anwesend ist, so wollte ich nur bemerken, daß der Beschluß, auf dein der Antrag fußt, in der Delegierten-Versammlung gefaßt worden ist. Vorsitzender: Meine Herren! Der Antrag ist in neuer Form eingebracht. Ich glaube, daß in dieser Form der Antrag in der That abstimmungsfähig ist. Es wird nun nämlich von Herrn Winter, wie ich annehme, im Einvernehmen mit Herrn Hirsch beantragt: »Die Hauptversammlung wolle die Erhöhung des Jnsertionspreises im Börsenblatt für Mitglieder um 2 für Nichtmitglieder um 4 ^ vom 1. Juni 1887 ab bewilligen unter der Bedingung, daß die frühere Ein richtung des Börsenblattes wiederhergestellt werde.« Wünscht jemand das Wort?
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