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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1887
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- Deutsch
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- Saxonica
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Amtlicher Teil 2573 völlige Beseitigung — doch wenigstens eine wesentliche Eindämmung derselben und damit die Erhaltung unserer alt bewährten buchhändlerischen Organisation in ihren guten Seiten zu erhoffen sei. Dieses letztere Programm vertrete ich seit 10 Jahren und so auch wieder in meinen neulichen Vorschlägen. Über mehrere derselben gehen die Anschauungen der Vereinsmitglieder sehr auseinander. Da ist zunächst der Vorschlag, die Mitglieder statutarisch auf die Einhaltung der Ladenpreise resp Rabattuormen der verschiedenen Lokal- und Proviuzialveeeine zu verpflichten. Meine Herren! Über diesen Kardinalpunkt, welcher nun seit einem Jahrzehnt debattiert wird, und über welchen sich sicher jeder von Ihnen seine feste Meinung gebildet hat, noch etwas weiter zu sagen, werden Sie gewiß alle für sehr überflüssig halten. Es kommt dann als zweiter wichtiger Punkt die Frage der Stimmeuvertretung. Meine Herren! Diese Errungen schaft sollten wir uns bei der neuen Statutenrevision unter allen Umständen zu erhalten suchen; denn an der Stimmenvertretung zu rütteln, das würde doch in der That die brrcchtigten Interessen vieler Mitglieder verletzen. Als das Statut im Jahre 1880 gemacht wurde, haben beinahe sämtliche Redner und teilweise auch die Gegner anerkannt, daß die Stimmenvertretung im Prin- zipe richtig und gerecht sei. »Der Grundgedanke« — sagte beispielsweise Herr vr. Brockhaus — »daß ein Verein mit ganz bestimmten Aufgaben dafür Sorge zu tragen habe, daß der Zufall bei den Abstimmungen nicht entscheidet, ist ja eiki voll kommen richtiger rc.« Herr Böhlau hob hervor, daß die jährlichen Hauptversammlungen »ohne irgend eine Kontinuität seien. Bald könne Leipzig, bald Berlin majorisieren und die Beschlüsse seien "ganz von der zufälligen Zusammensetzung der Herren Vertreter abhängig rc.« Diese Äußerungen beziehen sich auf die beabsichtigte gleichmäßige, sozusagen systematische Stimmvertretung durch Vereinsdelcgierte. Der Außerordentliche Ausschuß, bestehend aus den Vertretern der verschiedensten Richtungen, äußerte sich einstimmig dahin: »Dagegen konnte der Ausschuß sich der Forderung nicht verschließen, daß es den zufällig zu Hause bleibenden Mit gliedern doch gestattet sein müsse, ihre Stimmen durch Stellvertreter abgeben zu lassen. Es können in der That rein äußerliche Momente sein, wie etwa die weite Entfernung von Leipzig, die materiellen Opfer, die Unabkömmlichkeit im Geschäft rc., welche den Einzelnen von Leipzig fernhalten.« Meinungsverschiedenheiten bestanden vielfach darüber, ob die Durchführung der Stimmvertretung in der Praxis nicht mit allzugroßen Schwierigkeiten verknüpft sein werde. Im Hintergründe schlummerte wohl bei Manchen die Befürchtung, daß, mit der Stimmenvertretung ausgerüstet, die Sortimenter die Verleger, die Auswärtigen Leipzig und Berlin majorisieren könnten. Alle diese Bedenken und Befürchtungen haben sich im Laufe der letzten sieben Jahre als völlig grundlos herausgestellt. Die Abstimmung hat in der Praxis keine irgend erheblichen Schwierigkeiten gemacht. Von der befürchteten Majorisierung war nicht die Spur zu entdecken. Alles verlief glatt und in vollkommener Respektierung der gegenseitigen Interessen. Das müssen wir doch anerkennen. Ich will nur ein frappantes Beispiel anführen. Als es sich darum handelte, hier in Leipzig eine neue Börse mit einem Aufwand von 900 000 -F zu bauen, waren zahlreiche auswärtige Mitglieder, und besonders Sortimenter der Ansicht (mit Recht oder mit Unrecht), es sei mit diesem Neubau in erster Linie doch Verlegerinteressen, Leipziger Interessen gedient. Trotzdem wurde der Neubau mit großer Majorität in koulanter Weise bewilligt. Ich hatte die Ehre, in den letzten 5 Jahren Ihre Hauptversammlungen zu leiten, und kann nur sagen, es wäre schnödes Unrecht, wenn ich klagen wollte, daß mit der Stimmenvertretung irgend ein Mißbrauch getrieben und dadurch die Leitung der Versammlung erschwert worden wäre. Man hat viel davon gesprochen, im Jahre 1880 und jetzt, es sei unrichtig und unwürdig, daß jemand mit einem imperativen Mandat erscheine, um dann — gleichviel, welche neuen Gesichtspunkte die Debatte eröffne, — nach einer bestimmten Vorschrift zu stimmen. Ja, wo steht aber geschrieben, daß die Stimmenvertretung auf einem imperativen Mandat beruhen müsse? Ein solches Mandat wird von einem selbständigen Manne in den seltensten Fällen angenommen werden; aber das muß doch erlaubt und würdig sein, daß ich einem Kollegen, den ich als ehrenwert und intelligent kenne, das Recht zuerteile, für mich zu prüfen und zu entscheiden. Es ist die Befürchtung ausgesprochen worden, daß eine große Anzahl von Mitgliedern die Beute geschickt operierender Agitatoren werden könnte. Aber das hieße doch eine arge Unmündigkeit der Mitglieder voraussetzen; und die von anderer Seite ausgesprochene Befürchtung, daß die Kommissionäre eine Pression auf ihre Kommittenten ausüben könnten, ist, — obwohl es an jeglichen Belegen für diese Befürchtung mangelt — durch die Forderung beseitigt, daß nur Mitglieder desselben Vereins sich vertreten sollen. Alle diese Befürchtungen haben mich niemals beeinflussen können, und können es auch jetzt nicht, und ich bin der Ansicht, wir sollten, indem wir ein neues Statut machen, entschieden an der Stimmenvertretung nicht rütteln. Schon die Beschränkung ans 6 Stimmen war damals eine Konzession an die Gegner. Sie ist ja eigentlich logisch nicht zu rechtfertigen. In meinem Statutenentwurfe von 1879 war vorgesehen, daß Delegierte für sämtliche Mitglieder ihrer Vereine sollten abstimmen können. Die Statutenrevision entschied sich dafür, daß die Stimmvertretuug auf 20 Stimmen reduziert werde, und der Engere Ausschuß und die Hauptversammlung beschlossen, die 20 auf 6 zu reduzieren. Das ist sehr bedauerlich; aber ich bin heute der Ansicht: wir sollten doch die Sache im neuen Statut so lassen, wie sie in den letzten 7 Jahren Mar, da wir uns ganz gut dabei befunden haben. Ein wichtiger Punkt, über welchen die Ansichten aus einandergehen, ist der, daß von vielen gewünscht wird, an Stelle der seitherigen freiwilligen Verpflichtung einer Anzahl von Verlegern, nunmehr durch das Statut allen Vereinsmit gliedern die Verpflichtung aufzuerlegen, Ausgeschlossenen und Schleuderen: nichts mehr zu liefern, woraus dann folgen würde, daß Verleger im Falle der Zuwiderhandlung auch ausgeschlossen werden könnten. Diese Bestimmung scheint ja logisch aus dem Prinzip hervorzugehen, daß die Schleuderei vom Börscnvereine zu bekämpfen sei. In der That ist diese Bestimmung auch mit dem Hinweis darauf motiviert worden, daß es inkonsequent und unwürdig wäre, mit Ausgeschlossenen und Schleudcrern noch in Geschäftsverbindung zu bleiben. Aber bei näherer Betrachtung gewahrt man sofort, daß es mit dieser Begründung vom Standpunkte der Logik, der Konsequenz, der Würde aus eine eigene Bewandtnis hat. Setzen wir den Fall, ein Mitglied wird wegen hartnäckiger Schleuderei oder aus sonstigen Gründen aus geschlossen. Ein großer Verleger liefert demselben trotzdem weiter, sodaß auf Grund des Statuts auch er ausgeschlossen wird. Die Folge wäre nun, daß alle Vereinsmitglieder mit diesem ausgeschlossenen Verleger ebenfalls jede Geschäftsverbindung abbrcchen müßten, daß also sämtliche Sortimenter des Börsenvereins beispielsweise von der Firma Brockhans, Cotta, Bibliographisches In stitut, Teubner, Verlagsanstalt rc. nichts mehr beziehen könnten. Meine Herren! Da werden Sie doch zugeben: das wäre ein Bierundfünszigster Jahrgang. 353
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