Erscheint außer Sonntags 'aglich, - Bi« srüh S Uhr cin- gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wen» irgend möglich in der »Lehsten Nr. zur Ausnahme Börsenblatt für den Beiträge sür das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler. 113. Leipzig, Mittwoch den 18. Mai. 1887. Des Himmelfahrtstages wegen erscheint die nächste Nummer Freitag den 20. Mai. Amtlicher Teil. V e r h a n d l u n g e n der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig am Sonntag Kantate den 8. Mai 1887. vormittags 10 Uhr. Tagesordnung: I Bericht über das verflossene VercinSjahr. II. Bericht des Ncchnungsausschnfses über die Rechnung 1886/87 und Voranschlag für 1887/88. III. Ergänzungswahlen. IV. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die Revision des Statuts beschließen und den durch tz 66 vorgesehenen »außerordent lichen Ausschuß« nicdersetzen. V. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Genehmigung zu dem zwischen dem Vorstande und Herrn Hermann Schulz in Leipzig abgeschlossenen Vertrage über den bis Ostern 1888 zu bewirkenden Ankauf des Allgemeinen Adreßbuchs für den Deutschen Buchhandel um den Preis von 60 000 ^ aussprechen. VI. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Erlaß einer Grundordnnng für den geschäftlichen Verkehr der Buchhändler untcr- einanoer mit Berücksichtigung der thatsächlich bestehenden Geschästsgebräuche beschließen und den vom Vorstande fest- gestellten Entwurf einer solchen dem außerordentlichen Ausschuß für die Statuten-Revision zur Prüfung und Begut achtung überweisen. VII. Antrag der Herren M. Jacobi-Aachen und Genossen auf Statutenänderung: Mitglieder des Börsenvereins, welche die Siebener-Kommission des Börsenvereins als Schleuderer bezeichnet, werden durch Beschluß des Börsenvereins-Vorstandes ohne Berufung an die Generalversammlung aus dem Börsen verein ausgeschlossen, und wird denselben namentlich auch der Bezug und die Benutzung des Börsenblattes entzogen. In, gleichen Falle wird der Bezug und die Benutzung des Börsenblattes solchen als Schleuderer bezeichneten Firmen entzogen, welche nicht Mitglieder des Börsenvereins sind. Ebenso werden durch einfachen Beschluß des Vorstandes des Börsenvereins alle Firmen ohne Ausnahme aus dem Börsenverein ausgeschlossen, welche den als Schleuderer bezeichneten Firmen in der Weise Vorschub leisten, daß die in obigem gegen sie verfügten Maßregeln wirkungslos werden oder werden können; auch wird denselben der Bezug und die Benutzung des Börsenblattes entzogen. Die Wiederaufnahme in den Börsenverein einer von demselben aus obigen Gründen ausgeschlossenen Firma kann ebenfalls durch einfachen Beschluß des Börscnvereins Vorstandes erfolgen, jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres vom Tage des Ausschlusses an gerechnet. Es kann diese Wiederaufnahme jedoch nur unter ausdrücklicher Zustimmung desjenigen Provinzial- oder Lokalvereins stattfinde», in dessen Bezirk der Ausgeschlossene domiziliert ist. Diese vom Börsenvereins-Vorstande verfügten Ausschließungen und Wiederaufnahmen werden durch das Börsen blatt amtlich bekannt gemacht. Die entsprechenden Bestimmungen des bestehenden Statuts werden hiernach ergänzt. VHi- Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Genehmigung zu dem zwischen dem Vorstande und der Universität zu Leipzig abgeschlossenen Vertrage über den Verkauf der Bnchhändlerbörse um den Preis von 247 500 aussprcche». Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Genehmigung zu dem zwischen dem Vorstande und Herrn A. F. Butsch in Augsburg abgeschlossenen Vertrage über den Ankauf von dessen Ornamenten - Sammlung um den Preis von Vierundsünfzigster Jahrgang. 352