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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870518
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188705180
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vorsitzender: Meine Herren! Sie haben den Bortrag des Herrn Vorsitzenden des Rechnungsausschusses vernommen und seinen Antrag auf Decharge. Wünscht jemand zu diesem Vortrag das Wort zu nehmen? Herr Cronbach-Berlin: Meine Herren! Zu dem Posten »Börsenblatt« möchte ich mir einige Bemerkungen erlauben. Es ist nämlich von der Redaktion ein Sprechsaal eingerichtet, der allsonnabendlich den Mitgliedern znr Verfügung steht, um ihre Meinungen auszutauschen. Da sollten von Rechtswegen die Geister aufeinander platzen Aber, meine Herren! es ist in letzter Zeit von einem Aufeinanderplatzen der Geister nicht die Rede gewesen; denn die Redaktion streicht alles, was irgendwie ihren zahmen Standpunkt überschreitet, unerbittlich heraus, ohne sich mit dem Einsender in Verbindung zu setzen. Ich bin der Ansicht, daß der Sprechsaal dazu da ist, seine Meinung unversehrt, möchte ich sagen, wiedergegeben zu sehen. Wir haben Gott sei Dank in unserem deutschen Vaterlande Preßfreiheit, und ich möchte auch für den deutschen Buchhandel diese Preßfreiheit erhalten sehen. Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort? Herr Hermann Haessel-Leipzig: Mir fällt noch ein kleiner Posten auf, wegen dessen ich den Herrn Schatzmeister um Aufklärung bitten möchte. Bei der Ausgabe für das Börsenblatt da ist die vorletzte Zeile in der Ausgabe, bis zu der unser Referent, Herr Hoefer nicht gekommen ist, lautend »Centralbureau für Prüfung der Jnseratrechnung 800 ^l.« Ist das vielleicht ein Posten, dessen Bewilligung mir entfallen ist, oder ist es ein neuer Posten? Herr Hoefer: Ich erlaube mir zu erwidern, daß der Rechnungsausschuß bereits vor 2 Jahren der Versammlung den Vorschlag gemacht hat, den Kostenanteil für die Arbeit, welche das Centralbureau für das Börsenblatt leistet, auch dem Börsen blatte aufzuerlegen. Das ist angenommen worden. Herr Haessel: Ich habe gar keinen Zweifel, daß Sie vollständig berechtigt sind, diesen Posten cinzustellen; aber die Sache ist so, daß wir früher einen besonders Angestellten hatten, einen Gegenschreiber. Das Amt des Gegenschreibers wurde also — ich glaube, cs ist nun 3 Jahre her — aufgehoben, und die Arbeit wurde dem Generalsekretariat übertragen. Von dem General sekretariat wurde die Arbeit übernommen, und es ist damals nicht im mindesten ein Zweifel aufgestiegen, daß die Arbeit von dem Generalsekretariat bewältigt werden konnte, die ja auch nicht groß ist. Dieses Jahr erscheinen zum ersten Male 800 und ich fürchte, daß im nächsten Jahre der frühere Posten, der sonst zuletzt 1600 »F betrug, wieder auftauchen wird; ich glaube, das wäre doch eigentlich nicht richtig. Ich finde, daß dann nicht der besondere Posten hier aufgeführt werden muß. Wenn die Arbeit zu viel wird, dann muß noch ein Beamter angestellt werden. Mich geniert diese Wiedereinführung des Gegenschreibers. Herr Hoefer: Wir sind von der Auffassung ausgegangen, daß doch die Notierung so richtig ist. Wenn wir einen Beamten im Centralbureau sitzen haben und beschäftigen ihn einen halben Tag mit einer andern Arbeit, so ist es doch wohl richtig, man belastet den Gegenstand, für den er arbeitet, mit den Kosten. Herr Haessel: Ich zweifle auch gar nicht, daß Sie voll berechtigt sind das zu thun; aber wenn zuerst unfern Arbeitern diese Arbeit ausgetragen worden ist, dann sollte ich doch meinen, daß sie die Arbeit machen müßten.... Vorsitzender: Wünscht Herr Haessel nach dieser Richtung einen Antrag zu stellen? Herr Haessel: Keineswegs. Herr Francke-Bern: Meine Herren! Sie haben aus dem Rechnungsberichte vernommen, daß sich ein Posten in der Rechnung findet: »Nachträgliche Zahlung an Carl Fr. Fleischer für Börsenblatt-Portovergütung 1017 ^.« Sie werden sich erinnern, daß diese Portovergütung zurllckzusühren ist auf eine Bekanntmachung des Börsenblatt-Ausschusses, dahin gehend, daß, wenn die jährlichen Portokosten 10 ^ überschreiten, den Börsenvereinsmitgliedern dieses Mehrporto vergütet werden soll. Nun beziehen die schweizerischen Buchhändler ihre Börsenblätter nicht einzeln, um möglichst viel Porto zu ersparen; sondern alle, im letzten Jahre 35 Exemplare, werden in einem Paket an unfern Kommissionär Herrn Koehler befördert, und von ihm aus auf unsere Kosten als Postpaket in die Schweiz befördert. Als diese Bekanntmachung erschien, glaubten wir auch für uns in Anspruch nehmen zu dürfen, daß eine derartige Vergütung auch den schweizerischen Buchhändlern zu gute käme, und richteten ein ent sprechendes Gesuch an die Expedition des Börsenblattes. Dieses Gesuch wurde zurückgewiesen mit dem Hinweise, daß es in der Bekanntmachung heiße, nur die in Deutschland und in Österreich wohnenden Mitglieder hätten diese Vergütung zu genießen. Wir wandten uns darauf an den Börsenblatt-Ausschuß in der Meinung, daß die Expedition wohl dem Buchstaben, aber nicht der Sache nach recht habe, und wurden von dort aus in gleicher Weise beschieden. Ich möchte nun den verehrlichen Vorstand fragen, ob es wirklich in seinem Sinne und im Sinne der Versammlung liegt, daß ein derartiger Unterschied statuiert wird zwischen Mitgliedern des Börseuvereins'in Deutschland und Österreich und solchen in der Schweiz, ob wirklich hier mit verschiedener Elle gemessen werden soll, oder ob es nicht im Sinne des verehrlichen Vorstands und der Versammlung liegt, daß es auch in dieser Beziehung heißt »gleiches Recht für Alle«. Es handelt sich nicht um die par Pfennige, es sind vielleicht 80 s, für jedes Mitglied, sondern es handelt sich um das Prinzip, daß alle Börsen vereinsmitglieder in gleicher Weise behandelt werden. Vorsitzender: Ich kann auf die eben gehörte Anfrage nur erwidern, daß der Vorstand selbstverständlich auch aus dem Standpunkte steht: »gleiches Recht für Alle«. Von diesem Standpunkte wird er auch an die Erledigung dieses Anstandes herantreten; wir werden aber genötigt sein, um die statutenmäßige Instanz einzuhalten, uns bezüglich dieses Anlasses zunächst mit dem Ausschüsse für das Börsenblatt ins Einvernehmen zu setzen. Ich kann zusageu, daß wir die Sache mit dem Ausschüsse des Börsenblattes erwägen und entscheiden werden nach dem Grundsätze »gleiches Recht für Alle!« Dasselbe kann ich auch auf die Anfrage des Herrn Cronbach aus Berlin erwidern. Es ist ganz natürlich, daß wir die Preßfreiheit nicht aufheben wollen; aber, meine Herren, das wird doch Jeder zugeben: eine gewisse redaktionelle Befugnis muß dem Redakteur des Börsenblattes gegeben werden. Wenn Sie wüßten, welche Einsendungen im Laufe des Jahres an das Börsenblatt kommen, und sich etwa vorstellen würden, daß die alle gedruckt werden sollten, ja, meine Herren, da würden Sie selber erklären: das ist unmöglich. Also es wird hier notwendig sein, daß man sich mit der Redaktion des Börsenblattes ins Einvernehmen setzt. Das wird ebenfalls Sache des Ausschusses für das Börsenblatt sein. Dem wollen wir Ihren Wunsch sehr empfehlen. Wünscht noch jemand zu dem Rechnungsberichte das Wort? Es scheint nicht. Meine Herren! Sie haben die Rechnungslegung des Vorsitzenden des Rechnungsausschusses gehört und seinen Antrag ans Decharge-Erteilnng. Ich bitte Sie, wenn Sie damit einverstanden sind, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht).
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